Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geschäftsunfähigkeit bei Grundstückskauf - Verweisungen auf den Inhalt anderer Urteile - Maßgeblichkeit der Frage einer möglichen Kenntnisnahme des Inhalts der anderen Entscheidung durch die Parteien - Begriff der Geschäftsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit - Mangelnde ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 399; 130, 69) ausgeführt hat, kommt es für die Beurteilung der Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachgerechte Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willenserklärung durch unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird. - BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65
Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis
Auszug aus BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
In der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht auch Gelegenheit haben, sich gegebenenfalls mit dem Hinweis der Revisionserwiderung zu befassen, den Ansprüchen der Klägerin stehe jedenfalls der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BGHZ 44, 367, 371 [BGH 11.01.1966 - V ZR 160/65], und 29, 612). - RG, 06.10.1930 - IV 583/29
Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach § …
Auszug aus BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 399; 130, 69) ausgeführt hat, kommt es für die Beurteilung der Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachgerechte Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willenserklärung durch unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird. - RG, 19.01.1922 - VI 585/21
Willenserklärung eines Geistesgestörten
Auszug aus BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342, in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 103, 399; 130, 69) ausgeführt hat, kommt es für die Beurteilung der Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachgerechte Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willenserklärung durch unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird.
- BGH, 21.05.1971 - V ZR 10/69
Anspruch auf Duldung der Vermessung und Bildung einer neuen Grundstücksparzelle - …
Wenn es bei der Auslegung dinglicher Verträge nicht auf Umstände ankommt, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen und für andere gegenwärtig oder künftig Beteiligte nicht ohne weiteres erkennbar sind (RG LZ 1917, 918 Nr. 5; Senatsurteile vom 6. November 1968, V ZR 65/65; vom 28. März 1969, V ZR 49/68 WM 1969, 863, 865), so steht dies in engem Zusammenhang mit den aus dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs sich ergebenden Rechtsfolgen. - BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
Anspruch auf Erlösherausgabe aus der Versteigerung eines Hausgrundstücks - …
Die Rechtsnatur der Einigung verbietet es aber, daß zu ihrer Auslegung auf Umstände zurückgegriffen wird, die außerhalb der Abtretungsurkunde liegen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar sind (RG LZ 1917, 918 Nr. 5; Urteil des erkennenden Senats vom6. November 1968, V ZR 65/65 S. 9 f mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.12.1969 - V ZR 1/69
Begriff der Geschäftsfähigkeit - Begriff der Bösgläubigkeit - Guter Glaube an die …
Entgegen der Meinung der Revision lassen diese Ausführungen keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. die Senatsurteile vom 6. November 1968, V ZR 65/65 und vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342). - BGH, 24.09.1971 - V ZR 147/69
Antrag auf Aussetzung des Verfahrens - Entstehen und Wirksamkeit eines …
Der Revision ist zuzugeben, daß Verweisungen auf den Inhalt anderer Urteile nur zugelassen sind, wenn es sich um einen Vorprozeß zwischen denselben Parteien handelt oder das Urteil in der mündlichen Verhandlung vorgelegen hat und darüber verhandelt worden ist (vgl. das Senatsurteil vom 6. November 1968 - V ZR 65/65 S. 6 mit weiteren Nachweisen sowie den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1970 - I ZB 9/69, NJW 1971, 39 f). - BGH, 29.05.1970 - V ZR 131/69
Übergang eines Rückübereignungsanspruches infolge einer Abtretung - Befreiung von …
Nach allgemeiner Ansicht ist die Bezugnahme der Entscheidungsgründe auf andere zwischen den gleichen Parteien in einem Vorprozeß ergangene Urteile zulässig (…Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 551 Anm. II 7 c; Wieczorek, ZPO § 551 Anm. B VII d 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Auf. § 313 Anm, 5; RG JW 1926, 815; RG HRR 1932, 387; Senatsurteil vom 6. November 1968, V ZR 65/65).
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