Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1981 - V ZR 18/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Vertragsbestimmung bei nicht eindeutiger Regelung - Auslegung einer Klausel über die Voraussetzungen eines Auflassungsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1981, 362
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 09.01.1981 - V ZR 18/80
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60, 63). - BGH, 20.02.1953 - V ZR 102/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.01.1981 - V ZR 18/80
Enthält eine einzelne Vertragsbestimmung keine eindeutige Regelung, so verstößt es gegen §§ 133, 157 BGB, wenn das Gericht sich bei der Auslegung auf den Wortlaut dieser Bestimmung beschränkt, ohne den Inhalt des ganzen Vertrages heranzuziehen und bei der Auslegung das Gesamtbild der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 20. Februar 1953, V ZR 102/51, LM BGB § 157 (C) Nr. 1 = § 133 (B) Nr. 3).
- BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
Das Berufungsurteil ist, was der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60 63; Senatsurt. v. 9. Januar 1981, V ZR 18/80, WM 1981, 362 f), rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der Vertragsnachtrag in dem streitigen Punkte nicht eindeutig ist. - BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08
Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist hingegen eine Rechtsfrage, die der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang zugänglich ist (…Sen.Urt. v. 11. März 1996 aaO;… BGH, Urt. v. 25. April 2002 - IX ZR 254/00, NJW 2002, 2867; v. 9. Januar 1981 - V ZR 18/80, WM 1981, 362, 363). - BGH, 16.03.2009 - II ZR 74/08
Auslegung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds einer …
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist hingegen eine Rechtsfrage, die der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang zugänglich ist (…Sen.Urt. v. 11. März 1996 aaO;… BGH, Urt. v. 25. April 2002 - IX ZR 254/00, NJW 2002, 2867; v. 9. Januar 1981 - V ZR 18/80, WM 1981, 362, 363).
- BGH, 10.07.1981 - V ZR 51/80
Einräumen eines Nießbrauchsrechts bei Grundstücksübertragung auf die Kinder - …
Ob eine Willenserklärung eindeutig ist, ist zudem eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60, 63; Senatsurteil vom 9. Januar 1981, V ZR 18/80, WM 1981, 362). - BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95
Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten
Enthält eine einzelne Vertragsbestimmung keine eindeutige Regelung, so verstößt es gegen §§ 133, 157 BGB, wenn das Gericht sich bei der Auslegung auf den Wortlaut dieser Bestimmung beschränkt, ohne den Inhalt des ganzen Vertrages heranzuziehen und bei der Auslegung das Gesamtbild der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1981 - V ZR 18/80, WM 1981, 362, 363 m.w.N.). - BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86
Kostenerstattung bei einer aufgrund einer später für verfassungswidrig erklärten …
Entgegen der Auffassung der Revision ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Berufungsgericht auf den Wortlaut des Aufforderungsschreibens und der Antwort der Beklagten abstellt, um den Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zu ermitteln; denn dieser Wortlaut ist - anders als in der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WM 1981, 362) - eindeutig. - BGH, 19.12.1997 - V ZR 274/96
Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines verkauften Grundstücks
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt die ähnliche Frage beurteilt, ob ein bestimmter Wortlaut eindeutig sei(BGHZ 32, 60, 63; Senatsurt. vom 9. Januar 1981, V ZR 18/80, WM 1981, 362).
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