Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
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Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen der Mindestbeschwer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 49a Abs 1 S 2 GKG, § 544 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen der Mindestbeschwer - IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Bemessen des für die Rechtsmittelbeschwer maßgeblichen wirtschaftlichen Interesses eines Wohnungseigentümers nach dem Wertverlust i.R.e. Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EGZPO § 26 Nr. 8; GKG § 49a Abs. 1 Satz 2
Keine Geltendmachung eines höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwerts der Klage erst im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGZPO § 26 Nr. 8
Keine nachträgliche Werterhöhung bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde, Klage auf Rückgängigmachung und Wiederverschließung eines Wanddurchbruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EGZPO § 26 Nr. 8
Bemessen des für die Rechtsmittelbeschwer maßgeblichen wirtschaftlichen Interesses eines Wohnungseigentümers nach dem Wertverlust i.R.e. Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen der Mindestbeschwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bauliche Veränderungen: Streitwert kann nicht für die Berufung erhöht werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Klagender Wohnungseigentümer muss sich bei der Streitwertangabe vorab festlegen
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer muss sich Streitwertangabe vorher überlegen
Verfahrensgang
- AG Köln, 21.02.2014 - 215 C 16/13
- LG Köln, 06.06.2019 - 29 S 70/14
- BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
- BGH, 22.05.2020 - V ZR 167/19
Papierfundstellen
- ZMR 2020, 775
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.03.2018 - V ZR 238/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Streitwert einer Klage des …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss sich deshalb jedenfalls die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6; Beschluss vom 8. März 2018 - V ZR 238/17, NZM 2018, 845 Rn. 6).Dass die Angabe des Klägers hinsichtlich des Streitwerts von einer Fehlvorstellung über die Bemessungsgrundlage beeinflusst war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2018 - V ZR 238/17, aaO Rn. 7), lässt sich nicht feststellen.
- BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 4 1. Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2;… Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16
Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet (Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZR 254/16, NJW-RR 2017, 912 Rn. 4).
- BGH, 21.06.2017 - VII ZR 41/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, VersR 2018, 181 Rn. 6; Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; jeweils mwN; vgl. zu neuen Angaben in einer nach Verkündung des Berufungsurteils eingelegten Streitwertbeschwerde BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15, juris Rn. 3). - BGH, 19.10.2017 - VI ZR 19/17
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Bemessung der Beschwer
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, VersR 2018, 181 Rn. 6;… Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; jeweils mwN; vgl. zu neuen Angaben in einer nach Verkündung des Berufungsurteils eingelegten Streitwertbeschwerde BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15, juris Rn. 3). - BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, VersR 2018, 181 Rn. 6;… Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; jeweils mwN; vgl. zu neuen Angaben in einer nach Verkündung des Berufungsurteils eingelegten Streitwertbeschwerde BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15, juris Rn. 3). - BGH, 19.01.2017 - V ZR 167/16
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers bei Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 4 1. Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, WuM 2017, 62 Rn. 2; Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 167/16, NZM 2017, 635 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11
Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, VersR 2018, 181 Rn. 6;… Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9; Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; jeweils mwN; vgl. zu neuen Angaben in einer nach Verkündung des Berufungsurteils eingelegten Streitwertbeschwerde BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15, juris Rn. 3). - BGH, 10.01.2019 - V ZR 130/18
Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss sich deshalb jedenfalls die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2019 - V ZR 130/18, WuM 2019, 286 Rn. 6;… Beschluss vom 8. März 2018 - V ZR 238/17, NZM 2018, 845 Rn. 6). - BGH, 14.07.2015 - VI ZA 11/15
Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer
Auszug aus BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, VersR 2018, 181 Rn. 6;… Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4;… Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 9;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; jeweils mwN; vgl. zu neuen Angaben in einer nach Verkündung des Berufungsurteils eingelegten Streitwertbeschwerde BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15, juris Rn. 3). - BGH, 27.10.2016 - III ZR 205/15
Inanspruchnahme eines Notars im Zusammenhang mit der Beurkundung eines …
- BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei
Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).Bemessen sich Streitwert und Beschwer etwa nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, aaO zu dem Wert eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung).
- BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …
Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 jeweils mwN).Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 für den insoweit vergleichbaren Fall, dass sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung bemessen).
- BGH, 21.05.2026 - V ZR 194/25 Rn. 4 1. Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 4); um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, BeckRS 2021, 5163 Rn. 4 mwN).
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts -und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN).
- BGH, 15.02.2024 - V ZR 144/23 Rn. 4 1. Maßgebend ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, BeckRS 2020, 4811 Rn. 4); um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, BeckRS 2021, 5163 Rn. 4 mwN).
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, BeckRS 2020, 4811 Rn. 6 mwN).
- BGH, 22.05.2025 - V ZR 186/24
Widerspruch gegen zu niedrige Streitwertfestsetzung!
Rn. 6 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN). - BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …
Rn. 11 cc) Es kann daher dahinstehen, ob die Klägerin sich auf einen solchen Wertverlust vorliegend zur Darlegung ihrer Beschwer im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren überhaupt berufen kann, nachdem sie in den Tatsacheninstanzen nicht geltend gemacht hat, dieser sei bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6, allerdings zu einer Streitwertfestsetzung von unter 20.000 EUR in beiden Instanzen). - BGH, 07.03.2024 - V ZR 113/23
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …
Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO). - BGH, 15.06.2023 - V ZR 227/22
Wert der Beschwer bei Streit um Sondernutzungsrecht
Dies gilt aber nur dann, wenn die Partei die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN). - BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
Rn. 8 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN). - BGH, 07.03.2024 - V ZR 96/23
Bemessen des Streitwerts und der Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks; …
Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO). - BGH, 21.09.2023 - V ZR 241/22
Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ; Abweisung …
- KG, 25.10.2023 - 10 W 181/23
Streitwert der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Versetzung …
- BGH, 13.06.2024 - V ZR 174/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Wertminderung eines Grundstücks durch Einräumung eines …
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| BGH, 22.05.2020 - V ZR 167/19 |
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Kenntnisnahme des Senats zum erlittenen Wertverlust durch die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i.R.d. Anhörungsrüge
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- LG Köln, 06.06.2019 - 29 S 70/14
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