Rechtsprechung
| BGH, 16.12.2015 - V ZR 296/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 321a Abs. 1 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung von Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.R. der Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung von Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) i.R. der Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: …
Auszug aus BGH, 16.12.2015 - V ZR 296/14
Liegt - wie hier - eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, GuT 2013, 141).
- BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 14/16
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer …
Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei (BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - V ZR 296/14, juris Rn. 1;… vom 8. Juni 2016 - XI ZR 268/15, juris Rn. 2;… vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, aaO Rn. 4, und VIII ZR 46/15, aaO Rn. 4; jeweils mwN).Die Beklagte, deren Anhörungsrüge allein die von ihr erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 37 Abs. 2 EEG 2012 betrifft, beschränkt sich darauf, ihr bisheriges Vorbringen aus der Nichtzulassungsbeschwerde zu wiederholen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - V ZR 296/14, aaO Rn. 2;… vom 8. Juni 2016 - XI ZR 268/15, aaO Rn. 3 mwN;… vom 23. August 2016 - VIII ZR 79/15, aaO mwN).
- BGH, 11.02.2020 - VIII ZR 353/18
Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.d. Anhörungsrüge
Daher muss die Darlegung erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, sein Vorbringen sei nicht zur Kenntnis genommen worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - V ZR 296/14, juris Rn. 1;… vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 14/16, aaO). - BGH, 12.12.2017 - V ZR 301/16
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Liegt - wie hier - eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - V ZR 296/14, juris Rn. 1).
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