Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Übergabevertrags nebst Auflassung über ein landwirtschaftliches Anwesen - Rücktritt vom Vertrag wegen Pflichtversäumnissen des Vertragspartners - Bestellung einer Eigentümergrundschuld - Anspruch auf Erfüllung des "Übergabevertrags" - Vertragsauslegung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 746
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58
Widerruf einer gemischten Schenkung
Auszug aus BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Sodann erstreckt sich der Widerruf bei einer gemischten Schenkung nur auf den unentgeltlichen Teil des Geschäfts und nur bei überwiegendem Schenkungscharakter des Gesamtgeschäfts auf den zugewendeten Gegenstand selbst, hier das Anwesen (Senatsurteil BGHZ 30, 120); auch hierüber hat das Berufungsgericht nichts festgestellt, ohne daß die Revision einen Verfahrensverstoß aufzeigt. - BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50
Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung
Auszug aus BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Wenn die Revision in diesem Zusammenhang meint, der vorliegende Sachverhalt lasse sich auch als Schenkungswiderruf (§ 530 BGB) würdigen, und Verkennung des teilweise unentgeltlichen Charakters des Übergabevertrags rügt, so übersieht sie, daß letzteres nicht für alle Übergabeverträge schlechthin zutrifft: Einmal erfordert auch die allerdings in Betracht kommende gemischte Schenkung außer der objektiven Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung einen subjektiven Unentgeltlichkeitswillen der Vertragsparteien hinsichtlich des Wertunterschiedes; auch wenn man annimmt, daß dies für Übergabeverträge in der Regel zutrifft (BGHZ 3, 206, 211) [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50], hätte dies im vorliegenden Fall besonderer Darlegung bedurft, weil nach dem festgestellten Sachverhalt hier, abweichend vom Regelfall, von der Übernehmerin und ihrem Ehemann erwartet wurde, daß sie dem Anwesen schon vor dessen Übertragung jahrelang ihre Arbeitskraft ohne besonderes Entgelt widmen sollten. - BGH, 05.05.1969 - II ZR 263/67
Geisteskrankheit des Bankkunden
Auszug aus BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Unter diesen Umständen wäre es Sache der Beklagten gewesen, spätestens im Schlußtermin vor dem Oberlandesgericht die genannten Beweisanträge ausdrücklich zu wiederholen, wenn sie sie auch nach Durchführung jener Beweisaufnahme und Parteianhörung aufrechterhalten wollte; da sie das unterließ, konnte das Berufungsgericht jene Anträge als überholt ansehen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1965 - V ZR 107/65 S. 8, vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 S 10/11 und vom 5. Mai 1969 - II ZR 263/67 S. 10). - BGH, 09.01.1969 - III ZR 174/66
Wirksamkeit eines aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruches - Berührung der …
Auszug aus BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Unter diesen Umständen wäre es Sache der Beklagten gewesen, spätestens im Schlußtermin vor dem Oberlandesgericht die genannten Beweisanträge ausdrücklich zu wiederholen, wenn sie sie auch nach Durchführung jener Beweisaufnahme und Parteianhörung aufrechterhalten wollte; da sie das unterließ, konnte das Berufungsgericht jene Anträge als überholt ansehen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1965 - V ZR 107/65 S. 8, vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 S 10/11 und vom 5. Mai 1969 - II ZR 263/67 S. 10). - BGH, 30.09.1966 - V ZR 107/65
Nichtigkeit eines gesamten Vertrages wegen Widersprüchlichkeit - Nichtigkeit des …
Auszug aus BGH, 28.05.1969 - V ZR 38/66
Unter diesen Umständen wäre es Sache der Beklagten gewesen, spätestens im Schlußtermin vor dem Oberlandesgericht die genannten Beweisanträge ausdrücklich zu wiederholen, wenn sie sie auch nach Durchführung jener Beweisaufnahme und Parteianhörung aufrechterhalten wollte; da sie das unterließ, konnte das Berufungsgericht jene Anträge als überholt ansehen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1965 - V ZR 107/65 S. 8, vom 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 S 10/11 und vom 5. Mai 1969 - II ZR 263/67 S. 10).
- BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …
Denn entgegen der Ansicht der Revision liegt ein Verfahrensverstoß nicht vor, weil der Beweisantrag unerheblich war; infolgedessen kann auch auf sich beruhen, ob das Berufungsgericht den Antrag jedenfalls als überholt ansehen durfte, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht auf ihn zurückgekommen war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66, LM ZPO § 286 E Nr. 13 = MDR 1969, 746). - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97
Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters
Das kann auch konkludent geschehen und sich z. B. daraus ergeben, daß eine Partei nach einer vom Berufungsgericht erkennbar als erschöpfend gewollten Beweisaufnahme auf seine früheren Beweisanträge nicht mehr zurückkommt (BAG Urteil vom 9. Februar 1978 - 3 AZR 260/76 - AP Nr. 7 zu § 286 ZPO; BGH Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92 - NJW 1994, 329; BGH Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 - MDR 1969, 746). - BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72
Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung
Das Berufungsgericht durfte deshalb davon ausgehen, daß der jetzt als Übergangen gerügte Beweisantrag überholt war (BGH Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 = BGH IM ZPO § 286 [E] Nr. 13).
- BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87
Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines …
Ein Verzicht auf die Vernehmung eines Zeugen durch schlüssige Handlung ist möglich und zulässig (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1969 - III ZR 174/66, LM § 286 (E) ZPO Nr. 12 = NJW 1969, 1112; BGH, Urt. v. 28. Mai 1969 - V ZR 38/66, MDR 1969, 746;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O. § 399 Anm. 1;… Zöller/Stephan, ZPO 15. Aufl. § 399 Rdnr. 2).Daran ist richtig, daß in einem solchen Falle gestellte Beweisanträge als überholt angesehen werden können (BGH, Urt. v. 28. Mai 1969 a.a.O. m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14
Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei …
Hat das Gericht eine erkennbar als erschöpfend gewollte Beweisaufnahme durchgeführt, so kann es gerechtfertigt sein, unerledigte frühere Beweisanträge als überholt anzusehen, wenn sie nicht nach der Beweisaufnahme ausdrücklich wiederholt worden sind (BGH MDR 1969, 746 m.w.N.). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92
Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen
Diese Schlußfolgerung ist jedoch nur ausnahmsweise berechtigt, nämlich dann, wenn die Partei aus dem Prozeßverlauf erkennen konnte, daß das Gericht mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 - LM § 286 (E) ZPO Nr. 13 = MDR 1969, 746 und vom 14. Juli 1987 - IX ZR 13/87 - NJW-RR 1987, 1403, 1404). - OLG Celle, 09.10.2023 - 20 U 6/23
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei Verstoß gegen die …
Da sie dies unterließ, hat das Landgericht den Antrag zu Recht als überholt ansehen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66, juris Rn. 22). - BGH, 05.07.1976 - II ZR 160/75
Inanspruchnahme aus einer Darlehensforderung - Fälligkeit einer …
In allen diesen Fällen kann - anders als etwa dann, wenn das Berufungsgericht eine erkennbar als erschöpfend gewollte Beweisaufnahme durchgeführt hat (vgl. das BGHUrt. v. 28.5. 69 - V ZR 38/66 = LM ZPO § 286 (E) Nr. 13) - in der Regel nicht angenommen werden, der Antrag sei fallengelassen worden. - BGH, 10.12.1973 - VIII ZR 35/72
Uneigentliches Vertragsstrafeversprechen - Vereinbarte Möglichkeit der …
Die Klägerin und die Widerbeklagten hätten daher in dem Termin vom 14. Oktober 1971, in dem auch das Beweisergebnis erörtert wurde, darauf hinweisen müssen, welche der in der Berufungserwiderung gestellten Beweisanträge nach ihrer Ansicht nicht erledigt waren, und diese Beweisanträge aufrechterhalten müssen (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 = LM ZPO § 286 E Nr. 13). - BGH, 09.10.1973 - VI ZR 150/71
Inbesitznahme einer Sache durch verbotene Eigenmacht - Voraussetzungen für die …
Zwar kann es gerechtfertigt sein, unerledigte frühere Beweisanträge als überholt anzusehen, wenn sie nach der Beweisaufnahme nicht ausdrücklich wiederholt worden sind und wenn das Berufungsgericht eine erkennbar als erschöpfend gewollte Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH Urt. v. 9. Januar 1969 - III ZR 174/66 - und 28. Mai 1969 - V ZR 38/66 - LM ZPO § 286 [E] Nr. 12 und 13). - BGH, 15.12.1972 - V ZR 80/71
Verkauf von Grundstücken unter Hinweis auf deren Erschließungskostenpflichtigkeit …
- BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 43/75
Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrags - Widerruf einer Vollmacht - …
- BGH, 10.11.1972 - V ZR 107/70
Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen von Fehlern an einer Kaufsache - …
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