Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Gewährleistungspflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel - Das Rücktrittshindernis eigener Vertragsuntreue - Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts - Vertragliche Verpflichtung zur ...
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Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 67, 101
- NJW 1976, 1934
- MDR 1977, 37
- DNotZ 1977, 19
- DB 1976, 1862
- BauR 1977, 133
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Eine formularmäßige Freizeichnungsklausel, in welcher der zur Herstellung einer Eigentumswohnung Verpflichtete seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, in dem er die Baubeteiligten "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht" in Anspruch nehmen kann, ist unwirksam (Fortführung von BGHZ 62, 251).Bei dieser Klausel handelt es sich um eine Formularabrede, die ein für Allgemeine Geschäftsbedingungen typisches Gepräge hat und deshalb sowohl hinsichtlich der Revisibilität als auch hinsichtlich Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln ist (Senatsurteil vom 29. März 1974, BGHZ 62, 251, 253).
- BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780).
- BGH, 11.10.1968 - V ZR 121/67
Verknüpfung von Grundstückskaufvertrag und Baubetreuungsvertrag - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Ohne Rechtsirrtum bejaht das Berufungsgericht die Rechtswirksamkeit der Vertragsklausel (IV § 3 Abs. 1), wonach die Klägerin bei Zahlungsrückstand des Beklagten nach Mahnung mit zehntägiger Frist ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten konnte (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1968 - V ZR 121/67, BB 1969, 383). - BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
Formularmäßige Zurückhaltungsklausel
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Sollte es hiernach noch auf den Hilfsantrag des Beklagten ankommen, so wird sich das Oberlandesgericht zur Frage der Wirksamkeit der Rückzahlungsaufschubklausel (IV § 3 Abs. 4 ff des Vertrags) mit der Auffassung im Senatsurteil vom 8. November 1974 (BGHZ 63, 238) auseinanderzusetzen haben, wo einer in ähnliche Richtung weisenden Formularklausel die Rechtswirksamkeit abgesprochen worden ist. - BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67
Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74
Zutreffend geht es zwar von dem Grundsatz aus, daß auch ein vertragliches Rücktrittsrecht nur von einem Vertragspartner ausgeübt werden kann, der selbst vertragstreu ist (Senatsurteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6, vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, DB 1968, 2210, und vom 10. Juli 1970 - V ZR 162/67, WM 1970, 1246 = DB 1970, 1780).
- BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Das steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 62, 251; 67, 101, 103; BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1; Urteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133; vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206; vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 45/77 zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. zum Meinungsstand auch Brych in Reithmann/Brych/Manhart "Kauf vom Bauträger" 2. Aufl. 1977 Rdn. 96). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Danach ist die formularmäßige Freizeichnung des Veräußerers einer neu errichteten oder noch zu errichtenden Eigentumswohnung von seiner eigenen Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber durch Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen andere Baubeteiligte nur insoweit möglich, als sich der Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen schadlos halten kann (BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]/255; 67, 101, 103; 70, 193, 196 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Wäre beabsichtigt, daß die Beklagte sich freizeichnen wollte ohne Rücksicht darauf, ob sich die Kläger bei den am Bau beteiligten Dritten tatsächlich schadlos halten können, so wäre die gesamte Regelung unwirksam (BGHZ 62, 251, 255 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 67, 101, 103 [BGH 02.07.1976 - V ZR 185/74]; Senatsurteil BauR 1975, 206).Auch § 8 Abs. 2 geht nicht so weit wie die in BGHZ 67, 101, 103 [BGH 02.07.1976 - V ZR 185/74] wiedergegebene Klausel.
Sollte § 8 jedoch in Verbindung mit § 7 dahin zu verstehen sein, daß die Beklagte - wie die Klägerin in BGHZ 67, 101 - bei Abtretung ihrer Gewährleistungsrechte gegen Dritte frei sein sollte, wenn diese nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden können, wäre - ebenfalls wie in BGHZ 67, 101 - der ganze (§ 7 und § 8 umfassende) Gewährleistungsausschluß unwirksam.
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser und Eigentumswohnungen die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam (BGHZ 62, 251, 254; 65, 359, 363; vgl. auch BGHZ 67, 101, 104). - BGH, 21.05.1987 - VII ZR 3/86
Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer …
Eine in einem - vor Inkrafttreten des AGBG abgeschlossenen - Formularvertrag enthaltene Freizeichnungsklausel, in der der Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung - ohne gleichzeitig seine Gewährleistungsansprüche gegen die Baubeteiligten abzutreten - seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, "in dem er von Dritten, insbesondere den Bauhandwerkern, Ersatz oder Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verlangen kann", ist unwirksam (im Anschluß an BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 67, 101).In Fortführung dieser Rechtsprechung hat er weiter angenommen, daß eine solche Freizeichnungsklausel dann unwirksam ist, wenn der Veräußerer einerseits seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, in dem er die Baubeteiligten "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht" in Anspruch nehmen kann, andererseits sich durch Abtretung aller Ansprüche gegen die am Bau Beteiligten von jeder Haftung befreien will, weil damit eine Haftung gerade auch für den Fall ausgeschlossen sein soll, daß eine Schadloshaltung nicht möglich ist (BGHZ 67, 101, 103/104; vgl. a. Senatsurteil NJW 1977, 1336, 1337, insoweit in BGHZ 68, 372 nicht abgedruckt).
Eine derartige Freizeichnungsklausel verstößt in solchem Maße gegen Erfordernisse der Gerechtigkeit sowie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, daß ihr die rechtliche Wirkung versagt werden muß (BGHZ 67, 101, 104).
In ihrem Kern kommt die Klausel den vorformulierten Vertragsbestimmungen in den Fällen BGHZ 67, 101 und NJW 1977, 1336 sogar sehr nahe.
- BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85
Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über …
Im Urteil vom 29. März 1974 BGHZ 62, 251, 254 f. [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73] hat der erkennende Senat ausgeführt, bei Verträgen der vorbezeichneten Art wäre, anders als bei Altbauten, eine formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von Gewährleistungspflichten unangemessen und damit unwirksam (vgl. auch BGHZ 67, 101 ff.). - BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
Wie der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9.12.1976 (AGB-Gesetz) wiederholt entschieden hat, kann ein Vertrag trotz notarieller Beurkundung die Eigenheiten von AGB aufweisen und deshalb als ein ihnen rechtlich gleichstehender Formularvertrag anzusehen sein (BGHZ 62, 251 (253) = NJW 1974, 1135; BGHZ 63, 238 (239) = NJW 1975, 165; BGHZ 67, 101 (103) = NJW 1976, 1934; BGHZ 75, 15 (20) = NJW 1979, 2387). - BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79
Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die formularmäßige völlige Freizeichnung von Gewährleistungspflichten unangemessen und deshalb nach § 242 BGB unwirksam (so für Verträge über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst herzustellende Häuser und Wohnungen: BGHZ 62, 251, 254 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 65, 359, 363; 67, 101, 104; 74, 204, 209). - KG, 24.11.1976 - 16 U 2680/75
Rechtsgrundlage für Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Grundstückes mit …
Nach dem vorgenannten Urteil des BGH vom 29. März 1974 und nach den weiteren Urteilen vom 13. Januar 1975 (BB 75, 442) und vom 2. Juli 1976 (NJW 76, 1934 Nr. 4) sind Freizeichnungsklauseln wie die des § 5 II der notariellen Urkunde vom 12. September 1972 eng auszulegen dahingehend, daß die Eigenhaftung des Veräußerers (des Bauträgers) nur insoweit abbedungen ist, als sich der Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen gegen Baubeteiligte schadlos halten kann.Soweit der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen BGHZ 62, 251 ff, BGH BB 75, 442 und BGH NJW 76, 1934 Nr. 4 dennoch meint, ein solcher Haftungsausschluß sei mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, daß der Werkhersteller nur subsidiär zur Nachbesserung dann verpflichtet ist, wenn der Besteller vergeblich versucht hat, von den jeweils für den Mangel verantwortlichen Bauhandwerker (Subunternehmer) Mängelbeseitigung zu erlangen, hält der Senat dies für nicht vertretbar und insbesondere auch nicht mit dem Inhalt anderer nachfolgend erörterter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs für vereinbar.
Der Fall BGH NJW 76, 1934 Nr. 4 ist insoweit nicht vergleichbar, als dort der Unternehmer seine Haftung beschränkt hatte auf Ansprüche, deretwegen er seinerseits den Architekten und/oder die am Bau beteiligten Handwerker und Unternehmer "mit zweifelsfrei begründeter Erfolgsaussicht in Anspruch nehmen kann".
- BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76
Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen …
Dies hat der Senat für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Einführung des AGB-Gesetzes vom 9. Dezember 1976 wiederholt entschieden (BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 67, 101), und dies ergibt sich jetzt auch aus § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes. - BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86
Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung …
- BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87
Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage …
- BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 286/80
Sicherheitsleistung: Verbürgung gegenüber Bauträge
- BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts
- BGH, 11.10.1979 - VII ZR 272/77
Wiederaufleben der Haftung des Bauträgers
- BGH, 28.06.1979 - VII ZR 166/78
Erwerber von Wohnungseigentum: Gewährleistungsansprüche
- BGH, 01.07.1985 - II ZR 7/85
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