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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2739
BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - V ZR 340/98 (https://dejure.org/1999,2739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Kaufvertrag - Grundstückskauf - Genehmigung - Grundstücksverkehrsordnung - Kaufpreis - Hinterlegung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 157 Ge; GVO § 2
    Grundstücksverkehrsordnung, einstweilige Zahlungspflicht bis zur Genehmigung nach der

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157; GVO § 2
    Auferlegung einer einstweiligen Zahlungspflicht bei Genehmigungsbedürftigkeit eines Kaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Kurzinformation)

    § 157 BGB; § 2 GVO
    Grundstückskaufvertrag/Genehmigung/einstweilige Zahlungspflicht eines Kaufpreisteils

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3040
  • MDR 1999, 1313
  • NJ 2000, 45
  • WM 1999, 2232
  • DB 2000, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98

    Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der …

    Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98
    Bedarf ein Kaufvertrag der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung, sind die Parteien nicht gehindert, dem Käufer bis zu deren Erteilung eine einstweilige Zahlungspflicht (hier: in Höhe eines Kaufpreisteils) aufzuerlegen (Erg. zu Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 betr. Hinterlegung).

    Das Berufungsgericht übersieht aber, daß der Kaufvertrag bei sachgerechter Auslegung, zu der der Senat, da keine Tatsachen mehr zu klären sind, selbst gelangen kann (BGHZ 121, 284, 289 m.w.N.), die zusätzliche Vereinbarung einer einstweiligen Zahlungspflicht des Beklagten in Höhe eines Teils des Kaufpreises während der Zeit bis zur Genehmigung des Vertrages enthält (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 für den Fall der Hinterlegung).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZR 340/98
    Das Berufungsgericht übersieht aber, daß der Kaufvertrag bei sachgerechter Auslegung, zu der der Senat, da keine Tatsachen mehr zu klären sind, selbst gelangen kann (BGHZ 121, 284, 289 m.w.N.), die zusätzliche Vereinbarung einer einstweiligen Zahlungspflicht des Beklagten in Höhe eines Teils des Kaufpreises während der Zeit bis zur Genehmigung des Vertrages enthält (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, WM 1999, 556 für den Fall der Hinterlegung).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld …

    Denn die Parteien haben vereinbart, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der behördlichen Genehmigung zu hinterlegen ist (…vgl. hierzu Senat, Urt. v. 20. November 1998, V ZR 17/98, NJW 1999, 1329 ff; Beschl. v. 27. Juli 1999, V ZR 340/98, NJW 1999, 3040) und haben damit den Beklagten die Befugnis eingeräumt, das Grundstück unverzüglich mit einem Grundpfandrecht zu belasten.
  • OLG Celle, 09.06.1999 - 2 U 166/98

    Ermächtigung zur Kündigung eines Pachtverhältnisses

    BGH, Beschluss vom 29.7.1999 - V ZR 340/98 -, mitgeteilt von Dr. Manfred Werp, Richter am BGH a.D. 5. BGB §§ 197, 202, 1191 (Hemmung der Verjährung von Grundschuldzinsen) Zinsen aus Sicherungsgrundschulden verjähren nach § 197 BGB .
  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der …

    Dies hindert die Parteien freilich nicht, bereits für die Zeit vor der Genehmigung Pflichten zu vereinbaren, wie z.B. eine einstweilige Zahlungspflicht (BGH, Beschluss vom 29. Juli 1999, V ZR 340/98 = NJW 1999, 3040), wenn dadurch die endgültige Pflichterfüllung nicht vorweggenommen wird (BGH, Urteil vom 20. November 1998, V ZR 17/98 - zitiert in Juris).
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