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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55   

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https://dejure.org/1956,5838
BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55 (https://dejure.org/1956,5838)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1956 - V ZR 20/55 (https://dejure.org/1956,5838)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1956 - V ZR 20/55 (https://dejure.org/1956,5838)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • RG, 16.01.1925 - VI 248/24

    Auslegung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Die tatrichterliche Entscheidung darüber, in welchem Umfange die Parteien einen Streitstoff dem schiedsrichterlichen Verfahren unterworfen haben, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt (wegen Verstoßes gegen Auslegungsgrundsätze und Verfahrensvorschriften) nachprüfbar (Bestätigung von RGZ 8, 377 [378]; 40, 418 [420]; 110, 50 [51]).

    Ausnahmen hat es gemacht, wenn es sich um den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache handelt (RGZ 110, 50 [51/52]) und soweit in Frage steht, ob sich ein von einem Schiedsgericht erlassener "Teilschiedsspruch" überhaupt als ein Teilschiedsspruch im Rechtssinne und damit als ein der Vollstreckbarkeitserklärung nach § 1042 ZPO zugänglicher Spruch darstellt (RGZ 169, 52).

    Zwar möge hierbei, so legt es dar, auch eine Rolle spielen, inwieweit die Parteien ihren Streit der schiedsrichterlichen Entscheidung hätten unterwerfen wollen; aber, da auch hierfür die Auffassung des Richters mitspiele, so sei der Inhalt der getroffenen Entscheidung am Ende doch aus dem Entscheidungswillen des Richters zu beurteilen, wenn zu ermitteln sei, inwieweit ein Anspruch habe abgewiesen sein sollen; es ließe sich deshalb kein Grund finden, in dieser Beziehung den Schiedsspruch anders zu behandeln als das rechtskräftige Urteil (RGZ 110, 50 [51/52]).

  • RG, 26.01.1883 - III 381/82

    Steht dem Revisionsgerichte darüber, ob ein Schiedsspruch alle dem …

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Die tatrichterliche Entscheidung darüber, in welchem Umfange die Parteien einen Streitstoff dem schiedsrichterlichen Verfahren unterworfen haben, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt (wegen Verstoßes gegen Auslegungsgrundsätze und Verfahrensvorschriften) nachprüfbar (Bestätigung von RGZ 8, 377 [378]; 40, 418 [420]; 110, 50 [51]).

    Das Reichsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung (RGZ 8, 377 [378]; 40, 418 [420], 110, 50 [51]; JW 1911, 51 [52]; Urteil vom 13.7.1922 VII 737/21, zitiert nach dem Nachschlagewerk des Reichsgerichts zu § 1040 Nr. 11) zum Teil unter Berufung auf Kohler (Gruchot, Beiträge Bd. 31 S. 320) die Auffassung vertreten, daß eine solche Bindung besteht, es sei denn, daß die Auslegung von unrichtigen Rechtsgrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht.

  • BGH, 18.04.1951 - II ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Ein solcher wesentlicher Verfahrensmangel ist anzunehmen, wenn ein erhobener Anspruch endgültig zugesprochen oder abgewiesen, dagegen eine sachliche Stellungnahme zu einzelnen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln abgelehnt, insbesondere die Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Streitpunkt zu Unrecht verneint wird (RGZ 119, 29 [32]; BGH Urteil vom 18.4.1951 II ZR 22/50 Lind-Möhr KWVO § 1 a (1)).

    Die hier vom Berufungsgericht vertretene Meinung bedeutet eine unzulässige Erweiterung des Grundsatzes, daß ein Schiedsspruch nicht schon dann der Aufhebung unterliegt, wenn seine Begründung mangelhaft ist, sondern nur dann, wenn er nicht mit Gründen versehen ist (§ 1041 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), und steht auch im Widersrpuch mit der allgemein anerkannten Auffassung, daß an die Fassung und Begründung von Schiedssprüchen nicht die für die staatlichen Gerichte gültigen Maßstäbe angelegt werden können (RGZ 47, 426 [428]; EG.LZ 23, 649 (9) und HRR 36 Nr. 911 = JW 36, 1894 [1895]; BGH Urteil vom 18.4.1951 II ZR 22/50, Lind-Möhr KWVO § 1(1)).

  • RG, 25.01.1898 - II 340/97

    Schiedsspruch

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Die tatrichterliche Entscheidung darüber, in welchem Umfange die Parteien einen Streitstoff dem schiedsrichterlichen Verfahren unterworfen haben, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt (wegen Verstoßes gegen Auslegungsgrundsätze und Verfahrensvorschriften) nachprüfbar (Bestätigung von RGZ 8, 377 [378]; 40, 418 [420]; 110, 50 [51]).

    Das Reichsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung (RGZ 8, 377 [378]; 40, 418 [420], 110, 50 [51]; JW 1911, 51 [52]; Urteil vom 13.7.1922 VII 737/21, zitiert nach dem Nachschlagewerk des Reichsgerichts zu § 1040 Nr. 11) zum Teil unter Berufung auf Kohler (Gruchot, Beiträge Bd. 31 S. 320) die Auffassung vertreten, daß eine solche Bindung besteht, es sei denn, daß die Auslegung von unrichtigen Rechtsgrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht.

  • RG, 23.12.1933 - I 150/33

    1. Ist ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß ein solcher aus dem …

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Es fehlen aber noch die sog. klagebegründenden Tatsachen für den Schadensersatzanspruch (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: "die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs") im Sinne der sog. Substantiierungstheorie (RGZ 143, 57 [65]).
  • RG, 27.03.1942 - VII 113/41

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs.

    Auszug aus BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
    Ausnahmen hat es gemacht, wenn es sich um den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache handelt (RGZ 110, 50 [51/52]) und soweit in Frage steht, ob sich ein von einem Schiedsgericht erlassener "Teilschiedsspruch" überhaupt als ein Teilschiedsspruch im Rechtssinne und damit als ein der Vollstreckbarkeitserklärung nach § 1042 ZPO zugänglicher Spruch darstellt (RGZ 169, 52).
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 13. Juni 1956 V ZR 20/55 (Wertpapier-Mitteilungen 1956, 1160) angeschlossen.
  • BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 118/57
    Dabei ist unerheblich, daß Ausspruch und Begründung seiner Entscheidung nicht sehr klar sind; denn genau so wenig wie an die Begründung eines Schiedsspruches eines Schiedsgerichts die für die staatlichen Gerichte gültigen Maßstäbe angelegt werden können (…BGH Urt. vom 18. April 1951 - II ZR 22/50 - IM KWVO § la Nr, 1 und Urt. vom 13, Juni 1956 - V ZR 20/55 - IM ZPO § 1040 Nr. 1) ist dies für die Begründung eines Schiedsgutachtens angängig, bei dem es nur darauf ankommt, ob es im Ergebnis offenbar unbillig ist (BGHZ 6, 335, 341).
  • BGH, 06.02.1957 - V ZR 126/55

    Rechtsmittel

    Diese ist nach herrschender Auffassung (Kohler Gruch 31, 276 [320]; RGZ 40, 418; RG JW 1911, 51 Nr. 47; RG Urteil vom 13. Juli 1922, VII 737/21; nur scheinbar abweichend, in Wirklichkeit aber besonders gelagerte Fälle betreffend RGZ 110, 50 und 169, 52), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1956, V ZR 20/55, abgedruckt WM 1956, 1160, und vom 23. Januar 1957, V ZR 132/55 [zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen], S. 10 f), in der Revisionsinstanz lediglich nach der Richtung nachprüfbar, ob sie etwa von unrichtigen Rechtsgrundsätzen ausgeht oder auf Verfahrensmängeln beruht.
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78

    Benachrichtigung der Parteien von der Verlegung des Verkündungstermins - Prüfung …

    Für die Verteilung der Darlegungslast ist deshalb, anders als die Revision meint, die Parteirolle desjenigen ohne Bedeutung, der sich auf einen Aufhebungsgrund beruft (BGHZ 31, 43, 48; BGH Urteil vom 13. Juni 1956 - V ZR 20/55 = LM ZPO § 1040 Nr. 1;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 19. Aufl. § 1041 Anm. I 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 1041 Anm. 4 C).
  • BGH, 10.07.1957 - V ZR 123/55

    Rechtsmittel

    Die Revision äußert Bedenken, ob unter solchen Umständen eine Sachabweisung Rechtskraftwirkung habe, während die Antragstellerin diese Frage dadurch als erledigt ansieht, daß das Revisionsgericht an die Auslegung des Schiedsspruchs durch das Berufungsgericht entsprechend der vom erkennenden Senat im Urteil vom 13. Juni 1956 - V ZR 20/55 - gebilligten Rechtsprechung gebunden sei.
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