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| BGH, 03.02.1967 - V ZR 59/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1223
- MDR 1967, 479
- DB 1967, 503
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 155/57
Auszug aus BGH, 03.02.1967 - V ZR 59/64
Dagegen hat das Kammergericht (JW 1938: S. 663) die Klausel als nur unter besonderen Umständen sittenwidrig und deshalb nichtig angesehen (so jetzt auch Roquette, Mietrecht 5« Aufl. S. 427 und 114 im Gegensatz zu seiner noch in der vorangegangenen Auflage vertretenen Ansicht; Lemme in HuW 1953 S. 149)" Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Klausel in seinem Urteil vom H o Oktober 1958 - VIII ZB 155/57 - (NJW 1 9 5 8 S. 2109 = MDR 1959 S. 36} als jedenfalls dann nicht ohne v/eiteres sittenwidrig angesehen, wenn der Ausschluß des Wegnahmerechts auf bestimmte Einrichtungsgegenstände beschränkt ist (so auch Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 547 Anm. 8)« b) Nach dem Erlaß des Berufungsurteils ist das bisher in § 547 Abs. 2 3atz 2 BGB vorgesehene Wegnahmerecht des Mieters durch Artikel I Nr. 5 und 6 des zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 14 o Juli 1964 (BGBl I S. 457> in einem in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten § 547 a neu geregelt worden.
- BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92
Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs
2 des Vertrages einen - grundsätzlich zulässigen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 1967 - V ZR 59/64, NJW 1967, 1223, 1224) - Verzicht der Gemeinschuldnerin auf eine Entschädigung gemäß § 951 BGB. - BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94
Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des …
Der Tatrichter hat diese Frage eingehend geprüft und mit rechtlich zutreffenden Erwägungen verneint (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1967 - V ZR 59/64 - NJW 1967, 1223, 1224 f). - BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 285/88
Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei Verzicht des Vermieters auf einen …
Im Regelfall kann davon jedoch keine Rede sein (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 = NJW 1957, 1274; BGH, Urteil vom 3. Februar 1967 - V ZR 59/64 = WM 1967, 745, 747 unter II 3 c;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdnr. II 618). - OLG Karlsruhe, 31.10.1985 - 15 U 129/84
Bereicherungsanspruch des Mieters bei auf den Vermieter übergegangenen …
Bei der hier gegebenen Vermietung von Gewerberaum ist dagegen ein solcher Ausschluss grundsätzlich zulässig, sofern sich nicht im Einzelfall aus der Gesamtgestaltung des Vertrages ein Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB ergibt (BGH, NJW 67, 1223; NJW 59, 2163; NJW 57, 827). - BGH, 03.12.1969 - IV ZR 1165/68
Einheitliches Rechtsgeschäft oder Vertragswerk - Nichtigkeit eines …
Es ist hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1965, 246; 1967, 1225) [BGH 03.02.1967 - V ZR 59/64]davon ausgegangen, daß die Parteien etwas vereinbaren können, was von den im Gesetz enthaltenen Regeln über den Maklervertrag abweicht.
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