Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Übergang des Stimmrechts und der Anfechtungsbefugnis auf den Wohnungseigentumserwerber: Werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem der teilenden Eigentümer bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG a. F. §§ 3, 8; WEG n. F. §§ 9a, 48 Abs. 5
Werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb vom teilendem Eigentümer bei Teilungsvertrag - Wolters Kluwer
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem der teilenden Eigentümer bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag; Übergang des Stimmrechts und der Anfechtungsbefugnis auf die Erwerber
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 3 a.F.
Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem der teilenden Eigentümer bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag; Übergang des Stimmrechts und der Anfechtungsbefugnis auf die Erwerber
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufteilung von Eigentum: Erwerber kann werdender Eigentümer sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnungserwerb vom teilenden Eigentümer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erwerber als werdender Wohnungseigentümer nach einem Teilungsvertrag
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht - Werdender Eigentümer nach Teilung gemäß § 3 WEG
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Den werdenden Wohnungseigentümer kann es auch nach einem Teilungsvertrag geben (IMR 2021, 198)
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 04.06.2019 - 20 C 76/19
- LG Stuttgart, 08.01.2020 - 19 S 34/19
- BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 664
- MDR 2021, 737
- NZM 2021, 475
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07
Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Er ist während der Übergangsphase bis zu seiner Eintragung als Eigentümer in vorverlagerter analoger Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes wie ein Wohnungseigentümer zu behandeln und deshalb auch berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen (näher Senat…, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9;… Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 5; Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 ff.).Die Wohnanlage muss schon ab Bezugsfertigkeit und Übergabe der verkauften Wohnungen bewirtschaftet und verwaltet werden, was sinnvollerweise nicht allein dem Veräußerer überlassen bleiben, sondern unter Mitwirkung der künftigen Eigentümer nach den Regeln erfolgen sollte, deren Geltung die Beteiligten ohnehin anstreben (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 150/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 15; Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 a.E., 20).
Wie bei einer Aufteilung nach § 8 WEG aF durch einen Bauträger kann sich unter diesen Voraussetzungen die Umschreibung im Grundbuch verzögern, weil die Erwerber den Kaufpreis unter Berufung auf Baumängel zurückbehalten, die Auflassung und Eigentumsumschreibung aber erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung geschuldet sind (vgl. zu der einseitigen Aufteilung Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12).
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Das Stimmrecht wäre ebenso wie die Anfechtungsbefugnis auf die Erwerber übergegangen und stünde nicht (mehr) der Klägerin zu (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 18;… Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 13).Er ist während der Übergangsphase bis zu seiner Eintragung als Eigentümer in vorverlagerter analoger Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes wie ein Wohnungseigentümer zu behandeln und deshalb auch berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen (näher Senat…, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 5;… Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 ff.).
Da die mitgliedschaftliche Stellung nur insgesamt auf den Erwerber übergehen kann, wird der teilende Eigentümer von den Kosten und Lasten des Wohnungseigentums befreit und verliert zugleich das Stimm- und Anfechtungsrecht (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 18;… Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 13).
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Rn. 7 2. Nach der Rechtsprechung des Senats geht die mitgliedschaftliche Stellung des Wohnungseigentümers bei einem sog. Zweiterwerb aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft heraus erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88, BGHZ 106, 113, 117 ff.).Zwar können bilaterale Vereinbarungen den Erwerberschutz bei dem sog. Zweiterwerb gewährleisten, weshalb insoweit kein Bedürfnis für einen vorverlagerten Übergang der mitgliedschaftlichen Stellung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88, BGHZ 106, 113, 121 a.E.).
Dann handelt es sich entgegen der Ansicht der Revision gerade nicht um eine typische Einzelrechtsnachfolge in einer voll eingerichteten Gemeinschaft, für die die Regeln des Zweiterwerbs angemessen sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88, BGHZ 106, 113, 117 ff.).
- BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Er ist während der Übergangsphase bis zu seiner Eintragung als Eigentümer in vorverlagerter analoger Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes wie ein Wohnungseigentümer zu behandeln und deshalb auch berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen und abzustimmen (näher Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9;… Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 5;… Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 12 ff.).Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt (vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 9, 13 ff.).
- BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Das Stimmrecht wäre ebenso wie die Anfechtungsbefugnis auf die Erwerber übergegangen und stünde nicht (mehr) der Klägerin zu (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 18; Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 13).Da die mitgliedschaftliche Stellung nur insgesamt auf den Erwerber übergehen kann, wird der teilende Eigentümer von den Kosten und Lasten des Wohnungseigentums befreit und verliert zugleich das Stimm- und Anfechtungsrecht (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 18; Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 13).
- BGH, 15.07.2011 - V ZR 277/10
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ausschluss durch deliktsrechtliche Haftung …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Die von dem Berufungsgericht ergänzend angeführte enge Verbindung der teilenden Eigentümer ist dagegen nicht entscheidend, so dass es auf die in diesem Zusammenhang erhobene Verfahrensrüge schon deshalb nicht ankommt; soweit die Klägerin in Abrede nehmen will, dass es sich bei der Teileigentümerin um eine Schwestergesellschaft mit demselben Geschäftsführer handelt, hätte sie die Unrichtigkeit dieser tatbestandlichen Feststellung ohnehin nur in einem Berichtigungsverfahren geltend machen können (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 277/10, NJW 2011, 3294 Rn. 12 mwN). - BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Die materiell-rechtliche Frage, wer die Rechtsstellung des Wohnungseigentümers innehat, richtet sich mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung als dem zur Zeit der Beschlussfassung geltenden Recht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NZM 2009, 199 Rn. 12, insoweit in BGHZ 179, 230 nicht abgedruckt). - BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01
Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer …
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Nach überwiegender Ansicht fehlt es insoweit an einem Bedürfnis für die vorverlagerte Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen Regeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft schon mit dem Vollzug der Aufteilung durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstehe (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 597, 598; ZWE 2001, 74; NJW-RR 2002, 1022; KG, ZWE 2001, 275, 277;… aus der Literatur etwa Zimmer in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 3 Rn. 4b;… Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 5. Aufl., § 10 Rn. 41). - BGH, 03.05.2002 - V ZR 217/01
Rechtsfolgen des Verkaufs eines Grundstücks aus der Bodenreform
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162; Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 217/01, NJW 2002, 2241). - BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
Auszug aus BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162; Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 217/01, NJW 2002, 2241). - BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00
Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag
- BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das …
- KG, 17.01.2001 - 24 W 2065/00
- BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …
In der Sache ist das im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Recht maßgeblich (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 6 a.E.). - BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20
Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den …
Prüfungsmaßstab ist das Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung als dem zur Zeit der Beschlussfassung geltenden Recht (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 5). - BGH, 26.09.2025 - V ZR 206/24
Wer muss Jahresabrechnung erstellen: neuer oder alter Verwalter?
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 5 mwN).
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Wohnungseigentumsrecht: Verzögerung bei Klagezustellung; Beschlusskompetenz der …
Hierbei beurteilen sich die Beschlussmängel mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung als dem zur Zeit der Beschlussfassung geltenden Recht (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 6). - BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die …
Die Beschlussmängelklage richtet sich verfahrensrechtlich nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung (§ 48 Abs. 5 WEG); auch materiell-rechtlich ist diese Fassung als das zur Zeit der Beschlussfassung geltende Recht maßgeblich (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 6). - BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21
Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten …
Rn. 6 Die materiell-rechtlichen Ansprüche der Parteien beurteilen sich mangels abweichender Übergangsvorschriften nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung, da der zu entscheidende Sachverhalt bereits abgeschlossen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 6;… Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 12, insoweit in BGHZ 179, 230 nicht abgedruckt). - BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20
Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche …
In der Sache liegt der geltend gemachte Beschlussmangel, der nach dem im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 6 aE), nicht vor. - BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21
WEG-Recht: Zulässigkeit eines inhaltlichen Zweitbeschlusses nach …
In der Sache ist das im Zeitpunkt der Beschlussfassung (2019) geltende Recht maßgeblich (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 6 a.E.;… Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 214/21, ZWE 2023, 46 Rn. 5). - BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21
Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten …
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 5 mwN).Rn. 9 2. In der Sache ist es nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht die geltend gemachten Beschlussmängel verneint; diese sind nach dem im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NZM 2021, 475 Rn. 6 a.E.;… Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 163/20, NZM 2021, 692 Rn. 5).
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21
Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich …
Maßgeblich ist das im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Recht (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 7; Urteil vom 26. Februar 2021 - V ZR 33/20, NJW-RR 2021, 664 Rn. 6 a.E.). - BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21
Wohnungseigentümergemeinschaft: Folgen der rechtskräftigen Ungültigkeit des …
- BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21
WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach …
- BGH, 18.06.2021 - V ZR 146/20
Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der …
- AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20
Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat führt zur Gesamtnichtigkeit des …
- AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21
Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse
- AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 4/21
Angebot muss alle (geplanten) Maßnahmen umfassen
- AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20
Schwimmbad muss gewartet werden
- AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980b C 26/18
Wann darf keine Entlastung des Verwalters erfolgen?
- AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980a C 33/20
WEG-Beschluss über Nutzung der Waschküche bzw. des Trockenraums
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