Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60 |
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Verfahrensgang
- BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
- BGH, 20.09.1961 - V ZR 29/60
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 309
- NJW 1961, 1817
- NJW 1961, 1944
- MDR 1961, 842
- WM 1962, 1112
- DB 1961, 1322
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Aber die bürgerlich-rechtliche Beurkundungsform wird nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts durch eine Beurkundung als Prozeßvergleich ersetzt (BGHZ 14, 381, 386/87).Zur Beurkundung eines Vergleichs ist nicht nur das Kollegium des Prozeßgerichts befugt, sondern auch der Einzelrichter (§ 349 Abs. 1 ZPO), der beauftragte oder ersuchte Richter (vgl. BGHZ 14, 381, 387, sowie § 118 a Abs. 3 ZPO) und auch der Rechtspfleger (§ 19 Nr. 4 RpflG in Verbindung mit § 118 a Abs. 3 ZPO); es hätte also im Jahre 1948 der Prozeßvergleich anstatt vor der Kammer auch vor jedem einzelnen Mitglied als beauftragtem Richter oder als Einzelrichter abgeschlossen werden können.
Es ist anerkannt, daß der Prozeßvergleich über den Rahmen des Streitfalles hinausgehen darf (vgl. BGH 14, 381, 386).
- BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53
Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Der Revision ist zuzugeben, daß nach anerkannter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum die Wirksamkeit des Prozeßvergleichs auch davon abhängt, daß er als Prozeßhandlung gewisse Mindesterfordernisse der Ordnungsmäßigkeit erfüllt (vgl. BGHZ 16, 388, 390 mit Nachweisen). - RG, 17.05.1901 - VII 102/01
Gerichtlicher Vergleich. B.G.B. § 125.
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 48, 183 (vgl. auch RG JW 1925, 773).
- RG, 14.07.1921 - 802/21
Dürfen zu Vorsitzenden von Ferienkammern nur die in § 61 Satz 1 GVG. bezeichneten …
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Der Sinn der qualifizierten gesetzlichen Anforderungen an die Person des Vorsitzenden besteht darin, die Unabhängigkeit der Gerichte gegen Einwirkungen der Justizverwaltung zu sichern und die Stetigkeit und den inneren Zusammenhang (Kontinuität) der Rechtsprechung - insbesondere durch möglichst gleichbleibende Besetzung der Kammer - nach Möglichkeit zu gewährleisten (RGSt 56, 143, 144); beide Gesichtspunkte treffen jedoch nur auf den Spruchrichter und nicht auf den Beurkunder zu. - RG, 10.11.1936 - VII 97/36
1. Kann die Verletzung der Wahrheitspflicht im Rechtsstreit als Grund für die …
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Das Urteil ist ein autoritativer Akt des Staates, der Vergleich dagegen hat die Natur eines Privatvertrages; ob er zustandekommt, hängt nur von dem Willen der Prozeßparteien ab (RGZ 153, 65, 66/7). - RG, 30.06.1939 - III 185/38
1. Kann ein Gerichtsassessor (oder Assessor) vertretungsweise als Vorsitzender …
Auszug aus BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Eine solche Besetzung war freilich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 62 ff) nicht vorschriftsmäßig (RGZ 161, 145, 148).
- BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06
Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung
Für einen gerichtlichen Vergleich genügt, auch wenn er materiellrechtlich formbedürftig ist, die Wahrung der prozessrechtlichen Form (vgl. BGH 5. Oktober 1954 - V BLw 25/54 - BGHZ 14, 381; 28. Juni 1961 - V ZR 29/60 - BGHZ 35, 309;… Palandt/Heinrichs 65. Aufl. § 127a BGB Rn. 1). - OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11
Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer …
Es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH NJW 1958, 1041; 1961, 1817; 1972, 95; 1999, 3203; 2005, 1420, st. Rechtsprechung und h. M.;… vgl. Palandt-Grüneberg, aaO, Rn. 29). - BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Demgegenüber hat der VII. Zivilsenat ausgeführt, daß die Entscheidung des Berufungsgericht über das (ursprüngliche) Bestehen einer infolge Aufrechnung erloschenen Forderung rechtskräftig werde, wenn nur der Kläger Revision einlege (…BGH Urt. vom 14. Oktober 1971, VII ZR 47/70, WM 1972, 53, 54; vgl. auch schon BGHZ 35, 316, 319) [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60].
- BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …
Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein über den Streitgegenstand hinausgehender Inhalt in einem inneren Zusammenhang mit dem Rechtsstreit steht (BGHZ 142, 84, 90 f.; 84, 333, 335 f.; 35, 309, 316 und 14, 381, 387; vgl. auch RGZ 48, 183, 188 f.). - BGH, 16.12.1982 - VII ZR 55/82
Anwaltszwang für den Beitritt eines Dritten zum Abschluß eines Prozeßvergleichs; …
Für ihn ist das Prozeßgericht gleichsam nur Beurkundungsstelle, wie es auch ein Notar sein könnte (vgl. dazu in anderem Zusammenhang BGHZ 35, 309, 312) [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60]. - BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich
Darüber hinaus hat die Rechtsprechung wiederholt einen gerichtlichen Vergleich in Fällen bejaht, in denen der Vergleichsgegenstand nur mittelbar mit dem Streit in Verbindung stand (Senat, BGHZ 35, 309, 316: Erbverzichtsvertrag im Rechtsstreit um Mietaufhebung und Räumung; BGHZ 84, 333, 335: Aufhebung der Gütergemeinschaft im Streit um Scheidung und Scheidungsfolgen). - BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R
Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung - …
Die Rechtswirksamkeit eines Prozessvergleiches wird nicht dadurch berührt, dass er vor einer nicht ordnungsgemäß besetzten Kammer oder einem nicht ordnungsgemäß besetzten Senat geschlossen worden ist (vgl hierzu BGHZ 35, 309). - BGH, 05.02.1986 - VIII ZR 72/85
Prozeßbeendende Wirkung des gerichtlichen Vergleichs
Der Bundesgerichtshof hat für den Vergleichsabschluß vor einer nicht ordnungsmäßig besetzten Zivilkammer entschieden, daß die Rechtswirksamkeit des Vergleichs auch unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG davon nicht berührt werde (BGHZ 35, 309, 312 f), weil - anders als bei der Streitentscheidung (s. dazu OLG Düsseldorf, NJW 1976, 114 [OLG Düsseldorf 23.09.1975 - 4 U 185/75]) - die Aufgabe des Gerichts lediglich in der Beurkundung eines Privatvertrags bestehe und es deshalb gerechtfertigt und geboten sei, nicht jedem Mangel der ordnungsgemäßen Besetzung die Folge der Unwirksamkeit des Vergleichs beizulegen. - BGH, 14.05.1987 - III ZR 267/85
Zulässigkeit eines gerichtlichen Vergleichs über Notargebühren
Durchgreifende prozessuale Mängel (vgl. BGHZ 16, 388, 390 [BGH 10.03.1955 - II ZR 201/53]; 35, 309, 310 ff. [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60]; BGH Urteil vom 5. Februar 1986 - VIII ZR 72/85 = NJW 1986, 1348 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. Anh. § 307 Anm. 4) sind auch nicht ersichtlich.§ 140 Satz 2 KostO ist aber nach seinem Sinn und Zweck auf einen im gerichtlichen Verfahren über die Höhe der dem Notar zustehenden Kosten geschlossenen Prozeßvergleich dann nicht anwendbar, wenn der Prozeßvergleich unter qualifizierter Mitwirkung des Gerichts (vgl. auch BGHZ 35, 309, 313 [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60]; BGH Urteil vom 5. Februar 1986 - VIII ZR 72/85 = NJW 1986, 1348, 1349) [BGH 05.02.1986 - VIII ZR 72/85] in einer Weise zustandekommt, wie das hier geschehen ist.
- BVerwG, 13.03.1995 - 4 A 1.92
Auflassung im Prozessvergleich
Er hat 1969 durch § 127 a BGB die bisherige gerichtliche Praxis bestätigt, daß im Grundsatz jeder gerichtliche Vergleich, der nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung protokolliert wurde, die notarielle Beurkundung ersetzt (vgl. hierzu früher BGHZ 14, 381 (381, 387) [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54]; 35, 309 (310) [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]; vgl. auch RGZ 165, 161 (162);… vgl. ferner Hefermehl, in: Soergel, 12. Aufl. 1988, § 127 a BGBl). - OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer …
- BGH, 25.10.2012 - IX ZR 52/12
Materielle Rechtskraft: Abgeltung der Klageforderung durch einen in einem …
- BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60
Fristverlängerung
- OLG München, 20.12.1996 - 23 U 3933/96
Voraussetzungen für einen Vergleich im Sinne des § 127a BGB
- BGH, 21.10.1964 - VIII ZR 64/63
- BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 82.80
Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Prozessvergleichs - Auslegung eines …
- BAG, 05.08.1969 - 1 AZR 441/68
Gerichtlicher Vergleich - Verstoß gegen Treu und Glauben - Lossagen vom Vergleich …
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63
Rechtsmittel
- LG Berlin, 31.01.2008 - 86 T 728/07
- BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 16/62
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.11.1968 - IV B 87.68
Die Beurkundung der Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem …
- BGH, 08.06.1964 - VIII ZR 235/62
Rechtsmittel
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