Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99 |
Mehltau-Befall
§ 1004 BGB, keine Pflicht zur Schädlingsbekämpfung, Verkehrssicherungspflicht, nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, § 242 BGB
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mehltau
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verkehrssicherungspflicht - Nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis - Mehltau - Spritzpflicht - Haftung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Muss man Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen um ein Übergreifen eines Schädlingsbefalls auf ein Nachbargrundstück zu verhindern
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Muss man Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen um ein Übergreifen eines Schädlingsbefalls auf ein Nachbargrundstück zu verhindern
- rabüro.de
Zur Frage der Pflicht zur Schädlingsbekämpfung eines Weinbergbetreibers zum Schutz des Nachbarwinzers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 1004 Abs. 1
Pflicht des Betreibers eines Weinbergs bei Aussetzung der Bewirtschaftung zum Schutz gegen Schädlingsbefall - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Verpflichtung zur Mehltaubekämpfung im Interesse des Nachbarn
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Mehltau
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Nachbarrecht; Übergreifen eines Schädlingsbefalls auf Nachbargrundstück
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Handlungspflicht zur Schädlingsbekämpfung bei landwirtschaftlicher Nutzung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1208
- MDR 2001, 628
- VersR 2001, 1251
- WM 2001, 1299
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90
Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187;… Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").Jedenfalls steht der Annahme einer Verkehrssicherungspflicht entgegen, daß die Bewirtschaftung von Acker- und Wiesenflächen im Rahmen normaler landwirtschaftlicher Nutzung, auch wenn hierdurch nachteilige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück ausgehen, keine Abwehransprüche nach § 1004 BGB auslösen (BGHZ 90, 255, 266 f; 114, 183, 188).
So kann die Art der Bewirtschaftung den Wasserabfluß zum Nachteil umliegender Grundstücke beeinflussen (vgl. BGHZ 114, 183).
- BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187;… Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").Jedenfalls steht der Annahme einer Verkehrssicherungspflicht entgegen, daß die Bewirtschaftung von Acker- und Wiesenflächen im Rahmen normaler landwirtschaftlicher Nutzung, auch wenn hierdurch nachteilige Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück ausgehen, keine Abwehransprüche nach § 1004 BGB auslösen (BGHZ 90, 255, 266 f; 114, 183, 188).
Art und Umfang der Düngung oder der Ungezieferbekämpfung kann über Grund- und Oberflächenwasser auf Nachbargrundstücke einwirken (vgl. BGHZ 90, 255).
- BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94
Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
Auch insoweit kommt es somit darauf an, ob den Beklagten eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht traf (vgl. Senatsurt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt ist, wenn von einem Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, die ausschließlich auf Naturkräfte zurückgehen (BGHZ 90, 255, 266; 114, 183, 187; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, "Wolläuse").
Der Senat hat bereits im Wolläuse-Fall ausgesprochen (Urt. v. 7. Juli 1996, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2635), daß bei einem Schädlingsbefall, den zu verhindern der Eigentümer nicht verpflichtet ist, dem Nachbarn mit Rücksicht auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis das Recht zuzubilligen sein kann, Bekämpfungsmaßnahmen auf dem Grundstück zu ergreifen, von dem die Störung ausgeht.
- BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89
Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
In der Regel begründet der Gedanke von Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus (Senat, BGHZ 88, 344, 351; 113, 384, 389).Nur ausnahmsweise hält es der Senat für geboten, einen Anspruch unmittelbar aus dem besonderen Verhältnis von Nachbarn zu begründen, dann nämlich, wenn dies aus zwingenden Gründen eines billigen Interessenausgleichs geboten ist (BGHZ 113, 384, 389).
- BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
Das wiederum bedingt, daß die Eigentumsbeeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Beklagten zurückgeht (vgl. Senat, BGHZ 142, 66, 69 m.w.N.), was bei einem Unterlassen nur angenommen werden kann, wenn eine Handlungspflicht besteht. - BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82
Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
In der Regel begründet der Gedanke von Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus (Senat, BGHZ 88, 344, 351; 113, 384, 389). - BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61
Drahtseilverbindung
Auszug aus BGH, 16.02.2001 - V ZR 422/99
Die Entstehung von Gewohnheitsrecht erfordert eine lang andauernde tatsächliche Übung sowie die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; BGHZ 37, 219, 222).
- BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …
Rn. 8 a) Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.; 34, 293, 303; 122, 248, 269; Senat, Urteil vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208, 1209;… Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, NJW-RR 2009, 311 Rn. 12;… Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14, BGHZ 213, 30 Rn. 23; BGH…, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12, BGHZ 197, 1 Rn. 29;… Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16, WM 2017, 1011 Rn. 24;… VGH Mannheim, VBlBW 2019, 207 Rn. 55). - OLG Hamm, 30.11.2017 - 5 U 15/17
Lliuya ./. RWE: Deutsche Treibhausgase verantwortlich für Schäden in Peru?
Entgegen der Ansicht der Beklagten geht es hier - anders als in den Mehltau- und Wollläuse-Entscheidungen (BGH NJW-RR 2001, 1208; BGH NJW 1995, 2633 f.) - auch nicht um einen Fall der Verursachung von Naturereignissen durch pflichtwidriges Unterlassen, denn der Kläger sieht den Ausgangspunkt der von ihm aufgezeigten Kausalkette nicht in einem Unterlassen der Beklagten, sondern vielmehr in der aktiven (Mit-)Verursachung der Flutgefahr durch das Betreiben der Energieerzeugungsunternehmen. - BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Denn der Senat hat den der Wolläuse - Entscheidung zugrunde liegenden Gedanken, dass beim Einwirken von Naturkräften eine Störung nur bei einem pflichtwidrigen Unterlassen in Betracht kommt, in dem Mehltau-Fall (Urt. v. 16.2. 2001, V ZR 422/99, WM 2001, 1299) weitergeführt.
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14
Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!
Das erkennende Gericht geht hier im Übrigen aber auch davon aus, dass der Kläger unter Anwendung der Grundsätze des so genannten "nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses" ebenso gehindert wäre, über eine Tiefe von 0, 25 m hinaus die Teilflächen der Dachüberstände des Beklagten in Besitz zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1988, Az.: 1 BvR 1215/88; BVerfG, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2015, Az.: 42/14; BGH, NJW-RR 2013, Seite 650; BGH, NJW-RR 2012, Seite 1160; BGH, NJW-RR 2008, Seite 610; BGH, NJW 2003, Seite 1392; BGH, NJW-RR 2002, Seite 1313; BGH, NJW-RR 2001, Seite 1208). - BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03
Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn
In jüngerer Zeit hat der Senat bei dem Einwirken von Naturkräften darauf abgestellt, ob die Störung auf einem pflichtwidrigen Unterlassen beruht, ob sich also aus der Art der Nutzung des Grundstücks, von dem die Störung ausgeht, eine "Sicherungspflicht", d.h. eine Pflicht zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke ergibt (…Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, WM 1995, 1844, 1845 - Wollläuse; Urt. v. 16. Februar 2001, V ZR 422/99, WM 2001, 1299, 1300 f. - Mehltau). - OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17
Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE
Der vorliegende Fall unterscheidet sich mithin maßgeblich von den Fällen, die die Beklagte für ihre Forderung nach weiteren Zurechnungsgründen anführt (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2001 - V ZR 422/99, Rn. 9 ff. "Mehltau"; BGH…, Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18, Rn. 10 ff. "Birkenpollen"; BGH…, Urteil vom 07.07.1995 - V ZR 213/94, Rn. 7 ff. "Wolläuse").Dabei sei bei natürlichen Immissionen u.a. entscheidend, ob sich die Nutzung des störenden Grundstücks im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung halte (vgl. BGH…, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, Rn. 24 m.w.N.; vgl. zu diesem Komplex auch BGH, Urteil vom 16.02.2001 - V ZR 422/99, Rn. 9 ff. "Mehltau"; BGH…, Urteil vom 02.03.1984 - V ZR 54/83, Rn. 9).
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
Die Vorschrift nimmt Bäume und Sträucher von dem Anwendungsbereich des § 907 Abs. 1 BGB aus (vgl. Senat, Urt. v. 16. Februar 2001, V ZR 422/99, aaO). - BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12
Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte
Solche Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer ergeben sich aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber in jedem Fall nur, wenn dies - über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend - für einen billigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (etwa Senat, Urteile vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208, 1209, vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02, NJW 2003, 1392 …und vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1160, 1162 Rn. 20; vgl. auch BVerfG, BVerfGK 11, 420, 433). - BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06
Inanspruchnahme des Mieters als Störer
Da dies ein bloßes Unterlassen darstellt, kann ihnen ihr Verhalten nur zugerechnet werden, wenn sie aus irgendeinem Rechtsgrund zur Duldung der Störungsbeseitigung verpflichtet sind (vgl. Senat, BGHZ 28, 110, 111; 41, 393, 397 f.;… Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 213/94, NJW 1995 2633, 2634; Urt. v. 16. Februar 2001, V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208). - BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21
Ausgleichsanspruch bei nur unwesentlichen Einwirkungen von Nachbargrundstück
- AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14
Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines …
- OLG Dresden, 06.03.2013 - 1 U 987/12
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich eines Straßenbaums
- LG Köln, 26.09.2018 - 13 S 162/17
Wer nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, muss rangieren!
- OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17
Wegerecht über ein Betriebsgelände
- BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16
Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln
- BGH, 04.09.2013 - XII ZB 526/12
Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im …
- OLG Köln, 16.04.2018 - 16 U 149/17
Auf Gewohnheitsrecht beruhendes Wegerecht
- BGH, 31.01.2023 - II ZB 10/22
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des zwischen zwei Gesellschaften mit …
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 5 U 83/15
Ansprüche des Grundstücksnachbarn bei einem Rückstau von Abwasser aufgrund …
- VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03
Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen …
- KG, 21.03.2006 - 4 U 97/05
Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Mieters einer Eigentumswohnung zur …
- OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10
Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit …
- OLG Stuttgart, 08.11.2004 - 5 U 74/04
Verantwortlichkeit des Pächters eines Grundstücks, auf dem sich ein Komposthaufen …
- OLG Düsseldorf, 07.04.2022 - 5 U 59/21
- LG Darmstadt, 11.08.2021 - 7 O 7/16
Keine Ansprüche des Nachbarn bei Gebäudeschäden in Folge einer Veränderung des …
- VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 42/14
Ein Gericht, das unter Abwägung aller sich nach Lage des Einzelfalls …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 U 38/13
Haftung der Gemeinde für Beschädigungen von Wasserrohren eines …
- VG München, 10.12.2021 - M 2 K 20.2522
Zustimmung zur Verlegung eines Feld- und Waldweges, Fehlerhafte Verweisung, …
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