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| BGH, 08.03.1961 - V ZR 196/59 |
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Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.1969 - V ZR 115/65
Unmittelbare Grundlage der Aufhebung eines Urteils - Bindung des …
Auf die Revision der Beklagten wurde das Urteil des Berufungsgerichts durch das Urteil des Senats vom 8. März 1961 - V ZR 196/59 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 25.11.1964 - V ZR 168/62
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Auf die Revision der Beklagten wurde das Urteil des Oberlandesgerichts durch das Urteil des Senats vom 8. März 1961 - V ZR 196/59 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 08.06.1962 - V ZR 226/60
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Da das angefochtene Urteil eine solche (unmittelbare oder ergänzende) Vertragsauslegung - von der beiläufigen Bemerkung abgesehen, es sei keine Vereinbarung über Verteilung der Vermögensabgabe in einem dem Klagebegehren entsprechenden Verhältnis nachgewiesen - nicht vorgenommen hat, steht es, sofern der Sachverhalt in dieser Hinsicht geklärt ist, dem Revisionsgericht frei, die vertraglichen Abmachungen selbständig auszulegen (BGHZ 15, 71, 74 [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1960, V ZR 90/59 S. 9, LM BGB § 133 C Nr. 17 mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BGHZ 35, 69, 72 f [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60]; BGH NJW 1960, 2043, 2047 [BGH 31.05.1960 - I ZR 64/58]; 1961, 73, 74 [BGH 27.10.1960 - III ZR 157/59]; LM BGB § 157 D Nr. 5; Urteile des Senats vom 7. Juni 1961, V ZR 18/60, S. 3, und vom 20. Juni 1961, V ZR 196/59, S. 16).
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