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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2491
BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75 (https://dejure.org/1978,2491)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1978 - V ZR 171/75 (https://dejure.org/1978,2491)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1978 - V ZR 171/75 (https://dejure.org/1978,2491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Eigentumsumschreibung - Finanzierung der Errichtung eines Eigenheims aus Fremdmitteln - Verpflichtung zur Beschaffung von Fremdmitteln - Vorliegen eines Verwirkungstatbestands resultierend aus dem Verhalten der Kläger hinsichtlich des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 731
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Eine etwa bestehende Vorleistungspflicht der Kläger ist entfallen, weil die Verkäufer nach der Veräußerung des Anwesens an die Beklagten dieses nach deren Plänen fertigstellten und sich in der Folgezeit mit Nachdruck grundlos (vgl. Ziff. 2) auf den Standpunkt stellten, sie seien zu Recht vom Vertrag zurückgetreten (vgl. BGHZ 50, 175, 177).

    Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages hat ein Schuldner aber nur, wenn er selbst weiterhin erfüllungsbereit ist, nicht dagegen, wenn er die eigene Leistung endgültig und nicht nur bis zur Erbringung der Gegenleistung des Vertrages ablehnt (BGHZ 50, 175, 177; BGH WM 1970, 958, 960; 1976, 964, 966;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 320 Rdn. 20;… Palandt, BGB 37. Aufl. § 320 Anm. 2 b).

  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Soweit sie im Rahmen ihrer Verteidigung gegen den unselbständigen Hilfsanspruch des § 888 BGB (BGHZ 49, 263, 266) sich auf Einwendungen und Einreden aus dem Recht der Verkäufer berufen, können sie nicht besser stehen als diese, d.h. auch die Beklagten können nicht auf eine etwa bestehende Vorleistungspflicht der Kläger verweisen.
  • BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 225/68

    Kaufpreisanspruch für die Lieferung von Babybüchern in Kassetten - Verlust des …

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages hat ein Schuldner aber nur, wenn er selbst weiterhin erfüllungsbereit ist, nicht dagegen, wenn er die eigene Leistung endgültig und nicht nur bis zur Erbringung der Gegenleistung des Vertrages ablehnt (BGHZ 50, 175, 177; BGH WM 1970, 958, 960; 1976, 964, 966;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 320 Rdn. 20;… Palandt, BGB 37. Aufl. § 320 Anm. 2 b).
  • RG, 08.11.1902 - V 126/02

    Vormerkung. Zustimmung des Erwerbers.

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Der Streit der Parteien darüber, ob die Beklagten gegenüber dem Anspruch aus § 888 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages überhaupt erheben könnten (vgl. einerseits RGZ 53, 28, 34, andererseits RGZ 144, 281, 283), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 204/71

    Rücktrittsrecht eines Verkäufers bei mehrmaligem Verkauf eines Gründstücks - …

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Bei dieser Sach- und Rechtslage konnte das selbst vertragsuntreue Ehepaar S. - ohne Rücksicht auf alle sonstigen Voraussetzungen des vertraglichen oder eines gesetzlichen Rücktrittsrechts - ein solches Recht nicht ausüben (vgl. Urteil des Senats vom 26. Oktober 1973 - V ZR 204/71, NJW 1974, 36, 37).
  • RG, 28.04.1934 - V 6/34

    Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei …

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Der Streit der Parteien darüber, ob die Beklagten gegenüber dem Anspruch aus § 888 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages überhaupt erheben könnten (vgl. einerseits RGZ 53, 28, 34, andererseits RGZ 144, 281, 283), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 27.11.1957 - V ZR 24/56

    Kirchenbaulast

    Auszug aus BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
    Dieser aus § 242 BGB entwickelte Grundsatz ist auch anwendbar auf das hier vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 1957 - V ZR 24/56, LM BGB § 346 Nr. 6).
  • OLG Köln, 12.11.2025 - 26 U 49/24

    Kaufpreiszahlung aus einem i.R.d. Corona-Pandemie geschlossenen sog. …

    So etwa, wenn - wie im vorliegenden Fall - die vorleistungsberechtigte Vertragspartei durch Berufung auf einen von ihr zu Unrecht erklärten Rücktritt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, sie wolle die ihr obliegende Leistung nicht mehr erbringen (BGH…, Urteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175 (177), juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20. Januar 1978 - V ZR 171/75, juris Rn. 20).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93

    Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung

    Hatten die Beklagten mit Anwaltsschreiben vom 15. August 1986 die Übertragung der Firma verlangt, ohne daß den Kläger hierzu eine Verpflichtung traf, so war ihre Erklärung, an deren Ernsthaftigkeit Zweifel nicht bestehen, nur dahin zu verstehen, daß sie die eigene Leistung endgültig und nicht nur bis zur Erbringung der geschuldeten Gegenleistung verweigern wollten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1978 - V ZR 171/75 = WM 1978, 731 unter II m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24

    Kaufpreiszahlung für im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelieferte …

    So etwa, wenn - wie im vorliegenden Fall - die vorleistungsberechtigte Vertragspartei durch Berufung auf einen von ihr zu Unrecht erklärten Rücktritt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, sie wolle die ihr obliegende Leistung nicht mehr erbringen (BGH…, Urteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175 (177), juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20. Januar 1978 - V ZR 171/75, juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 28.05.2026 - 8 U 14/25

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Schadensersatz aus mehreren mit der Beklagten …

    So etwa, wenn - wie im vorliegenden Fall - die vorleistungsberechtigte Vertragspartei durch Berufung auf einen von ihr zu Unrecht erklärten Rücktritt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, sie wolle die ihr obliegende Leistung nicht mehr erbringen (BGH, Urteil vom 16.05.1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175, 177, zitiert nach juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20.01.1978 - V ZR 171/75, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 16 U 104/16

    Abrechnung der Lieferung von Schuhen innerhalb ständiger Geschäftsbeziehung

    Daneben kann - so der Bundesgerichtshof - die Berufung auf das Bestehen einer Vorleistungspflicht rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1983, Az.: V ZR 53/82, zitiert nach juris mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. Januar 1978, Az.: V ZR 171/75, WM 1978, 731; Urteil vom 16. Mai 1968, Az.: VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 53/82

    Vertragliche Vorleistungspflicht

    Allerdings kann die eine Vertragspartei treffende Vorleistungspflicht sogar entfallen, wenn die andere Vertragspartei durch Berufung auf einen von ihr zu Unrecht erklärten Rücktritt eindeutig und unmißverständlich zum Ausdruck bringt, sie wolle die ihr obliegende Leistung nicht mehr erbringen (BGHZ 50, 175, 177 [BGH 16.05.1968 - VII ZR 40/66]; Senatsurteil vom 20. Januar 1978, V ZR 171/75, WM 1978, 731;… a.A. Hüffer, Leistungsstörungen durch Gläubigerhandeln, 1976, S. 206 ff).
  • OLG Koblenz, 12.06.2008 - 5 U 52/08

    Darlegungs- und Beweislast im Werklohnprozess bei Behauptung einer …

    Es wäre widersinnig, dem Besteller zu Lasten des Auftragnehmers Rechte zuzubilligen, deren Ausübung er von vornherein ablehnt (vgl. BGHZ 50, 175, 177 f. und BGH in WM 1970, 958, 960 sowie WM 1978, 731, 733 m.w.N.).
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