Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60 |
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Papierfundstellen
- WM 1961, 407
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des ersten Berufungsurteils durch den Senat zu Grunde liegt und infolgedessen für das Oberlandesgericht und den erkennenden Senat bindend geworden ist (§ 565 Abs. 2 ZPO; BGHZ 3, 321, 325) [BGH 06.11.1951 - I ZR 61/51]; denn der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an jener Beurteilung fest. - BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53
Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär
Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60
Bei der Auslegung von vertraglichen Willenserklärungen ist der wirkliche Wille der Erklärenden maßgebend, soweit er nach ihrem Gesamtverhalten in den Erklärungen einen Ausdruck gefunden hat; dabei sind Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte zu berücksichtigen (§§ 133, 157 BGB; BGHZ 15, 71, 74 [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]/75;… Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts 15. Aufl. § 205 I). - BGH, 11.03.1959 - V ZR 160/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60
Im einzelnen wird auf den Tatbestand des Senatsurteils vom 11. März 1959 - V ZR 160/57 - (erstes Senatsurteil) Bezug genommen.
- BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64
Vormerkung und Verzug
Der Senat wies die Revision der Beklagten mit Versäumnisurteil vom 11. September 1960 - V ZR 54/60 - zurück und hielt das Versäumnisurteil mit Urteil vom 21. Dezember 1960 aufrecht. - BGH, 07.12.1984 - V ZR 141/83
Kenntnis des Käufers von der Baurechtswidrigkeit eines Wochenendhauses
Für die Auslegung beurkundeter Erklärungen kommt es auf den Willen und die Vorstellungen der Erklärenden an; die Auffassung des beurkundenden Notars ist nur beachtlich, wenn sich die Erklärenden dessen Meinung zu eigen gemacht haben (BGH Urteile vom 23. April 1951, IV ZR 17/51, LM BGB § 2100 Nr. 1; vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60, WM 1961, 407 - DNotZ 1961, 396; vom 10. Juni 1966, V ZR 170/63, WM 1966, 1022; vom 2. Juni 1967, V ZR 98/64, DNotZ 1968, 407). - BGH, 15.03.1966 - V ZR 17/65
Pflicht zur Löschungsbewilligung von Grundschulden und zur Herausgabe der …
Wenn mithin der Zeuge Dr. R., der den Erbvertrag vom 7. Juli 1955 beurkundete, den Eindruck hatte, der Kläger habe damals mit dem Vermächtnis seine Dankesschuld an den Beklagten für die finanzielle Hilfe abstatten wollen, die er im Falle der Grundschuld G. erfahren hatte "und die er auch noch weiter erwartete", so nötigen diese letzteren Worte das Oberlandesgericht - ganz abgesehen davon, daß es weniger auf die Meinung des Notars als auf den Willen und die Vorstellungen der Vertragschließenden selbst ankam (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60, WM 1961, 407, 409) - nicht zu der Feststellung, man habe eine zusätzliche schuldrechtliche Vereinbarung getroffen.
- BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63
Bestimmtheit eines in einer notariellen Urkunde eingeräumten Überwegungsrechts - …
Läßt sich dagegen eine solche Verschiedenheit nicht feststellen und fehlen tatsächliche Anhaltspunkte für einen bei Vertragsabschluß erkennbaren abweichenden Willen der Vertragschließenden, so steht nichts im Wege, aus der feststellbaren Auffassung des beurkundenden Notars auf eine gleichartige Auffassung der Vertragsparteien hinsichtlich ihres erklärten Willens zu schließen (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60 BB 1961, 428). - BGH, 07.10.1964 - V ZR 107/62
Rechtsmittel
Im Zweitprozeß wurde er außerdem auf Widerklage u.a. zur Zustimmung zum Eintrag des Erstkäufers als Eigentümer (§ 888 BGB) verurteilt (zweites Revisionsurteil des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60).Die Ansicht, daß die im Erstvertrag beantragte Genehmigung von Treuhänder und Britischer Militärregierung zur Wirksamkeit des Vertrage erforderlich und daß er infolgedessen bei Versagung der Genehmigungen aus diesem Grunde hinfällig sei, wurde zwar in den letztinstanzlichen Urteilen sowohl des Erstprozesses wie des Zweitprozesses zwischen den beiden Käufern für objektiv unrichtig erklärt (Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 1954, 1 U 1403/52 , Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60).
- BGH, 21.11.1975 - V ZR 21/74
Begriff der Bedingung; Abgrenzung von der Rechtsbedingung
Ein solcher deklaratorischer, lediglich erläuternder Hinweis auf eine vermeintlich kraft Gesetzes bestehende Genehmigungsbedürftigkeit ist rechtlich irrelevant; der Nichtbestand des Genehmigungserfordernisses hat auf die Gültigkeit des Geschäfts keinen Einfluß (Urteile des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 54/60 - WM 1961, 407, 410 und vom 11. März 1959 - V ZR 160/57 - WM 1959, 668). - BGH, 02.12.1964 - V ZR 173/62 Diese Ausführungen halten den Angriffen der Revision und der mit Rücksicht darauf, daß Grundbucheintragungen der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (Ur teil des Senats vom 10. Mai 1961, V ZR 54/60, LM § 1018 Hr. 5), auch von Amts wegen gebotenen Nachprüfung nicht stand.
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 129/67
Dingliche Sicherung von Ansprüchen aus Ankaufsrecht durch Vorkaufsrecht - …
Da sich aber eine Verschiedenheit in den beiderseitigen Auffassungen nicht hat feststellen lassen und dem Tatrichter Anhaltspunkte für einen beim Vertragsschluß erkennbaren abweichenden Willen der Vertragspartner gefehlt haben, vermochte er, ohne dadurch gegen Verfahrensvorschriften zu verstoßens aus der feststellbaren Auffassung des Notars auf eine gleichartige Auffassung der Vertragspartner hinsichtlich ihres erklärten Willens zu schließen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 54/60, WM 1961, 407). - BGH, 20.01.1978 - V ZR 183/75
Bebaubarkeit eines Grundstücks als zugesicherte Eigenschaft - Garantie für die …
Kommt der Berufungsrichter in Würdigung der bisher festgestellten Umstände zu der Auffassung, daß die Beklagte von den Klägern so verstanden werden durfte, als wolle sie ihnen für die Nachteile einstehen, wenn die Grundstücke 1974 nicht mehr bebaubar würden, so wird dieser sonst etwa gerechtfertigten Auslegung der strittigen Wendung durch die Kläger möglicherweise der Boden dadurch entzogen, daß der Notar, wie die Beklagte behauptet und unter Beweis stellt, in der Vertragsverhandlung diesen Passus als unverbindlich bezeichnet hat (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 54/60 - WM 1961, 407).
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