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| BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- RG, 02.02.1921 - V 354/20
Vertrag zugunsten Dritter; Rücktritt
Auszug aus BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50
Als landesrechtliche Bestimmung, die auf Grund des in Art. 96 EGBGB gemachten Vorbehalts reichsrechtliche Vorschriften über das Rücktrittsrecht beim gegenseitigen Vertrag (§§ 323 ff) ausser Kraft setzt, kann Art. 15 § 7 PrAGBGB nicht ausdehnend ausgelegt werden (RGZ 101, 275 [279]; Mayer, Übergabevertrag S. 103). - RG, 22.01.1927 - V 191/26
Nichtiges Grundstücksgeschäft
Auszug aus BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50
Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, dass daraus auch die Verpflichtung folgt, vorweggenommene Teilerfüllungen einstweilen bestehen zu lassen (so OGKZ 2, 253; RGZ 115, 35 [44] hinsichtlich des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; RG in Seufferts Arch Bd. 35 Nr. 25 S. 45). - RG, 21.03.1927 - IV 386/26
Erbvertrag
Auszug aus BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50
Es ist eine Frage der Auslegung, ob eine vertragliche Bindung oder die freie Widerruflichkeit der Erbeinsetzung beabsichtigt ist (RGZ 116, 321). - RG, 09.02.1927 - V 222/26
Genehmigungspflicht
Auszug aus BGH, 13.07.1951 - V ZR 22/50
Eine Erfüllung des Vertrags kann zwar während des Schwebezustandes von keiner Seite verlangt werden (RGZ 116, 107; OGHZ 2, 253), die Parteien sind aber schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden (Lange-Wulff Anm. 423, 425); sie sind gegenseitig verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Durchführung des Vertrags verhindern oder sonst den Vertragszweck vereiteln würde.
- BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung
Ein Vertrag, durch den ein Grundstückseigentümer seinen Grundbesitz einem seiner gesetzlichen Erben zur Begründung einer selbständigen Lebensstellung überträgt, wird in aller Regel eine wenigstens teilweise unentgeltliche Zuwendung in das Vermögen des Übernehmers enthalten (OGHZ 1, 258; 2, 160 [164]; ebenso das für das Nachschlagewerk vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1951 V ZR 22/50; Meyer, Übergabevertrag S 5, 109 ff;… teilweise abweichend Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. S 283; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht 1951, S 228). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der …
Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74). - OLG Naumburg, 05.04.2005 - 11 U 122/04
Ausschluss des Herausgabeanspruchs des Eigentümers eines ehemals volkseigenen …
- BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts - …
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Parteien eines genehmigungsbedürftigen Vertrages schon während des Schwebezustandes an den Vertrag gebunden sind (vgl. BGHZ 14, 1, 2 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 67, 34, 35; Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1, jeweils m.w.N.). - BGH, 31.03.1952 - III ZR 142/51
Rechtsmittel
Solange ein genehmigungsbedürftiger Pachtvertrag noch nicht bauerngerichtlich genehmigt ist, ist er schwebend unwirksam (vgl. bezüglich des gleichgelagerten Rechtszustandes nach der Grundstücksverkehrsbekanntmachung von 1918: RGZ 98, 244; 102, 3; 106, 323; 108, 94; 125, 55;… bezüglich des Rechtszustandes nach dem Erbhofgesetz: Vogels Aufl. 4 S. 488 Nr. 180;… Baumecker Aufl. 4 § 37 REG Anm. 17 und 18, § 30 EHRV Anm. 31; Ries JW 1933, 2814; Güllandt DJ 1934, 100; bezüglich des Rechtszustandes nach KRG Nr. 45: Lange-Wulff, Hessisches Landwirtschaftsrecht Anm. 185; Schapp, Boden- und Höferecht S. 153; BGH vom 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 in Lindenmaier-Möhring zu § 986 BGB Nr. 1). - BGH, 02.04.1954 - V ZR 158/52
Rechtsmittel
Ein nach früherem Recht wegen Formmangels nichtiger Erbvertrag ist, wie der erkennende Senat im Urteil vom 13. Juli 1951 (V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1) ausgeführt hat, nicht ohne weiteres mit dem Inkrafttreten des Testamentsgesetzes von selbst voll wirksam geworden. - BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 63/58 Diese ausdrücklich vorbehaltene Genehmigung stellt eine Rechtsbedingung dar (RGZ 129, 357, 376) und führte, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, zu einem Schwebezustand (RGZ 98, 244, 246; 114, 155, 159; 129, 357, 376, BGH Urt. v. 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 -, LM BGB § 986 Nr. 1), auf den noch in einem anderen Zusammenhang zurückzukommen ist.
- BGH, 02.10.1953 - V ZR 67/52
Rechtsmittel
Auch der erkennende Senat hat sich dem Reichsgericht angeschlossen (BGHZ 3, 206; Urteil vom 13. Juli 1951 - V ZR 22/50 und 17. Oktober 1952 - V ZR 157/51 in RechtdLandw 1951, 294; 1953, 10).
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