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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1413
BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51 (https://dejure.org/1953,1413)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1953 - V ZR 5/51 (https://dejure.org/1953,1413)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1953 - V ZR 5/51 (https://dejure.org/1953,1413)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …

    Auszug aus BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51
    Das Quotensystem ist durch die Anordnung des Reichswirtschaftsministers über Aufhebung von Quoten-, Kontingent-, Gruppenschutz- und Gebietsschutzbestimmungen marktregelnder Zusammenschlüsse vom 29. Januar 1943 (Reichsanz Nr. 25 vom 1. Februar 1943) aufgehoben worden (vgl. zum folgenden die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951 in Sachen von Pape u.a. gegen B.-Kaliwerke AG -V ZR 86/50 = NJW 1951 S 836 unter IV 3).

    Die rechtliche Einordnung der Kaliabbauverträge ist zweifelhaft; am nächsten liegt, wie der Senat bereits in der oben angeführten Entscheidung vom 15. Juni 1951 (in NJW 1951 S 836 zu dem hier interessierenden Teil nicht abgedruckt) ausgesprochen hat, die Annahme eines Pachtvertrages oder wenigstens eines pachtähnlichen Vertrages (ebenso das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1951 I ZR 85/50; Lindenmaier-Möhring § 581 BGB Nr. 2).

  • BGH, 27.09.1951 - I ZR 85/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51
    Die rechtliche Einordnung der Kaliabbauverträge ist zweifelhaft; am nächsten liegt, wie der Senat bereits in der oben angeführten Entscheidung vom 15. Juni 1951 (in NJW 1951 S 836 zu dem hier interessierenden Teil nicht abgedruckt) ausgesprochen hat, die Annahme eines Pachtvertrages oder wenigstens eines pachtähnlichen Vertrages (ebenso das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1951 I ZR 85/50; Lindenmaier-Möhring § 581 BGB Nr. 2).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs bestimmt die Revision die Geschäftsgrundlage, soweit hier von Interesse, als die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewieser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien sich auf dieser Vorstellung aufbaut (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953 V ZR 89/51 BGB § 595 Nr. 1, vom 16. Januar 1953 V ZR 5/51, RdL 1953, 194, 197 und vom 14. Juli 1955 V ZR 72/52 LM BGB § 242 - Bb Nr. 18 = NJW 1953, 1985 = MDR 1954, 27).
  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58

    Rechtsmittel

    Denn auch bei weitherziger Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ließe es sich nicht rechtfertigen, den Kali-Interessenten, deren Wartegeldanspruch nach dem ersten Weltkrieg in voller Nennbetragshöhe aufgewertet wurde (Urteil des Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 5/51, S. 9, in RdL 1953, 194 insoweit nicht abgedruckt) und der dann auch im Jahre 1948 im Verhältnis 1 : 1 auf die jetzige Währung umgestellt worden ist (18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG), darüber hinaus noch eine weitere Erhöhung zu gewähren.
  • BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Die Revision versucht übrigens auch hier wieder in rechtlich nicht zu billigender Weise die Beklagte mit der Gesamtheit der Kaliunternehmer gleichzustellen und verkennt, daß allein das Vertragsverhältnis der Parteien maßgebend sein könnte; sie setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats, der es wiederholt abgelehnt hat, bei der Beurteilung von Kaliabbauverträgen auf günstige oder ungünstige Umstände in der Gesamtentwicklung der Kali-Industrie oder ihrer Konzerne abzustellen (Urteile vom 16. Januar 1953, V ZR 5/51, S. 22 f, 30, und vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53, S. 21; vgl. auch Urteil vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, 293 linke Spalte Mitte).
  • BGH, 25.02.1955 - V ZR 103/53

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in dem bezeichneten Urteil vom 1. Juni 1951 (Abschn IV, 3) (NJW 1951, 836 [837] = RechtdLandw 1951, 291 [292/3]) und im Urteil vom 16. Januar 1953 - V ZR 5/51 (Abschn 11, 2 b) (insoweit RechtdLandw 1953, 194 nicht abgedruckt) im einzelnen ausgeführt hat, ist das Quotensystem schon durch die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 29. Januar 1943 (RAnz Nr. 25 vom 1. Februar 1943) aufgehoben worden.
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