Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer nach Abweisung eines Feststellungsantrages hinsichtlich der Eigentümerstellung an Gemälden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG
Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer nach Abweisung eines Feststellungsantrages hinsichtlich der Eigentümerstellung an Gemälden - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Glaubhaftmachung eines behaupteten, deutlich höheren Wertes eines Gemäldes im Beschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Glaubhaftmachung eines behaupteten, deutlich höheren Wertes eines Gemäldes im Beschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 12.07.2013 - 216 C 352/12
- LG Berlin, 28.10.2013 - 84 S 97/13
- LG Berlin, 05.12.2013 - 84 S 97/13
- BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 383
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14
Rn. 3 Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, da nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) -glaubhaft gemacht worden ist, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (§ 26 Nr. 8 EGZPO) den Betrag von 20.000 EUR übersteigt. - BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung
Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14
Rn. 4 Dabei kann offen bleiben, inwieweit es dem Kläger möglich ist, seine Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3;… Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II;… Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 160/11
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände des Klägers gegen die in den …
Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14
Rn. 4 Dabei kann offen bleiben, inwieweit es dem Kläger möglich ist, seine Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I).
- BGH, 24.09.2024 - VIII ZR 234/23
Revisionszulassung im Mietrechtsstreit: Höhe der geltend zu machenden Beschwer …
Allein der weitergehende Verweis der Nichtzulassungsbeschwerde auf Instanzvortrag der Beklagten, durch den Einbau des Lifts werde das weitgehend original erhaltene historische Treppenhaus erheblich beeinträchtigt und der Wert des Gesamtanwesens "erheblich sinken", genügt in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 5). - BGH, 17.09.2019 - II ZR 140/18
Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung …
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zu 2 ist als unzulässig zu verwerfen, da nicht - wie geboten (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 3 mwN) - glaubhaft gemacht ist, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO). - BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist als unzulässig zu verwerfen, da nicht - wie geboten (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 3 mwN) - glaubhaft gemacht ist, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO aF, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). - BGH, 16.11.2021 - X ZR 56/20
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts
Rn. 10 a) Der Beschwerdeführer muss innerhalb der Begründungsfrist die erforderliche Mindestbeschwer darlegen und gegebenenfalls glaubhaft machen (BGH…, Beschluss vom 31. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZR 57/14, NJW-RR 2015, 383 Rn. 3;… Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720 Rn. 13;… BVerfG, NJW-RR 2007, 862 Rn. 12). - LG Erfurt, 04.09.2025 - 9 T 223/25 Rn. 36 So hat der Bundesgerichtshof zum Vollzug von Abschiebungshaft außerhalb von Justizvollzugsanstalten entschieden, dass das Fehlen von Vollzugsvorschriften nicht zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung führt, soweit damit - wie auch hier - keine über die Freiheitsentziehung und die damit verbundenen Einschränkungen in der allgemeinen Lebensführung hinausgehenden Grundrechtseingriffe verbunden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2014, Beschluss vom 9. Oktober 2014, Az.: V ZR 57/14 zur Anordnung eines Transitaufenthalts nach § 15 Abs. 6 S.2 AufenthG).
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