Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts einer Beschlussanfechtungsklage für nach dem 1. Dezember 2020 eingelegte Rechtsmittel
- IWW
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Bauträgerin wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Darlegung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde und zur Festsetzung des Streitwertes für Altverfahren; §§ 49a GKG a.F.; 48 Abs. 5 WEG; 655 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 48 Abs. 5; GKG §§ 49, 71 Abs. 1 Satz 2; GKG § 49a in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung
Streitwert bei nach altem Recht anhängiger Beschlussanfechtungsklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG aF und nicht nach § 49 GKG. Die (allgemeine) Übergangsvorschrift ...
- rechtsportal.de
Inanspruchnahme der Gesellschafter einer Bauträgerin wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwerte bei Rechtsmitteln gegen Anfechtungsklagen im Übergangsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert bei Beschlussanfechtungsklagen im Übergangsrecht (IMR 2021, 519)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 26.02.2020 - 70 C 59/14
- LG Köln, 05.11.2020 - 29 S 65/20
- BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 20
- MDR 2021, 1454
- NZM 2021, 934
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 5;… Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NZM 2020, 325 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN). - BGH, 19.01.2017 - V ZR 100/16
Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer für …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 5;… Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NZM 2020, 325 Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN). - BGH, 10.03.2021 - V ZR 174/20
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bestimmung der …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Ist eine Beschlussanfechtungsklage - wie hier - vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG aF und nicht nach § 49 GKG (vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 2021 - V ZR 174/20, NZM 2021, 517 Rn. 3; siehe auch LG Hamburg ZMR 2021, 418, 419 f.). - BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19
Rechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Rn. 7 aa) Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen die Erhebung einer Sonderumlage, entspricht sein Interesse seinem Anteil an der Sonderumlage (vgl. nur Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - V ZB 36/19, NJW-RR 2021, 527 Rn. 10). - BGH, 23.01.2020 - V ZR 170/19
Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 5; Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NZM 2020, 325 Rn. 3 mwN;… Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN).
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21
Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen
- BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21
Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen; …
Diese Vorschrift ist hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts analog § 48 Abs. 5 WEG noch anwendbar, da die Beschlussanfechtungsklage vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, NJW-RR 2022, 20 Rn. 18 f.). - BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21
Streitwertfestsetzung in Wohneigentumsangelegenheiten
In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30. November 2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich der Streitwert gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht mehr nach § 49a GKG aF, sondern nach den Wertvorschriften der Zivilprozessordnung (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, WuM 2021, 701 Rn. 19).Soweit in Beschlussanfechtungsklagen § 49a GKG aF im Rechtsmittelverfahren anwendbar bleibt, beruht dies darauf, dass die Anwendung von § 49 GKG Wertungswidersprüche hervorrufen würde (näher Senat, Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, WuM 2021, 701 Rn. 19).
- LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 98/21
Recht auf Zugang zum Gemeinschaftseigentum sticht Sondernutzungsrecht!
Die Höhe des Streitwerts ergibt sich in fortwährender Anwendung des § 49a GKG a.F. (vgl. BGH ZWE 2022, 98) aus der Addition (§ 39 Abs. 1 GKG) der für die einzelnen Streitgegenstände festzusetzenden Werte: für das Unterlassungsbegehren veranschlagt die Kammer, dem Amtsgericht folgend (§ 47 Abs. 2 S. 1 GKG), 1.800,00 EUR; auch für das Zahlungsbegehren bildet gemäß § 49a S. 2 GKG a.F. das klägerische Interesse die Untergrenze, wobei nach Erweiterung in der Berufungsinstanz nunmehr 5.400,00 EUR anzusetzen sind; das Rückbaubegehren beziffert die Kammer mit dem Amtsgericht auf 1.000,00 EUR. - LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?
Eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG auch insoweit (vgl. BGH NZM 2021, 934) kommt mangels eines vor dem 1.12.2020 anhängigen Gerichtsverfahrens nicht in Betracht. - LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21
Kündigung des Architektenvertrags, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vollmachtloser …
Rn. 115 4. Die Streitwertfestsetzung erfolgte gemäß § 49 a GKG a.F. Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49 a GKG a.F. und nicht nach § 49 GKG (BGH, Beschluss vom 30.8.2021, Az.: V ZR 258/20). - LG München I, 12.12.2024 - 36 S 4930/23
Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Beschlüsse der …
Die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 S. 2 GKG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. BGH, ZWE 2022, 98). - BGH, 11.11.2021 - V ZR 62/21
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Wertes der …
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten und erhöht oder ermäßigt sich nicht dadurch, dass bei der Bemessung des Streitwerts auch eine Reihe von anderen Kriterien Berücksichtigung findet; infolgedessen entspricht der für eine vor dem 1. Dezember 2020 anhängig gewordene Anfechtungsklage gemäß § 49a GKG aF zu bestimmende Streitwert (vgl. zur Anwendbarkeit des § 49a GKG aF in diesen Fällen Senat, Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, juris Rn. 19) in der Regel - und so auch hier - nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZR 2/20, ZWE 2020, 397 Rn. 4 mwN). - BGH, 23.02.2023 - V ZR 255/21
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzbedürfnis nach …
Rn. 10 2. Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 49a Abs. 1 GKG aF (zu dessen Anwendbarkeit auf Altfälle vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2021 - V ZR 258/20, NJW-RR 2022, 20 Rn. 18 f.). - LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
- BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23
WEG-Beschluss: Bemessung der Beschwer in der Berufungsinstanz
- BGH, 16.05.2024 - V ZR 213/23
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer
- LG Landau/Pfalz, 17.12.2021 - 5 S 16/21
Genehmigung der Jahresabrechnung?
- BGH, 11.05.2023 - V ZR 184/22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- BGH, 05.05.2022 - V ZR 181/21
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
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