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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17923
BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10 (https://dejure.org/2010,17923)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - V ZR 33/10 (https://dejure.org/2010,17923)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - V ZR 33/10 (https://dejure.org/2010,17923)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Außerdem ist unter Ausrichtung an den inhaltlichen Anforderungen an die Zulassung der Revision und die Darlegung der Zulassungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris) zum Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).

    Diese Frage drängt sich auf, wenn, wie hier, der Beschwerdegegner erwidert und Argumente für eine Zurückweisung der Beschwerde vorgetragen hat (Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609, 1610 Rn. 16).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Vielmehr sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass das Gericht bei der Entscheidung das Vorbringen übergangen haben muss (vgl. dazu: BVerfGE 96, 205, 216 f.; Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Außerdem ist unter Ausrichtung an den inhaltlichen Anforderungen an die Zulassung der Revision und die Darlegung der Zulassungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris) zum Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Vielmehr sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich ergibt, dass das Gericht bei der Entscheidung das Vorbringen übergangen haben muss (vgl. dazu: BVerfGE 96, 205, 216 f.; Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09

    Neue und eigenständige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als …

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Das Absehen von einer Begründung besagt nämlich nur, dass eine weitergehende Begründung nach der Überzeugung des Revisionsgerichts nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist, aber nicht, dass das Revisionsgericht Vorbringen nicht beachtet oder nicht erfasst hätte (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09, NJW-RR 2010, 274 Rn. 7).
  • BGH, 24.05.2007 - V ZR 251/06

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe in einer …

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Die Zurückweisung der Beschwerde durch Formularbeschluss zeigt dem Beschwerdeführer nämlich, dass nach der Überzeugung des Revisionsgerichts ein Zulassungsgrund entweder nicht vorliegt oder zwar vorliegt, aber nicht dem Gesetz entsprechend (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2007 - V ZR 251/06, NJW-RR 2007, 1435, 1436) dargelegt worden ist.
  • BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufklärungspflicht …

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
    Außerdem ist unter Ausrichtung an den inhaltlichen Anforderungen an die Zulassung der Revision und die Darlegung der Zulassungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris) zum Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 23.04.2012 - V ZR 205/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Anhörungsrüge kann nicht zur Herbeiführung der Begründung einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (eingehend Senat, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 f.; vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, GuT 2010, 459; vom 9. Dezember 2010 - V ZR 33/10, juris).
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