Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Erlöschen eines Mietverhältnisses - Anforderungen an die Geltendmachung eines Aufrechnungseinwandes - Anforderungen an die Geltendmachung einer Zurückbehaltungseinrede
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.04.1969 - V ZR 188/65
Anspruch auf Eigentumsübertragung bei fehlender Beurkundung eines …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Im übrigen verkennt die Revision den Unterschied des in § 667 BGB zum Ausdruck gelangten Rechtsgedankens gegenüber dem Normzweck des § 313 BGB: Der Beauftragte, der für den Auftraggeber ein Grundstück erwerben und es danach weitergeben soll, ist hinsichtlich des Grundstückseigentums von vornherein wirtschaftlich nur Durchgangsstelle (§ 667 BGB) und bedarf deswegen nicht des besonderen Schutzes gegen eine Übereignungszusage, wie er durch den einen anderen Sachverhalt betreffenden § 313 BGB geschaffen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1969 - V ZR 188/65, WM 1969, 917). - BGH, 18.12.1964 - V ZR 207/62
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit der Parteivernehmung
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Die Prüfung, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist aber Sache des Tatrichters; das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob er die Grenzen seines Ermessens verkannt oder einen rechtsfehlerhaften Gebrauch von ihm gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1964 - V ZR 207/62, LM ZPO § 448 Nr. 4). - BGH, 25.11.1964 - V ZR 144/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hindert ferner nicht das vom Berufungsrichter als vereinbart erachtete Mietverhältnis der Parteien die Annahme eines auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Grundstückserwerbs (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/66, WM 1965, 173).
- BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein - formlos erteilter - Auftrag (und ein Geschäftsbesorgungsvertrag), ein Grundstück für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, den Beauftragten auch dann zur Übereignung verpflichtet, wenn der Erwerbspreis aus Mitteln des Beauftragten bezahlt wird (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1965 - VII ZR 146/63, WM 1966, 142; ferner Senatsurteil vom 20. Februar 1970 - V ZR 46/67 mit weiteren Nachweisen, Betrieb 1970, 628). - BGH, 05.05.1972 - V ZR 69/70
Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Versagen eines …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Der Tatrichter hat rechtsirrtumsfrei in der Absprache, die Klägerin solle das Grundstück erwerben und der Beklagten nach Schuldtilgung übereignen, ein "auftragsähnliches" Geschäft (vgl. Senatsurteil vom 14./15. Mai 1970 - V ZR 69/70, WM 1970, 988) erblickt. - BGH, 06.12.1967 - V ZR 144/66
Wirksamkeit eines Vertrages - Verstoß gegen die guten Sitten
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hindert ferner nicht das vom Berufungsrichter als vereinbart erachtete Mietverhältnis der Parteien die Annahme eines auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses hinsichtlich des Grundstückserwerbs (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1964 - V ZR 144/66, WM 1965, 173). - BGH, 04.11.1965 - VII ZR 146/63
Geltendmachung eines abgetretenen Anspruchs - Zustandekommen eines …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein - formlos erteilter - Auftrag (und ein Geschäftsbesorgungsvertrag), ein Grundstück für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, den Beauftragten auch dann zur Übereignung verpflichtet, wenn der Erwerbspreis aus Mitteln des Beauftragten bezahlt wird (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1965 - VII ZR 146/63, WM 1966, 142; ferner Senatsurteil vom 20. Februar 1970 - V ZR 46/67 mit weiteren Nachweisen, Betrieb 1970, 628).
- BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80
Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks
Sie stützt sich nicht nur darauf, daß die Pflicht zur Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten aus dem Gesetz folgt, sondern auch auf den Unterschied des in § 667 BGB zum Ausdruck gelangten Rechtsgedankens gegenüber dem Normzweck des § 313 BGB: Der Beauftragte, der für den Auftraggeber ein Grundstück erwirbt, soll hinsichtlich des Grundstückseigentums von vornherein wirtschaftlich nur Durchgangsstelle (§ 667 BGB) sein und bedarf deswegen nicht des besonderen Schutzes, wie er durch den einen anderen Sachverhalt betreffenden § 313 BGB geschaffen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1969 - V ZR 188/65 - WM 1969, 917, 918; Senatsurteil vom 24. März 1971 - V ZR 22/69 S. 15;… dieses Argument wird mit herangezogen von: Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl. § 313 Rdn. 72;… MünchKomm/Kanzleiter, BGB § 313 Rdn. 22; ähnlich auch: RG LZ 28, 1324; BGH Urteil vom 18. Oktober 1956 - II ZR 257/54 - WM 1956, 1520, 1521; BGH Urteil vom 15. Juni 1961 - VII ZR 47/60 - WM 1961, 1080; BGH Urteil vom 10. April 1978 - II ZR 61/77 - NJW 1978, 2505).
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