Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines Flächenteils
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§ 2 Abs 1 S 1 FlErwV, § 12 Abs 1 Buchst a Buchst dd FlErwV, § 12 Abs 3a S 1 FlErwV, § 12 Abs 3a S 2 FlErwV, § 12 Abs 3a S 3 FlErwV
Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines Flächenteils - IWW
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § ... 3 Abs. 10 AusglLeistG, § 12 Abs. 1, Abs. 3a FlErwV, § 12 Abs. 3a FlErwV, § 12 Abs. 1 bis 3 FlErwV, § 12 FlErwV, § 12 Abs. 3a Sätze 1 bis 4 FlErwV, § 7 Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG, § 3 AusglLeistG, § 2 Abs. 1 FlErwV, § 2 Abs. 1 Satz 3 FlErwV, § 12 Abs. 6 FlErwV, Abs. 7, 9 FlErwV, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AusglLeistG, § 2 Abs. 1 Satz 4 FlErwV, § 12 Abs. 4 FlErwV, § 12 Abs. 1 FlErwV, § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 AusglLeistG, § 4 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 AusglLeistG, § 3 Abs. 2 AusglLeistG, § 1 AusglLeistG, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AusglLeistG, § 16 EStG, § 4 Satz 1 Nr. 3 AusglLeistG, § 4 AusglLeistG, § 3 Abs. 2 Satz 2 AusglLeistG, § 12 Abs. 9 FlErwV, § 12 Abs. 7 FlErwV, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO
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Anspruch der Käuferin eines Grundstücks auf Rückzahlung des zur Abwendung des Rücktritts der Verkäuferin gezahlten Betrages; Rücktrittsrecht der Veräuferin hinsichtlich der von der Käuferin an einen Dritten verpachteten Teilfläche des erworbenen Grundstücks; Zahlung der ...
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Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines Flächenteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigungsmöglichkeit der BVVG zwecks Ablösung von Zweckvereinbarung gegenüber Verpächter bei nicht vollständiger Aufgabe deren Selbstbewirtschaftung auf dem erworbenen Grundstück
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.08.2022 - 40 O 6/22
- KG, 28.09.2023 - 12 U 88/22
- BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 1174
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 12/17
Kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Überlassung von nach dem …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Rn. 10 c) Da die in § 12 Abs. 1 bis 3 FlErwV vorgesehenen Zweckbindungen Grundlage für die dem Erwerber mit der verbilligten Abgabe von Flächen nach § 3 AusglLeistG gewährte Subvention sind, ist in § 12 Abs. 3a FlErwV zugleich vorgesehen, dass die Subvention zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Spekulationsgewinnen - je nach verstrichener Zeitdauer ganz oder teilweise - zurückzuzahlen ist, wenn der Erwerber von seinem Ablöserecht Gebrauch macht (vgl. BT-Drucks. 16/8521 S. 13 f. sowie zum Zusammenhang von Subvention und Zweckbindung allgemein Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 17 und 53 f.).Die in einem - wie hier - dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag vereinbarten vertraglichen Regelungen sind deshalb im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14;… Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, LKV 2008, 92 Rn. 9 f.).
Da der Verordnungsgeber in § 12 Abs. 1, Abs. 7 und 9 FlErwV die Bedingungen eines nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AusglLeistG möglichen Rücktrittsrechts entsprechend den Geboten der Verhältnismäßigkeit festgelegt hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, aaO Rn. 17), sind die vertraglichen Rücktrittsregelungen in § 10 des Kaufvertrages folglich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung auszulegen.
Rn. 25 (a) Der Umstand, dass das in § 12 Abs. 1 a) bb) FlErwV geregelte Rücktrittsrecht voraussetzt, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung für "die erworbene Fläche oder wesentliche Teile davon" aufgegeben wird (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 35), spricht nicht für, sondern im Umkehrschluss gegen die Annahme, dass ein solches, in Doppelbuchstabe dd) der Norm nicht genanntes Erfordernis auch für das Rücktrittsrecht im Fall der - mit einer Nutzungsänderung nicht zwingend einhergehenden - Aufgabe der Selbstbewirtschaftung gelten soll.
Rn. 27 Soweit die Revisionserwiderung meint, der Senat sei in seinem Urteil zur Errichtung von Windkrafträdern auf nach § 3 AusglLeistG erworbenen Flächen (Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766) implizit davon ausgegangen, dass es wertungsmäßig keinen Unterschied mache, ob der Erwerber auf einer unwesentlichen Teilfläche die landwirtschaftliche Nutzung aufgebe und diese Fläche fortan selbst anders nutze oder ob er die Fläche verpachte und die nicht-landwirtschaftliche Nutzung so einem Dritten überlasse, trifft dies nicht zu.
Die Frage, ob der BVVG wegen der Errichtung der Windkrafträder ein Rücktrittsrecht nach § 12 Abs. 1 FlErwV zugestanden hätte, hat der Senat ausdrücklich offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, aaO Rn. 15 ff.).
Ziel des Erwerbsrechts nach dieser Vorschrift ist es, den Erwerbsberechtigten die Möglichkeit zu geben, den Bestand der von ihnen neu oder wieder eingerichteten oder noch einzurichtenden landwirtschaftlichen Betriebe durch den verbilligten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen dauerhaft abzusichern (Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 22; BT-Drucks. 12/7588 S. 16).
Sie entspricht der Vorgabe in § 12 Abs. 1 a) dd) FlErwV, und diese Verordnungsnorm ist ihrerseits nicht zu beanstanden, insbesondere auch formell verfassungsgemäß (…siehe hierzu oben Rn. 38; vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 47 mwN).
- OLG Düsseldorf, 28.09.2017 - 23 U 25/17
Auslegung eines Vergleichs
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, dass diese Anforderungen in der Regel nicht mehr erfüllt sind, wenn und soweit Flächen an Dritte verpachtet werden (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, juris Rn. 93;… Urteil vom 15. Februar 2018 - 5 U 33/17, juris Rn. 1, 30; KG…, Urteil vom 28. Juni 2021 - 20 U 1112/20, juris Rn. 27; KG, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 6;… Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 146;… Heller/Quandt/Sannwald, FlErwV [1996], § 12 Rn. 60).Dies ist, wie oben dargelegt (…Rn. 15), bei einer Verpachtung von Flächen im Umfang der Verpachtung nicht (mehr) der Fall (zutreffend KG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 6).
Denn auch in diesem Fall sind die Voraussetzungen für die Veräußerung der landwirtschaftlichen Fläche an diesen Erwerber zu vergünstigten Konditionen in Bezug auf die verpachtete Teilfläche nicht mehr gegeben (zutreffend KG, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 8 f.;… Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 125, 147 f.).
- BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06
Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Die in einem - wie hier - dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag vereinbarten vertraglichen Regelungen sind deshalb im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (vgl. Senat…, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 14; Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, LKV 2008, 92 Rn. 9 f.).Mit der Pflicht zur Selbstbewirtschaftung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Land nur als Kapitalanlage preisgünstig erworben wird (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 4. Mai 2007 - V ZR 162/06, LKV 2008, 92 Rn. 24 und 40).
- BFH, 26.05.1993 - X R 101/90
Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Rn. 30 (bb) Soweit die Revisionserwiderung darauf verweist, dass in § 16 EStG unterschieden wird zwischen der punktuellen Veräußerung eines Gewerbebetriebs einerseits (Abs. 1) und der Betriebsaufgabe andererseits (Abs. 3), bei der nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. hierzu BFHE 171, 468 [juris Rn. 21]), verfängt dies nicht. - LAG Köln, 06.05.2016 - 4 Ta 85/16
Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Arbeitszeugnis
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Nach anderer, von dem Berufungsgericht geteilter Ansicht soll ab einem Anteil von 10 % von einem wesentlichen Teil der erworbenen Gesamtfläche auszugehen sein (…vgl. Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 89, 126, 172; Klose AUR 2015, 123, 124; AUR 2019, 47, 50). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 117/10
Erwerbsmöglichkeit für forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet: …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Legte man hingegen die von dem Berufungsgericht und der Klägerin vertretene Rechtsauffassung zugrunde, dann könnte ein Erwerber die Selbstbewirtschaftung nach Abschluss des Kaufvertrags bis zur Grenze der "wesentlichen Teilfläche" aufgeben und sich in diesem Umfang auf die Vereinnahmung von Pachtzinsen beschränken, obwohl § 3 AusglLeistG den Erwerb ohne Notwendigkeit der Selbstbewirtschaftung nur Altberechtigten und auch diesen nur akzessorisch zu der ihnen zustehenden Ausgleichs- oder Entschädigungsleistung erlaubt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 117/10, NJW-RR 2011, 636 Rn. 10). - BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Derartige Verträge dienen entweder der Sicherung einer Fruchtfolge oder der Arrondierung von Betriebsflächen (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Juli 2007 - V ZR 189/06, NJW-RR 2008, 172 Rn. 11 f., 18; BGH, Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580 Rn. 23). - BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06
Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Derartige Verträge dienen entweder der Sicherung einer Fruchtfolge oder der Arrondierung von Betriebsflächen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2007 - V ZR 189/06, NJW-RR 2008, 172 Rn. 11 f., 18; BGH…, Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580 Rn. 23). - BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19
Verpflichtung der BVVG gegenüber einem Erwerber auf dessen Verlangen ein …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Rn. 16 bb) Zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, dass der "Flächentausch" keine sogenannte Pflugtauschvereinbarung darstellt, bei der die BVVG nach den getroffenen Feststellungen in ständiger Verwaltungspraxis von der Ausübung eines Rücktrittsrechts absieht (vgl. zur Bindungswirkung der Verwaltungspraxis Senat, Urteil vom 23. April 2021 - V ZR 147/19, RdL 2021, 285, 286 [juris Rn. 14 mwN]). - OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Grundstücksverkauf von forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet durch die …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23
Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, dass diese Anforderungen in der Regel nicht mehr erfüllt sind, wenn und soweit Flächen an Dritte verpachtet werden (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, juris Rn. 93; Urteil vom 15. Februar 2018 - 5 U 33/17, juris Rn. 1, 30; KG…, Urteil vom 28. Juni 2021 - 20 U 1112/20, juris Rn. 27; KG…, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 6;… Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 146;… Heller/Quandt/Sannwald, FlErwV [1996], § 12 Rn. 60). - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über ein nach den Vorschriften des …
- BGH, 16.05.2025 - V ZR 133/24
Vertrag über Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach Ausgleichsleistungsgesetz; …
Die Gläubigerstellung der BVVG hinsichtlich der Nutzungsentgelte im Falle der teilweisen Nutzung der nach § 3 AusglLeistG veräußerten landwirtschaftlichen Flächen als Standort- oder Abstandsflächen für Windkraftanlagen soll nach dem Regelungsgefüge Gegenleistung für die Freistellung von der Zweckbindung sein, und dient aus Sicht des Erwerbers damit zugleich dazu, die Ausübung eines etwaigen Rücktritts- oder Wiederkaufsrechts durch die BVVG wegen Verstoßes gegen die Zweckbindung zu vermeiden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 209/23, AUR 2024, 421 [juris Rn. 6] zur teilweisen Aufgabe der Selbstbewirtschaftung).Die in § 12 Abs. 1 bis 3 FlErwV vorgesehenen Zweckbindungen sind Grundlage für die dem Erwerber mit der verbilligten Abgabe von Flächen nach § 3 AusglLeistG gewährte Subvention (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 209/23, AUR 2024, 421 Rn. 10; sowie zum Zusammenhang von Subvention und Zweckbindung allgemein Senat…, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 12/17, ZfIR 2018, 766 Rn. 17 und 53 f.).
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