Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässiger Beweis bei Bewertung des Geisteszustands einer Person in der Vergangenheit; Verletzung des Anspruchs auf rechtlices Gehör bei Ablehnung eines Beweisantrags
- ra.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die übergangene Sachverständigenanhörung - und das rechtliche Gehör
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 24.06.2010 - 13 O 281/09
- OLG Brandenburg, 06.12.2012 - 5 U 49/10
- BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
- OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96
Verwertung eines Sachverständigengutachtens über den Geisteszustand einer Person
Auszug aus BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
Geht es um den Geisteszustand einer Person in der Vergangenheit, so ist die Verwertung eines ärztlichen Attests im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten unmittelbaren Anhörung des (sachverständigen) Zeugen unzulässig, wenn sich der Beweisantritt auf die dem Attest zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097).b) Der Beweisantritt ist entscheidungserheblich; es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt, wenn es ihm - zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097 mwN) - nachgeht.
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
Denn ein Privatgutachten enthält qualifizierten Parteivortrag, bei dem es sich grundsätzlich nicht um ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 10/00, NJW 2001, 77, 78, und vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383 jeweils mwN). - BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12
Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von …
Auszug aus BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
a) Eine Einführung der Niederschrift über eine Zeugenvernehmung aus einem anderen gerichtlichen Verfahren im Wege des Urkundsbeweises kommt nicht in Betracht, wenn die Partei von ihrem Recht Gebrauch macht, die unmittelbare Vernehmung des Zeugen zu beantragen (näher Senat, Urteil vom 12. Juli 2013 - V ZR 85/12, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11
Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung: …
Auszug aus BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 8 mwN). - BGH, 10.10.2000 - VI ZR 10/00
Berücksichtigung eines Privatgutachtens
Auszug aus BGH, 18.09.2013 - V ZR 286/12
Denn ein Privatgutachten enthält qualifizierten Parteivortrag, bei dem es sich grundsätzlich nicht um ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO handelt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 10/00, NJW 2001, 77, 78, und vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383 jeweils mwN).
- BGH, 20.03.2014 - V ZR 169/13
Gehörsverletzung wegen Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots
Geht es um den Geisteszustand einer Person in der Vergangenheit, so ist die Verwertung eines ärztlichen Attests im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten unmittelbaren Anhörung des (sachverständigen) Zeugen unzulässig, wenn sich der Beweisantritt auf die dem Attest zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen bezieht (Senat, Beschluss vom 18. September 2013 - V ZR 286/12, juris Rn. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097).Eine Einführung schriftlicher Zeugenangaben im Wege des Urkundsbeweises kommt nicht in Betracht, wenn die Partei von ihrem Recht Gebrauch macht, die unmittelbare Vernehmung des Zeugen zu beantragen (Senat, Beschluss vom 18. September 2013 - V ZR 286/12, juris Rn. 7 mwN).
Abgesehen davon, dass in dem dortigen Verfahren die beiden Zeuginnen nicht vernommen worden waren (was zur Aufhebung des Urteils führte, Senat, Beschluss vom 18. September 2013 - V ZR 286/12, juris), vermag der Hinweis des Berufungsgerichts auf mündliche Äußerungen des Sachverständigen in einem Parallelverfahren die beantragte Vernehmung von Zeuginnen im hiesigen Verfahren nicht zu ersetzen.
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum …
Rn. 136 Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BGH BeckRS 2018, 14703; BGH BeckRS 2018, 13890; BGH BeckRS 2013, 18356 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 5 U 49/10
Sachenrecht: Grundbuchberichtigungsanspruch; Umfang einer bei Einlieferung zur …
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens und der Nichtzulassungsbeschwerde - Az.: V ZR 286/12 - zu tragen. - OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Denn ein Privatgutachten enthält qualifizierten Parteivortrag, bei dem es sich grundsätzlich nicht um ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO handelt (BGH, Urt. v. 18.09.2013 - V ZR 286/12 [BeckRS 2013, 18356]; BGH ZfBR 2010, 367; NJW 2001, 77; NJW 1993, 2382).
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