Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EGBGB §§ 11 ff; ; EGBGB § 11 Abs. 5; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c; ; ZPO § 97 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflassung - Miteigentumsanteil - Grundstück - Bodenreform - Zuteilungsfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. c
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bodenreform - Verfassungsmäßigkeit von Art. 233 EGBGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97
Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten; …
Auszug aus BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht und seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurteil vom 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f).Das Vertrauen nicht zuteilungsfähiger Erben in den Bestand ihres Eigentums an den Grundstücken der Bodenreform konnte 1992 auch noch nicht so weit verfestigt sein, daß die bis zum Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verstrichene Zeit den getroffenen Regelungen entgegengestanden hätte (Senat, BGHZ 140, 223, 236).
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99
Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform
Auszug aus BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht und seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurteil vom 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f). - BGH, 16.02.1996 - V ZR 208/94
Pflicht des Erben zur Weiterübertragung des Eigentums an einem Grundstück aus der …
Auszug aus BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01
Hierher gehören insbesondere die Fälle, in denen die Erben eines verstorbenen Neubauern zu einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht in der Lage waren oder in denen Grundstücke ohne entsprechende Grundbucheintragung bereits einem geeigneten Bewerber zugeteilt worden sind, ferner die Fälle, in denen Grundstücke zum Städtebau, gewerblich oder industriell bis hin zur Errichtung eines Atomkraftwerkes genutzt wurden (Senat, BGHZ 132, 71 ff). - BGH, 17.12.1998 - V ZR 341/97
Verfügungen der Erben eines Begünstigten aus der Bodenreform
Auszug aus BGH, 22.03.2002 - V ZR 192/01
Sie hätte die Aufwertung des Bodenreformeigentums an den mehr oder weniger zufällig entfalteten oder auch nicht entfalteten Eifer der DDR-Behörden bei der Vollziehung der Besitzwechselverordnung angeknüpft und so zu zweckwidrigen Zufallsergebnissen geführt (Senatsurt. vom 17. Dezember 1998, V ZR 341/97, WM 1999, 453, 455).
- BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03
Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform
Sachenrecht">233 §§ 11 ff EGBGB vorgebrachten Bedenken sind nicht begründet (Senat, BGHZ 140, 223, 231 ff.;… Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, VIZ 2001, 103 f.; v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f.; v. 28. März 2003, V ZR 156/02, VIZ 2003, 592; BVerfG, VIZ 2001, 111, 112 ff.; 2002, 640 f.). - BGH, 29.11.2002 - V ZR 445/01
Rechtsnatur des Anspruchs auf Herausgabe des Verkaufserlöses
Sachenrecht">233 §§ 11 ff EGBGB seien verfassungswidrig, verweist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung, an der er festhält (BGHZ 140, 223, 231 ff;… Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f; Urt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f). - BGH, 16.01.2004 - V ZR 449/02
Zuteilungsfähigkeit von nicht mehr erwerbstätigen Mitgliedern einer LPG
Damit hat die Nachzeichnung der wegen seiner Inanspruchnahme als Straßenverkehrsfläche gebotenen Rückführung eines Grundstücks in den Bodenfonds durch den geltend gemachten Auflassungsanspruch nichts zu tun (vgl. Senatsurt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483).
- BGH, 28.03.2003 - V ZR 156/02
Umfang des Auflassungsanspruchs
Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform auch angesichts des Irrtums des Gesetzgebers über die Vererblichkeit der Grundstücke aus der Bodenreform im Urteil vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223, 231 ff) bejaht, seine Auffassung gegenüber im Schrifttum geäußerten Bedenken bestätigt (Senatsurt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, WM 2001, 212 f) und hieran auch im Hinblick auf weitere Erkenntnisse der historischen Situation festgehalten (Senatsurt. v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f). - OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 U 154/04
Zulässigkeit einer Restitutionsklage wegen einer Entscheidung des Europäischen …
Dies ist jedoch, wie der BGH in seinen Entscheidungen vom 17.12.1998 (BGHZ 140, 223 ff.) und 22.03.2002 (VIZ 2002, 483 f.) ausführlich begründet hat, nicht der Fall. - OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02
Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des …
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt m.w.Nachw. BGH VIZ 2002, 483; BVerfG VIZ 2002, 640) sowie der des Senates bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung dieser Vorschriften im Ergebnis nicht.
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