Rechtsprechung
| BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- WM 1958, 1705
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- RG, 09.06.1920 - V 378/19
Widerspruchsklage im Verteilungsstreit
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53
Die Widerspruchsklage gegen den Teilungsplan ist trotz Ablaufs der Nachweisfrist (von einem Monat) zulässig, solange der Teilungsplan noch nicht ausgeführt ist (RGZ 99, 202).Dieser vom Berufungsgericht vertretenen, von der Revision übrigens nicht angegriffenen, der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 202 [205]) entsprechenden Auffassung tritt der erkennende Senat bei.
- RG, 07.06.1916 - V 59/16
Entstehung einer Eigentümergrundschuld nach dem Zuschlage.
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53
Es hat jedoch im Schrifttum weitgehend Widerspruch gefunden (Reinhardt-Müller § 92 III 2; Jaeckel-Güthe § 92 Anm. 8; Planck BGB § 1168 Anm. 3 c;… Staudinger 9. Aufl. § 1168 Anm. 8; Palandt § 1168 Anm. 4 c;… Steiner-Riedel ZVG 4. Aufl. § 91 Anm. 1 b), den das Reichsgericht später selbst als beachtenswert bezeichnet (RGZ 88, 300 [306]), nachdem es die früher verneinte entsprechende Anwendung in RGZ 78, 60 (70) offengelassen hatte.Es hat eine entsprechende Anwendung der hierzu geeigneten Vorschriften in der Entscheidung RGZ 88, 300 über die Hypotheken und Grundschulden auf das Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös als geboten bezeichnet und damals für § 1163 Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht.
- RG, 06.12.1911 - V 208/11
Nicht valutierte Grundschuld; Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53
Es hat jedoch im Schrifttum weitgehend Widerspruch gefunden (Reinhardt-Müller § 92 III 2; Jaeckel-Güthe § 92 Anm. 8; Planck BGB § 1168 Anm. 3 c;… Staudinger 9. Aufl. § 1168 Anm. 8; Palandt § 1168 Anm. 4 c;… Steiner-Riedel ZVG 4. Aufl. § 91 Anm. 1 b), den das Reichsgericht später selbst als beachtenswert bezeichnet (RGZ 88, 300 [306]), nachdem es die früher verneinte entsprechende Anwendung in RGZ 78, 60 (70) offengelassen hatte. - BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50
Beamtenansprüche. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53
In der Auslegung von Verwaltungsakten ist das Revisionsgericht frei (RGZ 102, 1; BGH III ZR 120/50 vom 7. Juni 1951). - RG, 08.07.1903 - V 174/03
Eigentümerhypothek aus § 1168 B.G.B.
Auszug aus BGH, 29.01.1954 - V ZR 54/53
Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGZ 55, 260 (264) (ähnlich 60, 251) eine entsprechende Anwendung des § 1168 BGB auf den Fall des Verzichts des Hypothekengläubigers auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös für sein.
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73
Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der …
Auf den Ablauf der Monatsfrist des § 878 Abs. 1 ZPO kommt es für die Zulässigkeit der Widerspruchsklage nicht an, da der Teilungsplan noch nicht ausgeführt ist (Urteil des Senats vom 29. Januar 1954 - V ZR 54/53, LM LASG § 3 a Nr. 2 Bl. 2). - BGH, 13.03.1963 - V ZR 108/61
Zwangsversteigerung. Verzicht auf Grundschuld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54
Anmeldung bei Zwangsversteigerung
Unter diesen Umständen kann es aber den Klägern auch nicht verwehrt werden trotz Nichteinhaltung der Nachweisfrist ihren Widerspruch im Wege der Klage weiterzuverfolgen (RGZ 99, 202 [204 ff]; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1954, V ZR 54/53, insoweit in BB 1954, 391 und Betrieb 1954, 412 nicht mit abgedruckt).
- BGH, 06.11.1963 - V ZR 55/62 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 29. Januar 1954, V ZR 54/53, LM § 5 a LASG Nr. 2) hält da3 Berufungsgericht die Klage nicht schon deswegen für unzulässig, weil sie mehr als einen Monat nach dem Verteilungstermin (13. Januar 1961) zugestellt worden ist, nämlich am 23. Februar 1961, und der Kläger demgemäß nur die Einreichung, nicht aber die Zustellung der Klage binnen der Monatsfrist dem Vollstreckungsgericht nachgev/iesen hat (§ 878 Abs. 1 ZPO, § 115 ZVG, § 253 Abs. 1 ZPO).
- BGH, 18.05.1960 - V ZR 43/59 Und zweitens wäre die Versäumung jener Frist nur für das Verteilungsverfäh ren des Versteigerungsgerichts, aber (bis zu der - hier nicht behaupteten - Durchführung der Verteilung des umstrittenen Betrags) nicht für die Widerepruchsklage von Bedeutung (Senatsurteil vom 29- Januar 1954 V ZR 54/53 = 1M Nro 2 zu § 5 a LASG).
- BGH, 24.11.1972 - V ZR 32/71
Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan - Klagefrist bei der …
Ob dies zutrifft, kann dahingestellt bleiben, weil die Klage jedenfalls deshalb zulässig ist, weil der Teilungsplan, wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt, im Zeitpunkt der Erhebung der Klage noch nicht durchgeführt war (Urteile des Senats vom 29. Januar 1954 - V ZR 54/53, LM § 3 a LASG Nr. 2 unter Bezugnahme auf RGZ 99, 202, 205, und vom 30. Mai 1956 - V ZR 200/54, WM 1956, 1023, 1024).
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