Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1967 - V ZR 58/64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung - Feststellung von durch eine Grundschuld gesicherten Forderungen - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Höhe einer Grundschuld - Sicherung von Zinsforderungen der Vergleichsgläubiger durch die Grundschuld - Rechtmäßigkeit der ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.1966 - VII ZR 7/64
Verfehlungen bei der Liquidation eines Unternehmens - Rechenschaftsablegung über …
Auszug aus BGH, 10.02.1967 - V ZR 58/64
Etwas anderes läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß nicht die beklagte Grundschuldgläubigerin selbst Gläubigerin der zu sichernden Geldforderungen war, sondern die Grundschuld als deren Treuhänderin erworben hat (doppelseitige Treuhand, vgl. BGH NJW 1966, 1116) und diese Forderungen von den Grundstückserwerber Dr. Simon erworben worden sind. - BGH, 21.12.1956 - VI ZR 294/55
Geltung deutschen Rechts bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz
Auszug aus BGH, 10.02.1967 - V ZR 58/64
Inwieweit der der Übertragung der Grundschuld zugrundeliegende obligatorische Vertrag zwischen den Parteien die Beklagte dazu verpflichtete etwaige Forderungsnachlässe zugunsten des Klägers zu erwirken (vgl. BGHZ 23, 67, 69 f) [BGH 21.12.1956 - VI ZR 294/55], bedarf keiner näheren Prüfung. - RG, 08.03.1905 - V 404/04
Eigentümergrundschuld im Konkurse.; Beweislast.
Auszug aus BGH, 10.02.1967 - V ZR 58/64
Allerdings hätte die beklagte Grundschuldgläubigerin den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderungen darzulegen und zu beweisen, wenn die Grundschuld Forderungen hätte sichern sollen, deren Höhe im Zeitpunkt der Übertragung der Grundschuld unbestrittenermaßen noch nicht festgestanden hätte (etwa im Falle der Sicherung zukünftiger Forderungen in laufender Rechnung) und nunmehr Streit aber den Bestand oder die Höhe der Forderungen bestünde (vgl. RGZ 60, 247, 249).
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 156/07
Umfang der Bindungswirkung der Tabelleneinträge i.R.e. Abschlagsverteilung für …
Ihrer Rechtsnatur her bildet die Klage eine Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO (BGH, Urt. v. 10. April 1967 - II ZR 98/65, WM 1967, 508). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 77/85
Darlegung und Beweis der durch eine Sicherungsgrundschuld gesicherten Forderung; …
Bei einer Sicherungsgrundschuld trägt der Grundstückseigentümer, wenn er aufgrund der Sicherungsabrede die Rückgewähr der Grundschuld verlangt, grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Umstände, insbesondere auch für das Nichtbestehen der gesicherten Forderung (BGH Urteil vom 10. Februar 1967 - V ZR 58/64 = WM 1967, 508, 510;… Baumgärtel Beweislast § 1191 BGB Rn. 3 m.w.Nachw. in Fußn. 7).Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung allerdings, wenn bei Bestellung der Grundschuld die Höhe der zu sichernden Forderung unbestrittenermaßen noch nicht feststand, so insbesondere, wenn die Grundschuld für eine künftige Kontokorrentkreditschuld bestellt wurde (RG Recht 1929, Nr. 2379; BGH Urteile vom 10. Februar 1967 aaO; vom 19. Oktober 1973 - V ZR 153/71 = WM 1974, 47, 48; vom 27. Februar 1976 - V ZR 50/75 = WM 1976, 666, 667 und vom 30. April 1985 - X ZR 34/84 = WM 1985, 978, 979).
- BGH, 27.02.1976 - V ZR 50/75
Gewährung von Krediten - Vorfinanzierung und Zwischenfinanzierung eines großen …
Wie auch die Revision nicht verkennt, wendet sie sich damit gegen den in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, daß der Vollstreckungsabwehrkläger darlegungs- und beweispflichtig ist, wenn er behauptet, die Forderungen, die durch die Grundschuld nach dem zugrunde liegenden Sicherungsvertrag gesichert werden sollten, seien geringer als die Forderung, deretwegen der Gläubiger die Vollstreckung aus der Grundschuld betreibt (zuletzt in diesem Sinne Senatsurteil vom 10. Februar 1967 - V ZR 58/64 - NJW 1967, 508, 510;… ebenso Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 116 III 1 a a.E., S. 581). - BGH, 19.10.1973 - V ZR 153/71
Inhalt der Beweislast bezüglich des Erwerbsgrundes einer Grundschuld - …
Nach der Rechtsprechung hat allerdings der beklagte Grundschuldgläubiger den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderungen dann darzulegen und zu beweisen, wenn die Grundschuld Forderungen sichern soll, deren Höhe im Zeitpunkt der Übertragung der Grundschuld unbestrittenermaßen noch nicht feststand (etwa im Falle der Sicherung künftiger Forderungen in laufender Rechnung) und nunmehr Streit über den Bestand oder die Höhe der Forderungen besteht (Urteil des Senats vom 10. Februar 1967 - V ZR 58/64, WM 1967, 508, 510 unter Bezugnahme auf RGZ 60, 247, 269;… vgl. auch Palandt, BGB 32. Aufl. § 1191 Anm. 3 b gg).
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