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| BGH, 25.02.1966 - V ZR 197/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- WM 1966, 584
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 27.03.1939 - IV 275/38
1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die …
Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 197/63
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch, daß die Treuhandvereinbarung nicht in den notariellen Vertrag aufgenommen wurde und deshalb nach außen hin nicht in Erscheinung getreten ist; denn ein Treuhandgeschäft ist nicht schon wegen Fehlens der Offenkundigkeit sittenwidrig (RGZ 160, 52, 57). - RG, 21.12.1933 - VI 196/33
1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826 …
Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 197/63
Die von der Revision angeführten Urteile des Reichsgerichts (RGZ 143, 48) und des Bundesgerichtshofs (LM § 138 BGB (Cb) Nr. 1) treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu. - BGH, 04.04.1962 - V ZR 194/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 197/63
Die Revision der Klägerin führt zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (Urteil des Senats vom 4. April 1962, V ZR 194/61). - BGH, 08.06.1965 - V ZR 15/64
Anforderungen an den Vollzug der Klagerücknahme - Voraussetzungen der Nichtigkeit …
Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 197/63
Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, um ein Rechtsgeschäft wegen Sittenverstoßes gemäß § 138 Abs. 1 BGB als nichtig erscheinen zu lassen (…Böhle/Stamschräder, Anfechtungsgesetz 2. Aufl. § 1 Anm. VII 2; Urteil des Senats vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64).
- BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65
Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem …
Da jedes, auch ein nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregeltes Schuldverhältnis, aus dem sich die Besitzberechtigung ergibt, der Abwehr gegenüber dem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB dienen kann, ist auch ein Vorvertrag als Grundlage für eine dahinzielende Einwendung geeignet (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1966 - V ZR 197/63 - WM 1966, 584, 585;… Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. § 986 Rdn. 4). - BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86
Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott
Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten diese Leistungen nicht etwa mit Rücksicht auf § 134 BGB außer Betracht zu bleiben, mochten sie auch den Gläubigern eine inkongruente Befriedigung verschafft haben: Die Vorschriften über die Anfechtbarkeit solcher Handlungen (§§ 29 ff KO ; § 1 AnfG ) gehen der Bestimmung des § 134 BGB vor, so daß eine Nichtigkeit der Rechtshandlungen grundsätzlich nicht anzunehmen ist (BGH WM 1963, 526; 1966, 584; BGH BB 1968, 1057). - BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68
Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 31.05.1968 - V ZR 26/65
Eigentumsübertragung zwecks Einschränkung von Vollstreckungsmöglichkeiten - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 69, 143, 146; 74, 224, 226; 170, 328, 332) und auch des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25. Januar 1961, V ZR 156/59, vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, und 25. Februar 1966, V ZR 197/63, WM 1966, 584 sowie Urteil vom 7. Januar 1963, VII ZR 214/61, WM 1963, 526) sind Rechtsgeschäfte, die ein Schuldner in der dem ändern Teil bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten gemäß § 134 oder § 138 Abs. 1 BGB nichtig, sondern nur anfechtbar nach den Bestimmungen der Konkursordnung oder des Anfechtungsgesetzes. - BGH, 22.09.1967 - V ZR 225/64
Herausgabe eines Grundstücks - Widerruf einer Schenkung
Da aber, wie auch von der Revision nicht bestritten wird, nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand dieser Vorschrift vorliegt, so ist nach der ständigen, auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Senats nur die vom Gesetzgeber für diesen Tatbestand ausschließlich gewollte und festgesetzte Rechtsfolge der Anfechtung und nicht daneben die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 138 BGB eingetreten (Urteile des Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 156/59 S. 9; vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64 S. 8 und vom 25. Februar 1966, V ZR 197/63 S. 4).
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