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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.1964

Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1964 - V ZR 233/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1226
BGH, 23.12.1964 - V ZR 233/62 (https://dejure.org/1964,1226)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1964 - V ZR 233/62 (https://dejure.org/1964,1226)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1964 - V ZR 233/62 (https://dejure.org/1964,1226)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 531
  • MDR 1965, 282
  • DNotZ 1965, 608
  • WM 1965, 169
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …

    Diese Annahme war irrig; der erkennende Senat hatte zu der bezeichneten Frage bereits im Urteil vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62 (WM 1965, 169, 172) Stellung genommen.

    Da indessen diese Entscheidung zumeist nur in abgekürzter Form und ohne die hier in Betracht kommenden Ausführungen veröffentlicht worden ist (so insbesondere LM EGB § 157 Ge Nr. 8; NJW 1965, 531; MDR 1965, 282), fehlt es an einem offensichtlichen Verstoß gegen § 546 Abs. 2 ZPO.

    An seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage hat der Senat übrigens auch in späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. Urteile vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62, WM 1965, 169, 170, und vom 25. November 1966, V ZR 33/64, WM 1967, 71).

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64

    Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Kriegsschäden - Abtretung zukünftiger …

    Ein Risikogeschäft würde voraussetzen, daß die Vertragschließenden oder einer von ihnen in spekulativer Absicht gehandelt haben, d.h. daß sie in Kenntnis der Gefahr, die für sie zu jener Zeit in einer endgültigen und nicht mehr abänderlichen Vereinbarung lag, bewußt darauf ausgegangen sind, die mit einem solchen Abschluß verbundenen Gewinnchancen auszunutzen (Urteil des Senats vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62, WM 1965, 169, 171).
  • BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69

    Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den …

    Er ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß im allgemeinen und nach der gewöhnlichen Interessenlage zumeist weder der Grundstücksverkäufer noch der -kaufer bereit gewesen sein dürfte, ein besonderes Wagnis einzugehen; normalerweise wollte kein Vertragspartner - auch nicht in der Zeit vor der Währungsreform - etwas "verschenken", vielmehr wurde in aller Regel ein Austausch realer und einander etwa entsprechender Werte beabsichtigt (…BGH a.a.O.; vgl. ferner Urteile vom 30. September 1964, V ZR 39/63, WM 1964, 1235, 1236, vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62, WM 1965, 169, 171, und vom 25. November 1966, V ZR 33/64, WM 1967, 71, 72).
  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 37/65

    Verkauf eines Grundstücks unter Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel als …

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, der in einem früheren, ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat, daß, wenn die Höhe einer kraft Vertrags zu zahlenden Rente dem jeweiligen Gehalt eines bestimmten Beamten entsprechen soll, der Richter, der über die Rentenhöhe zu entscheiden habe, sie nicht unter Vernachlässigung des erwähnten Beamtengehalts einfach nach dem amtlichen Index für die Lebenshaltungskosten festsetzen dürfe (Urteil vom 23. Dezember 1964 - V ZR 233/62, LM § 157 - Ge - BGB Nr. 8).
  • BGH, 03.03.1965 - Ib ZR 61/63

    Neufassung eines Klagantrages - Sinn einer Vergleichsklausel - Ausgleich aller …

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß nach § 242 BGB dem benachteiligten Vertragspartner ein Ausgleichsanspruch erwachsen kann, wenn die Beteiligten bei Abschluß eines Grundstückskaufvertrages die Auswirkungen der Lastenausgleichsgesetzgebung unrichtig eingeschätzt haben und infolgedessen ein mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarendes grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eingetreten ist (BGH LM LAG § 199 Nr. 2; zuletzt das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 23. Dezember 1964 - V ZR 233/62 m.w.N.).
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   BGH, 22.12.1964 - V ZR 233/62   

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