Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 02.10.1963 - V ZR 204/61
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Das angefochtene Urteil sagt zwar nicht, worin die von ihm bejahte "grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits" (S. 23) liegen soll; aber die an anderer Stelle (S. 8 f) erwähnte Kündigung eines früheren Abkommens zwischen Unternehmensverband Ruhrbergbau und Vereinigung bergbaugeschädigter Haus- und Grundbesitzer, dem zufolge Einigkeit darüber bestand, daß Schieflage nicht nur als solche, sondern auch als Anzeichen mutmaßlicher Lockerungen im Baugefüge ein gegenwärtiger Vermögensverlust sei, und die Schlußfolgerung des Urteils, nunmehr müßten die Kläger das Vorhandensein eines höheren Schadens im einzelnen dartun, legen die Annahme nahe, das Berufungsgericht habe hierin einen über die Bedeutung des Einzelfalles hinausgehenden Wandel seiner Rechtsprechung erblickt (vgl. Urteil des Senats vom 2. Oktober 1963, V ZR 204/61, S. 4 f).Eine Lockerung im Baugefüge, die durch nachträgliche Veränderung einer bereits vorhandenen Schieflage bewirkt worden sein soll, gehört mindestens Dann zum konkreten Haftungsgrund, wenn das betreffende Bauwerk früher schiefer stand als nach der neuerlichen Bergbau-Einwirkung, d.h. wenn sich die Schieflage infolge rückläufiger Bewegung wieder verringert hat; so hat der Senat in einem anderen Rechtsstreit, an dem die jetzige Beklagte ebenfalls beteiligt war, entschieden (Urteil vom 2. Oktober 1963, V ZR 204/61, MDR 1964, 42) und demgemäß die dortige Klagepartei für die behauptete Gefügelockerung als voll darlegungs- und beweispflichtig angesehen.
Der auch in diesem Zusammenhang erneut von der Revision erhobene Vorwurf unzureichender Sachkunde (der Berufungsrichter habe "bei Anwendung seiner Sachkunde nicht die nötige Vorsicht walten lassen") scheitert daran, daß es sich bei dem Berufungsgericht um einen auf dem Gebiet des Bergschädenrechts besonders erfahrenen Senat handelt (Urteil vom 2. Oktober 1963, V ZR 204/61, S. 10).
- BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, und es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, ob das Berufungsgericht an der Aufstellung eines solchen allgemeinen Satzes, wie die Revision glaubt, durch seine angeblich jahrzehntelange gegenteilige Rechtsprechung gehindert wäre; auch braucht nicht erörtert zu werden, inwieweit die Ausführung in dem von der Revision angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahre 1936 (ZBergR 77, 445, 447), wonach die Höhe des Minderwertes ausschließlich durch die zur Wiederherstellung erforderlichen Baukosten bestimmt werden soll, mit den Grundsätzen vereinbar sind, die der erkennende Senat in BGHZ 10, 171, 180 f [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und 17, 236, 241 entwickelt hat. - BGH, 17.12.1963 - V ZR 186/61
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Führt aber diese Prüfung zu dem Ergebnis, für Ursächlichkeit oder Schadenseintritt seien nach den ganzen Umständen keine hinreichenden Anhaltspunkte vorhanden und diese müßten daher, um eine Abweisung des Ersatzanspruchs zu verhindern, besonders dargetan werden, dann ist es dem Richter unbenommen, aus einer ergebnislos gebliebenen Beweisaufnahme nachteilige Schlüsse für den Anspruchsteller zu ziehen (RGZ 95, 220, 221 f; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1963, V ZR 186/61 S. 11 f, Betrieb 1964, 260).
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Das Recht lebte auch in der Berufungsinstanz nicht wieder auf (BGHZ 35, 370, 373, 374) [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]. - BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Wenn das Berufungsgericht, "dem übereinstimmenden Wunsche beider Parteien entsprechend", gemäß § 546 Abs. 1 und 2 ZPO die Revision zugelassen hat, so ist das für den Senat bindend, da kein offensichtlicher Gesetzesverstoß vorliegt (BGHZ 2, 396). - BGH, 05.10.1961 - VII ZR 146/60
Minderung des Verkehrswerts eines Gebäudes als sog. merkantiler Minderwert …
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Verletzt sind insbesondere nicht die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze über den Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwerts, wie die Revision (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 5. Oktober 1961, VII ZR 146/60, S. 7 f) geltend macht. - BGH, 12.11.1958 - V ZR 100/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Die Beweiserleichterung und Ermächtigung des Gerichts zu besonders freier Würdigung, wie sie nach der angeführten Gesetzesvorschrift besteht, erstreckt sich zwar auch auf die Ursächlichkeit, aber das betrifft nur den Kausalzusammenhang zwischen schadenstiftendem Ereignis (sogenanntem "konkreten Haftungsgrund") und Schadenseintritt; dagegen unterliegt der Beweis aller Umstände, die in ihrer Gesamtheit den konkreten Haftungsgrund als solchen bilden, den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des BGH vom 12. November 1958, V ZR 100/57, WM 1959, 87 m.Nachw.). - RG, 22.05.1933 - VI 70/33
1. Kann der Verkäufer im Falle des § 326 BGB. neben Schadensersatz wegen …
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Ihr mag eingeräumt werden, daß nach wirtschaftlicher Erfahrung der ernsthafte Kaufliebhaber bei Erwerb von Mietwohngrundstücken auch einer zeitlich nahen Aussicht, die Rendite zu verbessern, in seinem Preisangebot Rechnung tragen wird und daß bevorstehende Lockerungen des Mieterschutzes und der Preisbindung im Regelfalle zu den "Möglichkeiten einer Steigerung des Verkäuflichkeitswertes" gehören, die nach höchst richterlicher Rechtsprechung (RGZ 141, 259, 262; RG ZBergR 79, 390) bei der Schadensbemessung mit zu berücksichtigen sind. - RG, 29.03.1919 - I 285/18
Darlegungslast und Beweislast bei Schadensersatz wegen Patentverletzung
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Führt aber diese Prüfung zu dem Ergebnis, für Ursächlichkeit oder Schadenseintritt seien nach den ganzen Umständen keine hinreichenden Anhaltspunkte vorhanden und diese müßten daher, um eine Abweisung des Ersatzanspruchs zu verhindern, besonders dargetan werden, dann ist es dem Richter unbenommen, aus einer ergebnislos gebliebenen Beweisaufnahme nachteilige Schlüsse für den Anspruchsteller zu ziehen (RGZ 95, 220, 221 f; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1963, V ZR 186/61 S. 11 f, Betrieb 1964, 260). - BGH, 10.03.1956 - IV ZR 268/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1964 - V ZR 20/62
Auch der Umstand, daß die Revisionszulassung nicht, wie es richtig gewesen wäre, in der Urteilsformel, sondern lediglich in den Entscheidungsgründen ausgesprochen worden ist, stellt ihre Wirksamkeit nicht in Frage (BGH NJW 1956, 831). - BGH, 18.09.1963 - V ZR 175/61
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und …
Wenn das Oberlandesgericht - das zwecks Ermittlung des Verkehrswertes und des Grades seiner Minderung seit 1919 durch neue Bergschäden u.a. auch die zum Bundesbaugesetz erlassenen Grundsätze in der Verordnung vom 7. August 1961, BGBl I 1183, herangezogen hat (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1964, V ZR 20/62, S. 7) - dabei zu dem Ergebnis gelangt ist, eine Anwendung des sogenannten Ertragswertverfahrens (…§§ 7 ff a.a.O.) sei hier in Ermangelung hinreichender tatsächlicher Anknüpfungspunkte nicht möglich und man müsse deshalb das Sachwertverfahren (§§ 14 ff) anwenden, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - BGH, 06.07.1965 - V ZR 61/63
Haftung für einen durch unerlaubte Verunreinigung eines Wasserlaufs entstanden …
Der Kläger hat damit sein Recht, gemäß §§ 397, 402 ZPO mündlich an den Sachverständigen Fragen zu richten, verloren (BGHZ 35, 370 sowie Urteil des Senats vom 18. März 1964, V ZR 20/62). - BGH, 02.12.1966 - V ZR 263/62
Eintragung einer Eigentümergrundschuld - Einlösung eines Wechsels - …
Ob das Oberlandesgericht, wie es der frühere Kläger in der letzten mündlichen Verhandlung noch beantragt hatte, einen Banksachverständigen zuziehen wollte, stand in seinem Ermessen (Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1964, V ZR 20/62, S. 10). - BGH, 13.07.1966 - V ZR 181/63
Anspruch auf Schadensersatz - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Verzug mit …
Bei ihren Einwendungen gegen den Standpunkt des Berufungsgerichts, den Klägern könne kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn sie die zahlungssäumigen Eheleute G. nicht mit aller Rücksichtslosigkeit behandelt, sondern sich im Vertrag vom 6. Januar 1961 auf mildere Zahlungsbedingungen eingelassen hätten, geht die Revision zutreffend davon aus, daß auch im Rahmen des § 287 ZPO die Darlegungspflicht der Parteien eine Rolle spielen kann; fehlt nämlich zur freien richterlichen Würdigung nach jener Vorschrift eine brauchbare tatsächliche Grundlage, dann behält es sein Bewenden bei der allgemeinen Regel, wonach die Nichterweislichkeit derjenigen Partei zum Nachteil gereicht, die darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH Urteile vom 17. Dezember 1963, V ZK 186/61, WM 1964, 354, 356 = NJW 1964, 661, 663 [BGH 17.12.1963 - V ZR 186/61] , vom 20. Februar 1964, III ZR 196/62, S. 18, und vom 18. März 1964, V ZR 20/62, S. 18 f).
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