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   BGH, 25.04.1952 - V ZR 67/51   

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https://dejure.org/1952,5590
BGH, 25.04.1952 - V ZR 67/51 (https://dejure.org/1952,5590)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1952 - V ZR 67/51 (https://dejure.org/1952,5590)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1952 - V ZR 67/51 (https://dejure.org/1952,5590)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.05.1963 - VIII ZR 20/62
    Rechtsprechung und Schrifttum haben angenommen, daß der Abschluß eines genehmigungsbedürftigen Vertrages für beide Parteien die Verpflichtung mit sich bringe, die Genehmigung herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 25. April 1952 - V ZR 67/51 - LM KRG 45 Art. IV Nr. 4; RGZ 129, 357, 376;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 96).

    Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Klägerin nunmehr den Neuabschluß eines Vertrages mit einer Wertsicherungsklausel solcher Art verlangen, wie sie die Beklagte bei schwebender Unwirksamkeit hätte zugestehen müssen (vgl. BGH Urt. v. 25. April 1952 - V ZR 67/51 - LM KRG 45 Art. IV Nr. 4; RGZ 110, 356, 364 f; 129, 357, 382).

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 157/87

    Auslegung einer mit einem Erbbaurechtsvertrag verknüpften Ankaufsvereinbarung.

    § 162 BGB mag zwar auf diese Zustimmung - als einer Rechtsbedingung für die Wirksamkeit des Veräußerungsvertrages -, ähnlich wie auf das Erfordernis einer behördlichen Genehmigung, weder unmittelbar noch analog anwendbar sein (vgl. Senatsurt. v. 25. April 1952, V ZR 67/51, LM KRG Art. IV Nr. 4).

    Bei Verletzung dieser Pflicht können sie unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes verpflichtet sein, ihre Vertragspartner so zu stellen (§ 249 Satz 1 BGB; vgl. auch BGHZ 54, 71, 73) [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67], als sei die Genehmigung erteilt, mit der Folge, daß die Erfüllung des Vertrages gefordert werden kann (vgl. Senatsurt. v. 25. April 1952 aaO; RGZ 110, 356, 364; 129, 357, 382;… BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 162 Rdn. 9;… Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 162 Rdn. 5).

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58

    Rechtsmittel

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. April 1952 - V ZR 67/51 (LM Art. IV KRG 45 Nr. 4), nach dem bei einer unter einer Bedingung erfolgten Genehmigung des Bauerngerichts der Eintritt der Bedingung nicht durch die in § 162 BGB enthaltene Fiktion ihres Eintritts ersetzt werden darf, folgert die Revision hieraus, daß die Klägerin sich nicht auf § 162 Abs. 1 BGB berufen könne und das Berufungsgericht somit diese Vorschrift zu Unrecht angewendet habe.
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