Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit um die Berechtigung zur Berufung auf die Formnichtigkeit eines Kaufvertrages - Unterverbriefung bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausnahme von der Nichtigkeitsfolge eines formbedürftigen Vertrags bei ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55
Neue Urkunden im Revisionsrechtszug
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Zunächst genügen, entgegen ihrer Ansicht, Gründe der Prozeßwirtschaftlichkeit allein keineswegs, um trotz § 561 ZPO die Berücksichtigung eines solchen Sachverhalts zu rechtfertigen (BGHZ 5, 240, 247 = LM ZPO § 559 Nr. 2 m. Anm. Johannsen; BGHZ 18, 59; Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1959, V ZR 18/59, S. 14 f).Unerörtert kann ferner bleiben, ob das neue Vorbringen nicht wenigstens - woran es im vorliegenden Falle fehlt - noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist in den Prozeß hätte eingeführt werden müssen (BGHZ 18, 59).
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Zu einem anderen Ergebnis gelangt man nach Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht auf Grund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach unter Umständen, ohne daß arglistiges Verhalten eines Beteiligten vorzuliegen brauche, es bereits die besondere Gestaltung des Falles gebiete, dem Mangel der Form mit Rücksicht auf Treu und Glauben von Amts wegen die Rechtsfolge der Nichtigkeit zu versagen (BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337). - BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Diese Auffassung hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht und dem Obersten Gerichtshof für die britische Zone (RGZ 170, 203; OGHZ 1, 217) ständig vertreten, und er hat Ausnahmen hiervon nur in ganz besonders liegenden Fällen zugelassen (vgl. außer den im Berufungsurteil angeführten beiden Entscheidungen ferner BGHZ 23, 254, 249, 254; 29, 6, 10; Beschluß vom 9. Februar 1955, V BLw 59/54, NJW 1955, 1065; Urteile vom 23. April 1958, V ZR 115/57, S. 13, vom 7. Januar 1959, V ZR 112/57, S. 14, und vom 18. Februar 1959, V ZR 179/57, S. 8).
- BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51
Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Zunächst genügen, entgegen ihrer Ansicht, Gründe der Prozeßwirtschaftlichkeit allein keineswegs, um trotz § 561 ZPO die Berücksichtigung eines solchen Sachverhalts zu rechtfertigen (BGHZ 5, 240, 247 = LM ZPO § 559 Nr. 2 m. Anm. Johannsen; BGHZ 18, 59; Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1959, V ZR 18/59, S. 14 f). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Zu einem anderen Ergebnis gelangt man nach Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht auf Grund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach unter Umständen, ohne daß arglistiges Verhalten eines Beteiligten vorzuliegen brauche, es bereits die besondere Gestaltung des Falles gebiete, dem Mangel der Form mit Rücksicht auf Treu und Glauben von Amts wegen die Rechtsfolge der Nichtigkeit zu versagen (BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337). - BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Was insbesondere die hier in Betracht kommende Formvorschrift des § 313 BGB anbetrifft, so gebührt ihr regelmäßig der Vorrang gegenüber Billigkeitserwägungen aus § 242 BGB; ein Ausnahmefall, in dem der Verkäufer eines Grundstücks an einen formnichtigen Vertrag nach Treu und Glauben für gebunden zu erachten ist, liegt nicht schon dann vor, wenn die Nichtanerkennung des Vertrages zu einem für den Käufer harten Ergebnis führen würde; das Ergebnis müßte vielmehr ein schlechthin untragbares sein (Urteil vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440). - RG, 28.11.1923 - V 802/22
Grundstücksverkauf; Unrichtig angegebener Kaufpreis
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Arglist verneint das angefochtene Urteil unter Hinweis auf die reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 96, 313, 315; 107, 357; 153, 59) mit der Begründung, die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, daß die Klägerin oder ihr Ehemann - von dem sie sich bei den Vertragsverhandlungen weitgehend habe vertreten lassen - etwa in Kenntnis der Nichtigkeitsfolge die Beklagte zur Mißachtung der Formvorschrift bestimmt hätten in der vorgefaßten Absicht, sich dann später auf diese Rechtsfolge zu berufen, oder daß sie die Beklagte in den Glauben versetzt hätten, der Vertrag sei auch formlos gültig. - BGH, 09.02.1955 - V BLw 59/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Diese Auffassung hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht und dem Obersten Gerichtshof für die britische Zone (RGZ 170, 203; OGHZ 1, 217) ständig vertreten, und er hat Ausnahmen hiervon nur in ganz besonders liegenden Fällen zugelassen (vgl. außer den im Berufungsurteil angeführten beiden Entscheidungen ferner BGHZ 23, 254, 249, 254; 29, 6, 10; Beschluß vom 9. Februar 1955, V BLw 59/54, NJW 1955, 1065; Urteile vom 23. April 1958, V ZR 115/57, S. 13, vom 7. Januar 1959, V ZR 112/57, S. 14, und vom 18. Februar 1959, V ZR 179/57, S. 8). - BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Zunächst genügen, entgegen ihrer Ansicht, Gründe der Prozeßwirtschaftlichkeit allein keineswegs, um trotz § 561 ZPO die Berücksichtigung eines solchen Sachverhalts zu rechtfertigen (BGHZ 5, 240, 247 = LM ZPO § 559 Nr. 2 m. Anm. Johannsen; BGHZ 18, 59; Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1959, V ZR 18/59, S. 14 f). - RG, 12.11.1936 - IV 202/36
Über die Einrede unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Nichtigkeit eines …
Auszug aus BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Arglist verneint das angefochtene Urteil unter Hinweis auf die reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 96, 313, 315; 107, 357; 153, 59) mit der Begründung, die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, daß die Klägerin oder ihr Ehemann - von dem sie sich bei den Vertragsverhandlungen weitgehend habe vertreten lassen - etwa in Kenntnis der Nichtigkeitsfolge die Beklagte zur Mißachtung der Formvorschrift bestimmt hätten in der vorgefaßten Absicht, sich dann später auf diese Rechtsfolge zu berufen, oder daß sie die Beklagte in den Glauben versetzt hätten, der Vertrag sei auch formlos gültig. - BGH, 23.04.1958 - V ZR 115/57
Rechtsmittel
- RG, 04.12.1942 - VII 94/42
Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich …
- BGH, 07.01.1959 - V ZR 112/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.02.1959 - V ZR 179/57
Rechtsmittel
- RG, 10.10.1919 - III 73/19
Formmangel; Schuldnerverzug
- RG, 18.01.1910 - VII 179/09
Feststellungsklage; Teilurteil
- BGH, 19.06.1964 - V ZR 37/63 Die Revision der Beklagten hat der erkennende Senat durch Urteil vom 23. Mai I960 - V ZR 63/59 - zurückgewiesen.
- BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59 Hinsichtlich der Frage, ob unter besonderen Umständen der Verkäufer eines Grundstücks an einen wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben gebunden ist, geht die ständige Rechtsprechung des Senats dahin, daß dies nur dann der Fall ist, wenn die Nichtanerkennung des Vertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen würde (Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM § 313 BGB Nr. 13 = DNotZ 1958, 21; vom 3. Dezember 1958, V ZR 28/57, BGHZ 29, 6, 10; vom 1. Januar 1959, V ZR 112/57, S. 14; vom 23. Mai 1960, V ZR 63/59, S. 9 und vom 25. Mai 1960, V ZR 2/59, S. 13).
- BGH, 12.01.1962 - V ZR 198/60
Rechtsmittel
Soweit die Revision unter Hinweis auf Soergel/Siebert (…BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 214) geltend macht, auf den Formmangel könne sich die Beklagte, weil sie selbst die Änderung des Bebauungsplans und die Verlegung der Läden auf die streitige Parzelle verlangt habe, nach Treu und Glauben nicht berufen, wird von ihr verkannt, daß eine Bindung des Grundstücksverkäufer an einen wegen Verstoßes gegen § 313 BGB nichtigen Vertrag aus Billigkeitsgründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa die Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440 , vom 23. Mai 1960, V ZR 63/59, S. 8 f, und vom 13. Juli 1960, V ZR 51/59, WM 1960, 1170) nur dann in Betracht kommt, wenn die Nichtanerkennung des Vertrages zu einem für den Käufer untragbaren Ergebnis führen würde; davon kann aber hier, wie bereits dargelegt, nach den ganzen Umständen keine Rede sein.
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