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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2285
BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74 (https://dejure.org/1976,2285)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1976 - V ZR 76/74 (https://dejure.org/1976,2285)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1976 - V ZR 76/74 (https://dejure.org/1976,2285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 846
  • MDR 1976, 565
  • WM 1976, 429
  • DB 1976, 672
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
    Von den - anders gelagerten und hier nicht interessierenden - Fällen von Dauerleistungen mit Versorgungscharakter (vgl. hierzu auch den Hinweis in BGHZ 61, 31, 36) abgesehen, rechtfertigt eine Äquivalenzstörung es nur ausnahmsweise, sich einseitig von vertraglichen Regelungen loszusagen, und zwar dann, wenn das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung so stark gestört ist, daß das von jedem Vertragsbeteiligten zu tragende Risiko weit überschritten und es dem benachteiligten Partner unmöglich wird, in jener Regelung sein eigenes Interesse auch nur annähernd noch gewahrt zu sehen (…grundsätzlich zustimmend: Horn, Geldwertveränderungen, Privatrecht und Wirtschaftsordnung, Schriftenreihe der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe, Heft 122, S. 45).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 267/73

    Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1975 - VIII ZR 267/73 - geht schon deswegen fehl, weil dort eine Spannungsklausel vereinbart worden war und es um die - dem Tatrichter überlassene - nähere Bestimmung des von den Vertragsparteien verwendeten Merkmals eines "Währungszerfalls" ging.
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages - …

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
    Die weitere Annahme der Revision, die Geschäftsgrundlage sei auch deshalb weggefallen, weil sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung grundlegend geändert habe, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. März 1974, V ZR 128/72, NJW 1974, 1186 herausgearbeitet hat und von denen abzugehen auch die von der Revision angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 22. Februar 1973 (MDR 1973, 851) keinen Anlaß gibt.
  • BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54

    Schriftliche Entscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
    Vielmehr handelt es sich um einen typischen Anwendungsfall des § 128 Abs. 2 ZPO; denn die Vorschrift soll gerade für die Fälle, in denen das mündliche Verfahren eine bloße Formsache darstellt, wenn z.B. für die abschließende Entscheidung nur noch die Erteilung einer Auskunft oder die Vorlage einer bestimmten Urkunde erforderlich ist, eine Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens ermöglichen (BGHZ 18, 61, 62).
  • OLG Hamburg, 22.02.1973 - 4 U 155/72
    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - V ZR 76/74
    Die weitere Annahme der Revision, die Geschäftsgrundlage sei auch deshalb weggefallen, weil sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung grundlegend geändert habe, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. März 1974, V ZR 128/72, NJW 1974, 1186 herausgearbeitet hat und von denen abzugehen auch die von der Revision angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 22. Februar 1973 (MDR 1973, 851) keinen Anlaß gibt.
  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 20/78

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Bei Erbbaurechtsverträgen, die keine schuldrechtliche Anpassungsklausel enthalten, kann allerdings nach den vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätzen, an denen festzuhalten ist, eine nachträgliche Änderung der vereinbarten Zinshöhe aus Billigkeitsgesichtspunkten nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht kommen, zumal in den Fällen, in denen eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung als Anpassungsgrund geltend gemacht wird (s. insbesondere die bereits zitierten Senatsurteile vom 18. Oktober 1969 und vom 29. März 1974; weiter das Urteil vom 23. Januar 19 V ZR 76/74, WM 1976, 429 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 81 sowie aus jüngster Zeit das Urteil vom 8. Juni 1979, V ZR 59/76, WM 1979, 1212).
  • BayObLG, 05.05.1982 - BReg. 2 Z 22/82

    Zum Grundsatz der Erstrangigkeit des Erbbaurechts

    Es ist zwar anerkannt, daß die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ( § 242 BGB ) auch auf Erbbauzinsforderungen in engen Grenzen anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1976, 846 [= MittBayNot 1976, 62 ]), eine Anpassung des Erbbauzinses danach kann jedoch allenfalls vor dem Prozeßgericht im Erkenntnisverfahren, nicht aber in vorliegendem FGG-Verfahren verlangt werden (…OLG Frankfurt a.a.O.).
  • BGH, 27.03.1981 - V ZR 19/80

    Zur Erhöhung der Erbbauzinsen bei Fehlen einer Anpassungsklausel

    Daß der Tatrichter, wie die Revision beanstandet, bei seiner Würdigung den seit Vertragsbeginn bis zur letzten mündlichen Verhandlung abgelaufenen Zeitraum insgesamt betrachtet und seine Beurteilung nicht etwa auf die Entwicklung in bestimmten einzelnen Zeiträumen innerhalb dieser Zeitspanne abgestellt hat, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (siehe außer den bereits zitierten Urteilen etwa Urteil vom 23. Januar 1976, V ZR 76/74, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 81 sowie Urteil vom 23. April 1976, V ZR 167/74, LM ErbbauVO § 9 Nr. 15).
  • LG Memmingen, 18.03.1982 - 4 T 291/82

    Zur Zulässigkeit der Verweigerung der Zustimmungzur Veräußerung eines …

    Es ist zwar anerkannt, daß die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ( § 242 BGB ) auch auf Erbbauzinsforderungen in engen Grenzen anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1976, 846 [= MittBayNot 1976, 62 ]), eine Anpassung des Erbbauzinses danach kann jedoch allenfalls vor dem Prozeßgericht im Erkenntnisverfahren, nicht aber in vorliegendem FGG-Verfahren verlangt werden (…OLG Frankfurt a.a.O.).
  • BGH, 23.04.1976 - V ZR 167/74

    Gesetzlicher Anspruch auf Anpassung des Erbbauszinses wegen Wegfalls der …

    Auch beim Fehlen einer vertraglichen Anpassungsklausel kann allerdings die Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt dann rechtfertigen, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart grundlegend und einschneidend geändert haben, daß ein weiteres Festhalten am ursprünglichen Vertrag zu einem mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. die Kaliförderzins-Urteile des Senats vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 , vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 und vom 2. November 1965 - V ZR 95/64, DM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, 39 und 49, sowie die Erbbauzins-Urteile vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65, WM 1969, 64, vom 29. März 1974 - V ZR 128/72, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 71, und vom 23. Januar 1976 - V ZR 76/74, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 59/76

    Streit über die Erhöhung eines Erbbauzinses - Änderung des Erbbauzinses wegen …

    Festzuhalten ist an den vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätzen, wonach bei Erbbaurechtsverträgen ohne schuldrechtliche Anpassungsklausel eine nachträgliche Änderung der vereinbarten Zinshöhe aus Billigkeitserwägungen nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht kommt, zumal in den Fällen, in denen eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung als Anpassungsgrund geltend gemacht wird (siehe insbesondere die bereits zitierten Senatsurteile vom 18. Oktober 1969 und vom 29. März 1974; weiter aus neuerer Zeit das Senatsurteil vom 23. Januar 1976, V ZR 76/74, WM 1976, 429 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 81).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1978 - 20 W 615/78

    Eintragung eines Erbbaurechts in ein Grundbuch; Anhebung eines Erbbauzinses; …

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist allgemein anerkannt, daß die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch auf Erbbauzinsforderungen in engen Grenzen anwendbar sind (BGH, NJW 1976, 846 = WM 1976, 429; BGH, WM 1976 1034 = DB 1976, 2011; OLG Nürnberg, OLGZ 1977, 75;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 9 ErbbauVO Anm. 1 b bb).
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