Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1964 - V ZR 189/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1964, 1247
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81
Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung
Auch wenn man von einer grundsätzlichen Vorleistungspflicht des Beklagten ausginge, stünde jedenfalls für die nach dem 1. August l973 fälligen Pachtzinsraten (auf die das Berufungsgericht maßgeblich abstellt) fest, dass sie der Beklagte nur noch Zug um Zug gegen die Reparaturleistungen der Verpächter, die inzwischen auch fällig geworden waren, zahlen musste (vgl. RG, JW 1906, 333; JW 1924, 1141 Nr. 7; Senatsurteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 180/763 -, WM 1964, 1247). - BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91
Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer …
Der Schuldner, der sich in Leistungsverzug befindet, kann nicht zur Abwehr der Verzugsfolgen geltend machen, daß der Gläubiger seiner erst nach Eintritt des Leistungsverzuges entstehenden Zahlungspflicht nicht nachgekommen sei (vgl. RGZ 120, 193, 196; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1964 - V ZR 189/63, WM 1964, 1264;… BGH, Urt. v. 11. Oktober 1967 - VIII ZR 143/65, LM § 321 BGB Nr. 3 = NJW 1988, 103;… Urt. v. 4. April 1974 - VII ZR 102/73, BB 1974, 671, 672;… MünchKomm/Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 320 Rdn. 49;… RGRK/Ballhaus, BGB, 12. Aufl., § 320 Rdn. 20;… Palandt/Heinrichs, BGB, 53. Aufl., § 320 Rdn. 6 bb). - BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …
D.h. er muß, falls wie hier die Möglichkeit besteht, ein Zugumzugverhältnis zu begründen, seine Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anbieten (RGZ 93, 301; 120, 193, 197; RG WarnRspr 1919 Nr. 3 und BGH Urt. vom 14. Oktober 1964 - V ZR 189/63 - = WM 1964, 1247).
- BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84
Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1924, 1141 Nr. 7; Das Recht 1925 Nr. 1155) und hält an seiner schon im Urteil vom 14. Oktober 1964, V ZR 189/63 , WM 1964, 1247 beiläufig geäußerten Meinung fest.Es geht insoweit nicht um die Frage, ob am 1. Dezember 1983 ein etwa vorhandener Verzug des Beklagten entfiel (das wäre nach dem Urteil des Senats WM 1964, 1247 erst dann der Fall gewesen, wenn der Beklagte seine Leistung Zug um Zug gegen Erbringung der Kaufpreisschuld angeboten hätte), vielmehr darum, ob sich die einmal vorhandene Vorleistungspflicht des Beklagten in eine Leistungspflicht Zug um Zug änderte.
- BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83
Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. …
Das allein beseitigte nicht den Verzug des Beklagten, vielmehr wäre dazu nötig gewesen, daß er die ihm obliegende Leistung Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung angeboten hätte (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1964, V ZR 189/63, WM 1964, 1247; BGH Urteil vom 25. November 1970, VIII ZR 101/69, NJW 1971, 421). - BGH, 06.12.1968 - V ZR 92/65 Im übrigen wäre die auf dem Fehlen der Wohnsiedlungsgenehmigung beruhende schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrags dadurch behoben worden, daß seine Genehmigungsbedürftigkeit mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 29. Juni 1961 entfallen ist (vgl. BGHZ 37, 233, 236 sowie Urteil des Senats vom 7. Oktober 1964 - V ZR 142/62, WM 1964, 1247, 1248).
- BGH, 07.04.1978 - V ZR 27/76
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts - Anforderungen an …
- BGH, 17.02.1972 - III ZR 211/70
Rechtmäßigkeit einer Vermittlung von Fahraufträgen - Voraussetzungen für das …
Jedoch hat der Schuldner, dem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, die rechtliche Möglichkeit, sich von den Verzugsfolgen zu befreien und ein Zug-um-Zug-Verhältnis dadurch zu begründen, daß er sich auf das Leistungsverweigerungsrecht beruft und gleichzeitig seinerseits die geschuldete Leistung anbietet (LM zu BGB § 273 Nr. 20; BGH Urteil v. 14. Oktober 1964 - V ZR 189/63 = WM 1964, 1247). - OLG Köln, 14.12.1982 - 21 UF 145/82 c) Jede Vorleistungspflicht entfällt indessen gemäß den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wenn der andere Teil erklärt hat, daß er die eigene, von ihm geschuldete Leistung nicht bzw. nur unter solchen Voraussetzungen erbringen will, auf deren Erfüllung er gegenüber dem Vorleistungspflichtigen keinen Anspruch hat (vgl. RG WarnR 1908, 451; BGHZ 50, 176, 177;… Staudinger/Otto, BGB 12. Aufl. § 320 Rdn. 7), was dazu führt, daß solchenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht, ein Zurückbehaltungsrecht besteht (vgl. BGH WM 1964, 1247).
- BGH, 21.03.1969 - V ZR 160/67
Möglichkeit der Heilung eines Verzugs - Eintritt des Verzugs nach Wegfall eine …
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