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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,43409
BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25 (https://dejure.org/2025,43409)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2025 - V ZR 39/25 (https://dejure.org/2025,43409)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2025 - V ZR 39/25 (https://dejure.org/2025,43409)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Rn. 8 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22

    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Bemessen sich Streitwert und Beschwer - wie hier - nach der Wertsteigerung, die ein Grundstück durch ein Recht zur Nutzung des Nachbargrundstücks erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. zur Dienstbarkeit Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 6;… Beschluss vom 6. November 2025 - V ZR 211/24, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Rn. 8 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20

    Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, WuM 2021, 333 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZR 173/15

    Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des …

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Da es sich vorliegend um eine positive Feststellungsklage handelt, ist davon ein Abschlag von 20 % vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZR 173/15, ZWE 2016, 336 Rn. 6).
  • BGH, 06.11.2025 - V ZR 211/24

    Darlegungsanforderungen im Hinblick auf die Wertgrenze der …

    Auszug aus BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25
    Bemessen sich Streitwert und Beschwer - wie hier - nach der Wertsteigerung, die ein Grundstück durch ein Recht zur Nutzung des Nachbargrundstücks erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. zur Dienstbarkeit Senat…, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 6; Beschluss vom 6. November 2025 - V ZR 211/24, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 18.02.2026 - IV ZR 38/25
    Rn. 5 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZR 39/25, juris Rn. 8; vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - III ZR 205/15, juris Rn. 4; jeweils m.w.N.).
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