Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1975 - V ZR 23/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Berechtigung des Klagebegehrens - Anforderungen an die Ermittlung einer Erschließungskostenbeitragslast - Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 134
Entstehungszeitpunkt des Erschließungsbeitrags
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1314
- MDR 1976, 212
- DNotZ 1976, 360
- DB 1976, 190
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72
Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen
Auszug aus BGH, 07.11.1975 - V ZR 23/74
Zu der Frage, von welchem Zeitpunkt an der Erschließungsbeitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück (Erbbaurecht) ruht, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 20. September 1974 (NJW 1975, 403 = WM 1975, 690) mittelbar Stellung genommen.
- BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92
Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag
Nach § 436 BGB haftet der Grundstücksverkäufer nicht für die Freiheit von öffentlichen Lasten, zu denen auch die Erschließungskosten gehören (Senatsurt. v. 7. November 1975, V ZR 23/74, NJW 1976, 1314 und v. 29. Januar 1982, V ZR 73/81, NJW 1982, 1278; Matloch, MittBayNot 1979, 104, 105; vgl. ferner Messer, NJW 1978, 1406, 1408). - BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81
Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung
Die hier vertretene Auffassung widerspricht nicht der Senatsentscheidung vom 7.11.1975 (NJW 1976, 1314 = DNotZ 1976, 360). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95
Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last; …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1975 - IV C 46.72 -, KStZ 1975, 129 (130f.), Beschluß vom 7. Januar 1986 - 8 B 40.85 -, Rpfleger 1986, 191 (192) und Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 25.85 -, BStBl. II 1987, 475 (476f.).; BGH, Urteil vom 7. November 1975 - V ZR 23/74 -, NJW 1976, 1314; OVG NW, Urteil vom 20. September 1989 - 2 A 320/88 -, Urteilsabdruck S. 7f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1995 - 9 L 6166/93 -, KStZ 1996, 238f. = KKZ 1998, 19 (20); Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Stand: November 1997, § 191 Tz. 3; Thiem a.a.O. S. 129f.; Driehaus in Driehaus a.a.O. § 8 Rndr.
- OLG München, 02.04.1982 - 23 U 4208/81
Zur Wirksamkeit einer Gebühren- und Provisionsvereinbarung in einem …
Die hier vertretene Auffassung widerspricht nicht der Senatsentscheidung vom 7. November 1975- V ZR 23/74 - ( NJW 1976, 1314 = DNotz 1976, 360). - OLG Schleswig, 13.10.2000 - 14 U 49/00
Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem …
Der Bundesgerichtshof hatte in der von der Beklagten angezogenen Entscheidung DNotZ 1976, 360 einen notariellen Kaufvertrag zu beurteilen, der gerade keine spezielle Regelung über die Tragung von Anliegerbeiträgen enthielt, sondern sich - ähnlich wie § 4 des hier in Rede stehenden Vertrags - lediglich über den Übergang öffentlicher Lasten auf den Käufer im Zusammenhang mit der Übergabe des Grundstücks verhielt. - OLG Schleswig, 13.10.2000 - 5 U 181/89
Auslegung einer Regelung über Übernahme der bis
Der Bundesgerichtshof hatte in der von der Beklagten angezogenen Entscheidung DNotZ 1976, 360 einen notariellen Kaufvertrag zu beurteilen, der gerade keine spezielle Regelung über die Tragung von Anliegerbeiträgen enthielt, sondern sich - ähnlich wie § 4 des hier in Rede stehenden Vertrags - lediglich über den Übergang öffentlicher Lasten auf den Käufer im Zusammenhang mit der Übergabe des Grundstücks verhielt. - OLG Celle, 05.01.1979 - 4 U 67/78 Fertigstellung einer Erschließungsanlage vor Veräußerung des Grundstücks - Kostentragungspflicht, wenn Heranziehungsbescheid erst nach Besitzübergabe zugestellt wird | 1. Der Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht als öffentlicher Last ist die endgültige Herstellung der Anlage gemäß BBauG § 133 Abs. 2. Wird zwischen Verkäufer und Käufer des Grundstücks keine andere Vereinbarung getroffen, dann trifft den Verkäufer die Lastentragungspflicht, wenn die Erschließung vor der Veräußerung bereits fertiggestellt war, der Heranziehungsbescheid jedoch erst nach Abschluß des Kaufvertrages und nach Besitzübergabe zugestellt wird (Vergleiche BGH, 1975-11-07, V ZR 23/74, NJW 1976, 1314).
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