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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11600
BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83 (https://dejure.org/1985,11600)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1985 - V ZR 274/83 (https://dejure.org/1985,11600)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1985 - V ZR 274/83 (https://dejure.org/1985,11600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage - Auslegung eines Feststellungsantrages - Nachprüfbarkeit der Auslegung einer prozessualen Willenserklärung durch das Revisionsgericht - Bestimmtheit des Klageantrages - Teilbarkeit des Streitgegenstandes einer negativen ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Da die monatlichen Zahlungen des Beklagten von 500 DM lediglich den Schaden der Klägerin aus einer unterbliebenen Räumung des Mieters P. ausgleichen sollten, andererseits die Parteien aber den Fall, daß die Räumung auf Dauer nicht zu erreichen war, nicht geregelt haben, liegt eine Vertragslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt vor, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muß (vgl. dazu BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79]; 84, 1, 7).

    Für die Ergänzung des Vertragsinhalts gemäß § 157 BGB ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 81, 135, 141; 84, 1, 7; 90, 69, 77).

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Für die Ergänzung des Vertragsinhalts gemäß § 157 BGB ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 81, 135, 141; 84, 1, 7; 90, 69, 77).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Da die monatlichen Zahlungen des Beklagten von 500 DM lediglich den Schaden der Klägerin aus einer unterbliebenen Räumung des Mieters P. ausgleichen sollten, andererseits die Parteien aber den Fall, daß die Räumung auf Dauer nicht zu erreichen war, nicht geregelt haben, liegt eine Vertragslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt vor, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muß (vgl. dazu BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79]; 84, 1, 7).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Für eine solche Auslegung der prozessualen Willenserklärung, die vom Revisionsgericht voll nachprüfbar ist (vgl. BGHZ 4, 328, 334;… BGH Urt. v. 30. Januar 1979, VI ZR 45/78, VersR 1979, 373), findet sich jedoch im Vortrag des Beklagten kein Anhaltspunkt.
  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Auch der Bundesgerichtshof ist ihr für den Regelfall nicht gefolgt (BGHZ 31, 358, 362;… BGH Urt. v. 30. Januar 1959, I ZR 82/57, LM Nr. 2 zu § 41 LitUrhG;… Urt. v. 29. Mai 1969, VII ZR 42/67, LM Nr. 94 zu § 256 ZPO = WM 1969, 1116, 1117;… ebenso Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 94 I;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 256 Anm. V 1 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 92/81

    Wirksamkeit der Mahnung durch einen Vertreter

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Es ist gerade der Zweck einer Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes, die hier nach der fehlerfreien Auslegung durch das Berufungsgericht gewollt ist, den Berechtigten von der konkreten Schadensdarlegung freizustellen (vgl. BGH Urt. v. 25. November 1982, III ZR 92/81, NJW 1983, 1542 [BGH 25.11.1982 - III ZR 92/81];… Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. Vorbem. 2 f vor § 339).
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Für die Ergänzung des Vertragsinhalts gemäß § 157 BGB ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 81, 135, 141; 84, 1, 7; 90, 69, 77).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Da die monatlichen Zahlungen des Beklagten von 500 DM lediglich den Schaden der Klägerin aus einer unterbliebenen Räumung des Mieters P. ausgleichen sollten, andererseits die Parteien aber den Fall, daß die Räumung auf Dauer nicht zu erreichen war, nicht geregelt haben, liegt eine Vertragslücke in einem regelungsbedürftigen Punkt vor, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muß (vgl. dazu BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304 [BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79]; 84, 1, 7).
  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Auch der Bundesgerichtshof ist ihr für den Regelfall nicht gefolgt (BGHZ 31, 358, 362; BGH Urt. v. 30. Januar 1959, I ZR 82/57, LM Nr. 2 zu § 41 LitUrhG;… Urt. v. 29. Mai 1969, VII ZR 42/67, LM Nr. 94 zu § 256 ZPO = WM 1969, 1116, 1117;… ebenso Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 94 I;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 256 Anm. V 1 m.w.N.).
  • RG, 05.04.1909 - VI 244/08

    1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen …

    Auszug aus BGH, 01.03.1985 - V ZR 274/83
    Allerdings hat das Reichsgericht wiederholt den Streitgegenstand einer negativen Feststellungsklage als unteilbar angesehen und deswegen den Standpunkt vertreten, daß eine jegliche Ansprüche des Gegners leugnende Feststellungsklage in vollem Umfang abzuweisen sei, wenn dem Beklagten überhaupt eine Forderung zu irgendeinem Betrag zustehe (RGZ 14, 94, 104; 71, 68, 75; RG JW 1901, 839 Nr. 14; 1902, 127 Nr. 12; WarnRspr 1908 Nr. 404; 1909 Nr. 169; Recht 1910 Nr. 3789; vgl. auch RG Recht 1929 Nr. 1312; JW 1931, 1556, 1557 mit Anm. Cohn).
  • BGH, 29.05.1969 - VII ZR 42/67

    Recht zur fristlosen Kündigung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft …

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 45/78

    Willenserklärung - Revision - Auslegung - Verjährung - Feststellung - …

  • RG, 17.10.1911 - II 162/11

    Mangel des Verfahrens. ; Feststellungsantrag. ; Vorabentscheidung.

  • RG, 24.06.1884 - I 183/84

    Ist Begebung einer preußischen Grundschuldforderung durch Ausgabe von …

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines …

    Rn. 34 Ist, wie hier, die im Rahmen einer negativen Feststellungsklage streitige Verpflichtung teilbar und genügt eine teilweise Feststellung dem Interesse des Klägers, darf eine Klageabweisung regelmäßig nur insoweit erfolgen, als der geleugnete Anspruch besteht; im Übrigen ist der Klage stattzugeben (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1959 - VI ZR 222/58, BGHZ 31, 358, 362, vom 29. Mai 1969 - VII ZR 42/67, WM 1969, 1116, 1117 und vom 1. März 1985 - V ZR 274/83, WM 1985, 901, 902).
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