Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2021 - V ZR 45/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Auslegung eines Schuldnerantrags als Erinnerung gegen den Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung bei Bestimmung des Beschwerdewerts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 S 1 GKG, § 49a GKG, § 66 Abs 1 S 1 GKG
Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssache: Auslegung eines Schuldnerantrags als Erinnerung gegen den Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung bei Bestimmung des Beschwerdewerts - IWW
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich der Erhebung von Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei fehlerhafter Sachbehandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21 Abs. 1 S. 1; GKG § 66 Abs. 1 S. 1
Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich der Erhebung von Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei fehlerhafter Sachbehandlung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00
Begriff der unrichtigen Sachbehandlung
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - V ZR 45/20
Eine fehlerhafte Sachbehandlung durch das Gericht im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt voraus, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zu Tage tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00, NJW-RR 2003, 1294). - BGH, 19.03.2019 - IV ZR 30/18
Erhebung der Gerichtskosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - V ZR 45/20
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG der Einzelrichter, nachdem der Kostenbeamte nicht abgeholfen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris m.w.N.). - BGH, 13.11.2018 - VIII ZB 35/18
Erinnerung gegen gerichtlichen Kostenansatz: Gebühr bei Vorlage einer als …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - V ZR 45/20
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG der Einzelrichter, nachdem der Kostenbeamte nicht abgeholfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21
Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen …
Rn. 94 Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, wonach Gerichtskosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben werden, geht davon aus, dass ein leichter Verfahrensverstoß in der Regel nicht ausreiche, um von der Erhebung von Kosten abzusehen; es müsse sich vielmehr um einen schweren Mangel im Sinne einer eindeutig und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung handeln (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 2006, 10 KSt 5/05, Rn. 6 bei juris; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021, V ZR 45/20, Rn. 2;… Beschluss vom 4. Mai 2005, XII ZR 217/04, Rn. 4 bei juris;… Beschluss vom 10. März 2003, IV ZR 306/00, Rn. 4 bei juris). - BGH, 28.10.2025 - VIII ZB 8/25 Der Antrag des Klägers, die Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren niederzuschlagen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, aaO).
- BGH, 28.10.2025 - VIII ZR 165/24
Verwerfung der Stadtbilddebatte
Der Antrag des Beklagten, die Gerichtskosten für das Revisionsverfahren niederzuschlagen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, aaO).
- BGH, 29.09.2025 - VIII ZR 122/24 Rn. 7 Der Antrag des Beklagten, diese Kosten niederzuschlagen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, aaO).
- BGH, 29.09.2025 - VIII ARZ 1/25 Der Antrag des Beklagten, Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren niederzuschlagen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, aaO).
- BGH, 29.09.2025 - VIII ZB 31/25 Der Antrag des Beklagten, die Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren niederzuschlagen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).
Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, juris Rn. 4; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, aaO).
- OLG München, 03.02.2025 - 36 U 4312/24
Rechtsschutzbedürfnis, Einseitige Erledigungserklärung, Nutzungsentschädigung, …
Vielmehr setzt die Bestimmung voraus, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH…, Beschluss vom 04.05.2005, XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230, juris Rdnr. 4; OLG München…, Beschluss vom 16. Mai 2022, 11 W 200/22, juris Rdnr. 12; BGH…, Beschluss vom 10.03.2003, IV ZR 306/00, NJW-RR 2003, 1294, juris Rdnr. 4; BGH, Beschluss vom 24.02.2021, V ZR 45/20, juris Rdnr. 2). - BGH, 27.08.2025 - VIII ZR 193/24 Hierüber entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - VIII ZB 35/18, aaO; vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20, juris Rn. 1).
- OLG Braunschweig, 23.11.2023 - 3 W 214/22
Entscheidung über die Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger …
Das Abhilfeverfahren umfasst aber nicht den Einwand der unrichtigen Sachbehandlung, denn insoweit besteht keine Abhilfemöglichkeit der Kostenbeamtin, § 21 Abs. 2 GNotKG (…Jäckel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, § 81 GNotKG, Rn. 15;… Sommerfeldt, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Auflage 2021, § 81, Rn. 7;… Laube, in: BeckOK KostR, 42. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 66 GKG, Rn. 99, 147 m. w. N.; insoweit unklar: BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - V ZR 45/20 -, juris, Rn. 1 a. E.;… Beschluss vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18 -, juris, Rn. 1 a. E.;… Beschluss vom 22. Juli 2019 - III ZR 625/16 -, NJOZ 2020, S. 629 [vor Rn. 6] …und Beschluss vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 -, juris, Rn. 2 a. E.). - OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
Anmeldepflichtiges Zusammenschlussvorhaben Verstoß gegen Kartellrecht bei …
Rn. 94 Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, wonach Gerichtskosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben werden, geht davon aus, dass ein leichter Verfahrensverstoß in der Regel nicht ausreiche, um von der Erhebung von Kosten abzusehen; es müsse sich vielmehr um einen schweren Mangel im Sinne einer eindeutig und offenkundig unrichtigen Sachbehandlung handeln (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 2006, 10 KSt 5/05, Rn. 6 bei juris; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021, V ZR 45/20, Rn. 2;… Beschluss vom 4. Mai 2005, XII ZR 217/04, Rn. 4 bei juris;… Beschluss vom 10. März 2003, IV ZR 306/00, Rn. 4 bei juris). - BGH, 22.04.2025 - IV ZR 146/23
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Rechtsprechung
| BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bemessung der Rechtsmittelbeschwer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bemessung der Rechtsmittelbeschwer - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung der an bestimmten Stellplätzen angebrachten Markierungen; Bestimmung des Streitwerts im Rahmen der Prüfung der behaupteten Unwirksamkeit mehrerer Wohnungseigenümerbeschlüsse
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
Keine Berücksichtigung von Ehrverletzungen gegenüber Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung zur Ermittlung seiner Rechtsmittelbeschwer - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtungsklage - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung der an bestimmten Stellplätzen angebrachten Markierungen; Bestimmung des Streitwerts im Rahmen der Prüfung der behaupteten Unwirksamkeit mehrerer Wohnungseigenümerbeschlüsse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Dieses Interesse ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten und erhöht oder ermäßigt sich nicht dadurch, dass bei der Bemessung des Streitwerts auch eine Reihe von anderen Kriterien Berücksichtigung findet; infolgedessen entspricht der gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NZM 2017, 530 Rn. 3 mwN).Rn. 6 a) Ist - wie hier - die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans abgewiesen worden, bestimmt sich die Beschwer bei einer einschränkungslosen Anfechtung des Beschlusses nach dem Anteil des Anfechtungsklägers an dem Gesamtergebnis der Abrechnung oder des Wirtschaftsplans, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NZM 2017, 530 Rn. 4 mwN; vgl. zum Wirtschaftsplan Senat…, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NZM 2014, 912 Rn. 10).
- BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Dessen Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR anzusetzen (Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, ZWE 2016, 287 Rn. 10). - BGH, 18.09.2014 - V ZR 290/13
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines Berufungsverwerfungsurteils …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Rn. 6 a) Ist - wie hier - die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans abgewiesen worden, bestimmt sich die Beschwer bei einer einschränkungslosen Anfechtung des Beschlusses nach dem Anteil des Anfechtungsklägers an dem Gesamtergebnis der Abrechnung oder des Wirtschaftsplans, und zwar auch dann, wenn dieser formale Fehler der Abrechnung bemängelt (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NZM 2017, 530 Rn. 4 mwN; vgl. zum Wirtschaftsplan Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NZM 2014, 912 Rn. 10).
- BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Bei den behaupteten Ehrverletzungen handelt es sich um mittelbare Nachteile, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen von angefochtenen Beschlüsse (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4;… Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleiben (vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8). - BGH, 06.11.2014 - V ZR 11/14
Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde bei Klage auf Vorbereitungshandlungen zur …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Bei den behaupteten Ehrverletzungen handelt es sich um mittelbare Nachteile, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen von angefochtenen Beschlüsse (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleiben (vgl. auch Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8). - BGH, 07.05.2015 - V ZR 159/14
Wertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Klage gegen den …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Der Wert der Beschwer ist von dem Beschwerdeführer darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2015 - V ZR 159/14, Grundeigentum 2015, 912 Rn. 5 mwN). - BGH, 06.12.2018 - V ZR 63/18
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Bei den behaupteten Ehrverletzungen handelt es sich um mittelbare Nachteile, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen von angefochtenen Beschlüsse (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4;… Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleiben (vgl. auch Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).
- LG München I, 13.03.2025 - 36 T 346/25
Streitwertfestsetzung, Beschlussanfechtung, Beschlussersetzung, …
Nur dann handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte der Anträge nicht rechtfertigt (…vgl. LG München I NZM 2023, 164 Rn. 82 mit Verweis auf Jennißen, WEG/Suilmann, GKG § 49 Rn. 28; BGH Beschluss vom 1.10.2020 - V ZR 45/20, BeckRS 2020, 29381 Rn. 8;… Toussaint/Elzer, 54. Aufl. 2024, GKG § 39 Rn. 17).
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