Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche - Duldung eines begehrten Zugangs zu einem Grundstück als Notweg - Wertfestsetzung für einen Notweg - Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands nach freiem Ermessen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 3 7 511a Abs. 1 § 547
Streitwert eines schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszugangs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.07.1988 - 22 O 253/88
- KG, 18.09.1989 - 22 U 6396/88
- BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74
Bemessung einer Überbaurente
Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Den Beklagten stünde, falls sie den begehrten Zugang als Notweg dulden müßten, sicher ein Rentenanspruch zu, dessen 25-facher Jahreswert (vgl. § 9 ZPO), gemessen am üblichen Nutzungsentgelt (vgl. auch BGH Urt. v. 19. Dezember 1975, V ZR 25/74, NJW 1976, 669, 670), den Betrag von 700 DM übersteigen würde. - BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87
Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des …
Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Es kommt dabei auf das Interesse des jeweiligen Rechtsmittelklägers, hier der Beklagten, an (vgl. etwa BGHZ 23, 205, 207; BGH Beschl. v. 16. Dezember 1987, IVb ZB 124/87, BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 3), das allerdings nicht über den durch das Interesse der Kläger bestimmten Streitwert hinausgehen kann. - BGH, 30.01.1957 - V ZR 263/56
Beschwerdewert einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Es kommt dabei auf das Interesse des jeweiligen Rechtsmittelklägers, hier der Beklagten, an (vgl. etwa BGHZ 23, 205, 207;… BGH Beschl. v. 16. Dezember 1987, IVb ZB 124/87, BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 3), das allerdings nicht über den durch das Interesse der Kläger bestimmten Streitwert hinausgehen kann. - BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88
Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89
Diese Wertfestsetzung kann das Revisionsgericht lediglich dahin nachprüfen, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. Beschl. v. 8. Februar 1989, IVb ZB 174/88, BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 6).
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 18/03
Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit
Maßgeblich für den Wert des Beschwerdegegenstandes ist für die beklagte Seite, die sich gegen die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit wehrt, die Wertminderung, die ihr Grundstück durch die Belastung erleidet (§ 7, 2. Alt. ZPO; Senat BGHZ 23, 205; Urt. v. 18. Mai 1990, V ZR 291/89; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994, II ZB 13/93). - OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20
(Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer
Geht es - wie hier nach dem Klagevortrag - um den Wert eines nur schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszuganges, wird dieser gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festgesetzt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 217/01, juris).Anerkanntermaßen sind Parteiangaben zum Wert für das Gericht nicht bindend, jedoch ein wichtiges Indiz, das nicht unbeachtet bleiben kann (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 2 Rn. 17).
- OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10
Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts
ZPO § 7 Nr. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2002 - 11 W 149/02 - juris - Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Notweg"; Madert/von Seltmann, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 357; für die Maßgeblichkeit der Notwegrente unter Heranziehung des § 9 ZPO s. a. BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris - Senat, Beschluss vom 01.07.1991 - 2 W 100/91, JurBüro 1991, 1386).
- BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 217/01
Heraufsetzung der Revisionsbeschwer
Bei dem Anspruch, den die Klägerin aus dem zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Wasserversorgungsvertrag herleitet und als dessen Grundlage das Berufungsgericht zu Recht § 8 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) herangezogen hat, handelt es sich - anders als bei Grunddienstbarkeiten und ähnlichen Rechten - um ein persönliches Recht der Klägerin ohne subjektiv-dinglichen Charakter (…vgl. Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3 und 4;… Zöller/Herget, 23. Aufl., ZPO, § 7 Rdnr. 5; vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91 = WM 1992, 1114 = NJW-RR 1993, 141 unter II 2 b bb; BGH, (unveröffentl.) Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89). - OLG Saarbrücken, 07.07.2026 - 5 W 34/26 Für die Bewertung des klägerischen Interesses stellen die bei Verfahrenseinleitung gemachten Angaben der Parteien ein wichtiges Indiz dar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 43. Aufl. § 2 Rn. 17), die das Gericht daraufhin zu überprüfen hat, ob die Angaben nachvollziehbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875; Senat, Beschluss vom 19. Mai 2026 - 5 W 27/26, juris), wobei auch Erkenntnisquellen zu berücksichtigen sein können, die zwar erst nach dem maßgeblichen Stichtag zutage getreten sind, aber ein neues Licht auf die Wertverhältnisse an diesem Tag werfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - X ZR 26/20, GRUR-RS 2021, 45885; Senat, Urteil vom 21. Mai 2025 - 5 U 57/24, juris = VersR 2026, 220, dort insoweit nicht abgedruckt).
- OLG Saarbrücken, 19.05.2026 - 5 W 27/26
Übernahme von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Bemessung …
Für die Bewertung des klägerischen Interesses stellen die bei Verfahrenseinleitung gemachten Angaben der Parteien ein wichtiges Indiz dar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 2 Rn. 17), die das Gericht daraufhin zu überprüfen hat, ob die Angaben nachvollziehbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875; Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464). - BGH, 27.09.2012 - V ZR 21/12
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei auf den nachbarrechtlichen …
Solche übereinstimmenden Angaben der Parteien zum Wert sind zwar für das Gericht nicht bindend, aber ein wichtiges Indiz, das auch von dem Rechtsmittelgericht nicht völlig unbeachtet bleiben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, Rn. 5 - juris). - OLG Koblenz, 28.02.2005 - 3 W 84/05
Voraussetzung für die Bindung an die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts
Zwar sind Parteiangaben zum Wert für das Gericht nicht bindend; sie sind aber ein wichtiges Indiz und können nicht völlig unbeachtet bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris Rechtsprechung).
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