Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1859
- MDR 1961, 922
- DNotZ 1962, 30
- WM 1961, 1077
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Allerdings ist unter Umständen auch der objektive Wert der Leistungen für die Frage des Ausgleichs mit zu berücksichtigen (Urteile des Senats vom 18. Dezember 19?7, V ZR 35/56 WM 1958, 175 und vom 4. November I960, V ZR 97/59 WM 1961, 210). - BGH, 12.02.1958 - V ZR 185/56
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Wie die Trennung der Übernahme des Lastenausgleichs von den den Kaufpreis erwähnenden Bestimmungen trotz sonst wenig systematischen Aufbaus der Urkunde zu würdigen war, stand im Ermessen des Tatrichters (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 1958 - V ZR 185/56 IM BGB § 157 C Nr. 6). - BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Allerdings ist unter Umständen auch der objektive Wert der Leistungen für die Frage des Ausgleichs mit zu berücksichtigen (Urteile des Senats vom 18. Dezember 19?7, V ZR 35/56 WM 1958, 175 und vom 4. November I960, V ZR 97/59 WM 1961, 210).
- BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Zubilligung des Ausgleichsanspruchs strenge Anforderungen zu stellen (Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 B b Nr. 25 und vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203), d.h. es bedarf einer einschneidenden Veränderung des Gleichgewichtsverhältnis ses, die nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles ein starres Festhalten an der ursprünglichen Abmachung als untragbar, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbar erscheinen lassen. - BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Zubilligung des Ausgleichsanspruchs strenge Anforderungen zu stellen (Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 B b Nr. 25 und vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203), d.h. es bedarf einer einschneidenden Veränderung des Gleichgewichtsverhältnis ses, die nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles ein starres Festhalten an der ursprünglichen Abmachung als untragbar, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbar erscheinen lassen. - BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Der Bundesgerichtshof hat in Fällen, wo die beiderseits bei einem Verkauf angenommene Belastung eines Vertragsteils sich später unvorhergesehen geändert hat, die gebotene rechtliche Prüfung der Folgen als in folgender Weise vorzunehmen bezeichnet: Auslegung, ergänzende Auslegung, Prüfung der Zubilligung eines Ausgleichsanspruchs (Urteil vom 3. Februar I960, V ZR 159/58 WM 1960? 665; Urteil vom 11. Juni 1958, V ZR 277/56 LM BGB § 157 D Nr. 10). - BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Der Bundesgerichtshof hat in Fällen, wo die beiderseits bei einem Verkauf angenommene Belastung eines Vertragsteils sich später unvorhergesehen geändert hat, die gebotene rechtliche Prüfung der Folgen als in folgender Weise vorzunehmen bezeichnet: Auslegung, ergänzende Auslegung, Prüfung der Zubilligung eines Ausgleichsanspruchs (Urteil vom 3. Februar I960, V ZR 159/58 WM 1960? 665; Urteil vom 11. Juni 1958, V ZR 277/56 LM BGB § 157 D Nr. 10).
- BGH, 25.01.1963 - V ZR 97/61
Rechtsmittel
Auslegung zu ermitteln ist; führt diese Untersuchung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist außerdem zu prüfen, ob infolge Wegfalls oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch entstanden ist (Urteile vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 40 = NJW 1961, 1859 und vom 12. Dezember 1962, V ZR 109/61 jeweils mit weiteren Nachweisen).Der Ausgleichsanspruch ist weil er eine Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue darstellt, nur ausnahmsweise, nämlich nur dann gegeben, wenn das weitere Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 25 = MDR 1958, 226 , vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60 LM § 242 - Bb - BGB Nr. 40 = NJW 1961, 1859 und vom 29. September 1961, V ZR 136/60 LM § 242 - Bb - BGB Nr. 41 = NJW 1962, 29, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
Einen allgemeingültigen Maßstab dafür, wie die Folgen einer bei Vertragsabschluß nicht vorausgesehenen Entwicklung der Lastenausgleichsgesetzgebung zu verteilen sind, gibt es nicht; indessen hat der erkennende Senat in derartigen Fällen wiederholt die Auffassung vertreten, angemessen erscheine, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles zu einer abweichenden Beurteilung Anlaß geben, in der Hegel eine Aufteilung des betraffenden Vorteils öder Nachteils unter beide Vertragspartner je zur Hälfte (Urteile vom 29. März 1961, V ZR 36/59, WM 1961, 863, vom 12« Juli 1961, V ZH 3/60, WM 1961, 1077, und vom 12« Juli 1961, V ZR 82/60). - LAG Nürnberg, 24.02.1988 - 8 Sa 96/86
Kompensation von auf Grund einer Änderung der Vergütungsordnung eingetretener …
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- BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Kriegsschäden - Abtretung zukünftiger …
Der Senat hat z.B. in seinem Urteil vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60 (WM 1961, 1077 = NJW 1961, 1859) die Auffassung des dortigen Berufungsrichters gebilligt, eine nahezu 15 prozentige Abweichung des Wertes der einen Leistung von dem, was die Vertragschließenden sich vorgestellt hätten, begründe die Notwendigkeit eines Ausgleichs (…weitere Rechtsprechungshinweise bei Rothe a.a.O. S. 1529 Fußn. 37). - BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Ob der Kläger wegen Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe noch eine Gegenleistung für die an die Rechtsvorgängerin der Beklagten verkauften Fabrikgrundstücke verlangen kann (§ 433 Abs. 2 BGB), richtet sich, wie das angefochtene Urteil zutreffend ausführt, in erster Linie nach dem Kaufvertrag, dessen Inhalt im Wege der - unmittelbaren oder ergänzenden - Auslegung ermittelt werden muß; führt diese Untersuchung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist außerdem zu prüfen, ob dem Kläger etwa infolge Wegfalls oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteile vom 13. Januar 1961, V ZR 78/59, WM 1961, 410, 411, vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077, 1079, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60, WM 1961, 1194). - BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 155/62
Rechtsmittel
Fehl geht auch der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über Grundstücksverkäufe, bei denen die Belastung des Käufers aus dem Lastenausgleich nachträglich weggefallen war (Urteile vom 18. November 1960 - V ZR 140/59 -, vom 12. Juli 1961 - V ZR 43/60 - und vom 19. September 1961 - V ZR 136/60 - LM BGB § 242 Bb Nr. 38, 40, 41). - BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63 Das Berufungsgericht, an das die Sache wegen der aufgezeigten Rechtsverstöße zurückzuverweisen ist (§ 565 Abs. 1 ZPO), wird in der neuen mündlichen Verhandlung auch zu prüfen haben, ob die durch das unerwartete Fälligwerden der Hauptentschädigung eingetretene Äquivalenzstörung derartig einschneidend ist, daß der Grundstücksverkäuferin bzw. ihren Rechtsnachfolgern, den jetzigen Beklagten, ein Festhalten am Vertrag - wonach dem Kläger als Abtretungsempfänger der gesamte Entschädigungsbetrag zusteht - schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. das bereits angeführte BGH = Urteil vom 8. Januar 1958; ferner Urteil vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077, 1079); bei einer Hauptentschädigung von nur 3.900 DM könnte das angesichts der Höhe des Gesamtkaufpreises zweifelhaft sein; möglicherweise hat die Entschädigung jedoch - was aufgeklärt werden müßte - durch das inzwischen in Kraft getretene Vierzehnte Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 26. Juni 1961 (BGBl I 785; in der Fassung von § 4 des Gesetzes von 23. Mai 1963, BGBl I 360) eine Erhöhung erfahren.
- BGH, 30.04.1963 - V ZR 125/62
Rechtsmittel
Dies setzte aber (ähnlich dem Fall der einschneidenden Änderungen des Gleichgewichtsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung) voraus, daß die Durchsetzung des eindeutigen vertraglich vereinbarten Anspruchs in Anbetracht dieses Sachverhalts und unter Würdigung der bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien als untragbar, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbar erscheint (vgl. Urteil des Senats vom 17. Juli 1961, V ZR 43/60, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 40). - BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen eines Kriegssachschadens - Abtretung eines …
Ferner komme es nicht darauf an, welche Vorstellungen die Vertragspartner von dem Wert der sonstigen Leistungen und Gegenleistungen gehabt hätten; der Ausgleichsanspruch diene nicht der allgemeinen Korrektur eines im übrigen - also bis auf die Kriegsschädenersatzansprüche - längst abgewickelten Vertrages, geschweige denn seiner Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077 = LM BGB § 242 Bb Hr. 40 = NJW 1961, 1859, …und vom 29. September 1961, V ZR 1356/60, WM 1961, 1303 = LM a.a.O. Hr. 41 = NJW 1962, 29; vgl. auch aus jüngster Zeit das bereits angeführte Urteil WM 1969, 527, 529). - BGH, 30.09.1966 - V ZR 177/65
Erledigung durch Aufteilung des zu tragenden Hypothekengewinnabgabenanteils durch …
Wie der Senat ebenfalls bereits ausgesprochen hat, geht es nicht an, den Ausgleich ohne Berücksichtigung des Einzelfalles einfach in der Form durchzuführen, daß die Folgen der nicht vorausgesehenen Entwicklung je zur Hälfte auf die Parteien aufgeteilt werden; bei einer solchen Halbierung könnte der ausgleichsberechtigte Grundstücksverkäufer eine ungerechtfertigt hohe Einbuße erleiden (Urteil vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077, 1079 = NJW 1961, 1859, 1860) [BGH 12.07.1961 - V ZR 43/60]. - BGH, 06.10.1967 - V ZR 129/66
Auswirkungen einer Hypothekenübernahme als Selbstschuldner und Alleinschuldner - …
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