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| BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 821
- MDR 1952, 666
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- RG, 23.06.1933 - II 95/33
Kann der Rechtsnachfolger einer klagenden Kommanditgesellschaft, die sich während …
Auszug aus BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51
Aber die Vorschrift des Gesetzes schneidet - was das Berufungsgericht verkennt - dem Gläubiger nicht die Möglichkeit ab, darzutun, daß er bei rechtzeitiger Zahlung das Geld in Sachwerten angelegt und infolgedessen keinen oder geringeren Währungsschaden erlitten hätte (Harmening-Duden Währungsgesetze § 16 Anm. 5 a S. 217; Duden DRZ 1948, 339; Priese-Rehentrust Währungsgesetze § 18 UmstG Anm. 10; siehe ferner hierzu OGHZ 2, 352; 3, 10 für den ähnlich gelagerten Fall des Verzugs eines Sachschuldners, der zur Umstellung der Gegenforderung 1 : 1 statt 10 : 1 führt; ferner RG JW 1938, 946; RGZ 141, 277). - RG, 16.09.1910 - III 514/09
Miete ; Überlassung an Dritte
- RG, 03.02.1936 - IV 145/35
Wann ist bei der Miete die Kündigung aus wichtigem Grunde neben den gesetzlich …
Auszug aus BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51
Ob neben der Regelung der §§ 1 ff MSchG überhaupt Raum für das bei mieterschutzfreien Mietverhältnissen von der Rechtsprechung anerkannte Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde (RGZ 150, 193) ist, braucht hier nicht entschieden zu werden. - RG, 13.11.1941 - V 79/41
Zum Begriff "Pachtverhältnis über Räume" in Fällen, in denen die Pacht außer …
Auszug aus BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51
Nach der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 168, 44) besteht in solchen Fällen Kündigungsschutz stets, es sei denn, die Überlassung der Räume wäre im Vergleich zur Verpachtung anderer Gegenstände völlig nebensächlich und unbeachtlich.
- BGH, 29.06.1953 - VI ZR 216/52 Die lebhaft umstrittene Frage, ob und wann in solchen Fällen Kündigungsschutz nach dem Mieterschutzgesetz zu gewähren ist (vgl. BGH Urteil vom 21. März 1952 - V ZR 20/51 - NJW 1952, 821 und Urteil vom 14. Dezember 1951 - V ZR 5/50 - NJW 1952, 620), hat zwar seit der Aufhebung des Kündigungsschutzes für Geschäftsräume durch das Geschäftsraummietengesetz vom 25. Juni 1952 (BGBl 1, 338) und die ihm voraufgegangene Verordnung über Ausnahmen von Mieterschutz vom 27. November 1951 (BGBl 1, 926) wesentlich an Bedeutung verloren.
- BGH, 16.05.1956 - V ZR 121/55
Rechtsmittel
- Auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1952 V ZR 20/51 (NJW 1952, S. 821), in dem diese beiden Rechtsfragen bereits behandelt sind, wird verwiesen. - BGH, 27.01.1954 - VI ZR 174/52
Rechtsmittel
Diese von Kiefersauer, Grundstücksmiete, 7. Aufl Anm. 73 a zu § 24 MSchG gebilligte Auffassung ist zwar später vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 21. März 1952 - V ZR 20/51 - (NJW 1952, 821; LM Nr. 2 zu § 36 MSchG) abgelehnt worden. - BGH, 12.07.1952 - I DOG 4
Rechtsmittel
Dieses Ergebnis stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu der im wesentlichen gleichliegenden Frage überein, wann ein gewerbliches Unternehmen Pächterschutz nach § 36 MSchG genießt (Urteil vom 21. März 1952 - V ZR 20/51 -).
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