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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7685
BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56 (https://dejure.org/1958,7685)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1958 - V ZR 189/56 (https://dejure.org/1958,7685)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1958 - V ZR 189/56 (https://dejure.org/1958,7685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Die in Aussicht genommene Bestimmung des Übereignungsgegenstandes beeinflußt das Wesen des Erwerbsgeschäftes nicht (Urt. des Senats vom 25. September 1957, V ZR 220/55, WM 1957, 1368; BGH Urt. vom 21. November 1957, III ZR 250/55, für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Die in Aussicht genommene Bestimmung des Übereignungsgegenstandes beeinflußt das Wesen des Erwerbsgeschäftes nicht (Urt. des Senats vom 25. September 1957, V ZR 220/55, WM 1957, 1368;… BGH Urt. vom 21. November 1957, III ZR 250/55, für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Entscheidend für seine Zulässigkeit ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 146, 246; 157, 115; 167, 281; BGHZ 4, 266) das tatsächliche Vorbringen des Klägers, d.h. ob nach der tatsächlichen Begründung der Klage, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung durch den Kläger und der Verteidigung der beklagten Partei, ein Anspruch geltend gemacht wird, der dem bürgerlichen Recht angehört oder für den sonst der ordentliche Rechtsweg eröffnet ist.
  • BVerwG, 15.11.1956 - I C 150.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Fehlt es demnach schon an der Teilung im Sinne der obengenannten Vorschriften des Wohnsiedlungsgesetzes, so braucht auf die strittige Frage, ob § 7 Wohnsiedlungsgesetz insoweit gültig ist, als er eine unentgeltliche Übereignung vorsieht (vgl. dazu Foag RdL 1957, 169; BVerwG NJW 1957, 842), nicht eingegangen zu werden.
  • RG, 02.10.1941 - V 62/41

    1. Ist für die Klage auf Zahlung des Mietzinses und auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Entscheidend für seine Zulässigkeit ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 146, 246; 157, 115; 167, 281; BGHZ 4, 266) das tatsächliche Vorbringen des Klägers, d.h. ob nach der tatsächlichen Begründung der Klage, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung durch den Kläger und der Verteidigung der beklagten Partei, ein Anspruch geltend gemacht wird, der dem bürgerlichen Recht angehört oder für den sonst der ordentliche Rechtsweg eröffnet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1954 - VII B 222/54
    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - V ZR 189/56
    Sie ist unvereinbar mit § 2 der Ausführungsverordnung zum Wohnsiedlungsgesetz, wo eindeutig erklärt ist: "Teilung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, daß ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll." Sie widerspricht auch der in Rechtslehre und Rechtsprechung einmütig vertretenen Auffassung (…Heilmann, Wohnsiedlungsgssetz, 3. Aufl. § 4 Anm. 7;… Kiefersauer, Grundstückverkehrsrecht 2. Aufl. S. 141 Anm. 1 zu § 4 WSC; LVG Hannover MDR 1955, 315).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 105/56

    Anspruch auf Beseitigung und Beschaffung einer Abbruchserlaubnis für die nach dem …

    Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Beklagte in den Vorinstanzen aus der ihrer Meinung nach fortbestehenden öffentlich-rechtlichen Grundstücksbeorderung ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB) sowie eine Pflicht des Klägers zur Duldung der Eigentumsstörung (§ 1004 Abs. 2 BGB) herzuleiten versucht hat, - und zwar um so weniger, als der Kläger nicht etwa die Gültigkeit der früheren Beorderung in Abrede stellt, sondern lediglich den Standpunkt vertritt, sie habe mit dem Aufhören des Kriegszustandes ihr Ende gefunden; der Streit hierüber betraf eine bloße Vortrage, über die das ordentliche Gericht in eigener Zuständigkeit zu befinden hat (RGZ 102, 246, 250; BGH LM GVG § 13 Nr. 16; BGHZ 15, 268, 270 [BGH 26.11.1954 - V ZR 58/53]; NJW 1956, 17 Nr. 2; Urteile des erkennenden Senats vom 18. September 1957, V ZR 86/56, S. 7, und vom 5. Februar 1958, V ZR 189/56, S. 7, in LM WohnsiedlG § 4 Nr. 4 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 231/64

    Genehmigung für die Veräußerung eines Grundstücks - Herausgabe und Auflassung von …

    Die Rechtslage sei insofern die gleiche wie in einem vorangegangenen Rechtsstreit, den der erkennende Senat letztinstanzlich durch Urteil vom 5. Februar 1958 - V ZR 189/56 - (LM Nr. 4 zu § 4 Wohnsiedlungsgesetz, auszugsweise in MDR 1958 S. 325 wiedergegeben) entschieden hat.
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