Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit einer mit einem Strafversprechen verbundenen einseitigen Erwerbsverpflichtung eines Eigenheiminteressenten - Völliger Verlust der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 1006
- DNotZ 1975, 91
- DB 1974, 1907
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72
Der Tatrichter hat insoweit nicht berücksichtigt, daß für die Beklagte die Möglichkeit bestand, sich durch Rücktritt vom Vertrag zu lösen, wenn der Abschluß des Kaufvertrags durch den Inhaber der Klägerin, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Grundstückseigentümerin (H. D.-GmbH) war, verzögert wurde, dadurch die Erreichung des Vertragszwecks (Erlangung des Eigentums an einem Hausgrundstück zum Preise von 121.250 DM) derart gefährdet wurde, daß der Beklagten nach Treu und Glauben ein Festhalten am Vertrag vom 16. April 1971 nicht zugemutet werden konnte und eine Anpassung (§ 242 BGB) ausgeschlossen erschien (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1974 - V ZR 85/72; NJW 1974, 849, 851).Die Beklagte wäre, wie die Revision zutreffend bemerkt, berechtigt, den Abschluß eines solchen Kaufvertrags zu verweigern, ohne daß dadurch die Vertragsstrafe verwirkt würde (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1974 - V ZR 85/72 S. 10).
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72
Im übrigen ist wegen der vom Berufungsgericht für möglich gehaltenen Freizeichnung der Verkäuferin von der Haftung für Sachmängel bei Übertragung der Gewährleistungsansprüche gegen die Baubeteiligten auf die Entscheidung des Senats vom 29. März 1974 - V ZR 22/73 (WM 1974, 515, 516) hinzuweisen. - BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68
Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb
Auszug aus BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72
Die bloße Verpflichtung eines Kaufinteressenten zum Erwerb eines Grundstücks ohne Gegenverpflichtung des Versprechensempfängers erfüllt grundsätzlich noch nicht den Tatbestand des § 138 BGB (vgl. BGHZ 57, 394, 396). - BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71
Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten …
Auszug aus BGH, 28.06.1974 - V ZR 169/72
Der Senat hat in einem ähnlichen Fall, in dem sich der Kauf Interessent durch eine Erwerbsverpflichtung "blanko" festgelegt und dem Druckmittel des Verfalls einer "Art Vertragsstrafe" ausgesetzt hatte, die Anwendung des § 138 BGB aus den gleichen Erwägungen verneint (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71; WM 1973, 288).
- BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91
Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer …
Eine sittenwidrige Knebelung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Entfaltung einer Vertragspartei in einem Maße beschnitten wird, daß diese ihre Selbständigkeit und wirtschaftliche Entschließungsfreiheit im ganzen oder in einem wesentlichen Teil einbüßt (vgl. RGZ 130, 143, 145; BGHZ 44, 158, 161 [BGH 12.07.1965 - II ZR 118/63]; BGH, Urt. v. 28. Juni 1974 - V ZR 169/72, LM BGB § 138 Bc Nr. 13; auch BGHZ 19, 12, 18). - BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90
Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage
Der objektive Gesamtumfang auferlegter Beschränkungen oder drückender Bedingungen kann zu einer Nichtigkeit des Geschäfts führen (Senatsurt. v. 28. Juni 1974, V ZR 169/72, LM BGB § 138 Bc Nr. 13;… BGH, Urt. v. 28. November 1975, I ZR 127/73, WM 1976, 181; BGHZ 83, 313).
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