Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1961 - V ZR 78/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1959 - V ZR 30/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1961 - V ZR 78/59
Bleibt auch diese Untersuchung ergebnislos, dann muß schließlich noch geprüft werden, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch zu gewähren ist (Urteile des Senats vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 = LM § 157 - D - BGB Nr. 10 = NJW 1958, 1389 = MDR 1958, 672 = DNotZ 1958, 492 und vom 10. Juni 1959 - V ZR 30/58 = LM § 36 LAG Nr. 1 = NJW 1959, 1680 = MDR 1959, 922 = DNotZ 1959, 495).Es kann aus ihr nichts für das Verhältnis zwischen dem Abgabepflichtigen und einem Dritten und damit nichts dafür entnommen werden, wie der von der Beklagten zu 1 übernommene Anteil an der Vermögensabgabe der Kläger zu berechnen ist (Urteil des Senats vom 10. Juni 1959 a.a.O.).
Diese Auslegung liegt aber deshalb näher, weil die in § 36 Abs. 2 LAG festgesetzten Vierteljahressätze in unmittelbarer Beziehung zu den einzelnen Vermögensarten stehen und weil bei der Anwendung des nach § 36 Abs. 2 LAG maßgebenden Vierteljahressatzes die Berechnung des von dem Käufer für einen bestimmten Gegenstand übernommenen Anteils an der Vermögensabgabe nicht von der zufälligen und ihm auch häufig nicht erkennbaren Zusammensetzung des Vermögens des Verkäufers abhängt (Urteil des Senats vom 10. Juni 1959 a.a.O.).
- BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1961 - V ZR 78/59
Bleibt auch diese Untersuchung ergebnislos, dann muß schließlich noch geprüft werden, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch zu gewähren ist (Urteile des Senats vom 11. Juni 1958 - V ZR 277/56 = LM § 157 - D - BGB Nr. 10 = NJW 1958, 1389 = MDR 1958, 672 = DNotZ 1958, 492 und vom 10. Juni 1959 - V ZR 30/58 = LM § 36 LAG Nr. 1 = NJW 1959, 1680 = MDR 1959, 922 = DNotZ 1959, 495).
- BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Ob der Kläger wegen Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe noch eine Gegenleistung für die an die Rechtsvorgängerin der Beklagten verkauften Fabrikgrundstücke verlangen kann (§ 433 Abs. 2 BGB), richtet sich, wie das angefochtene Urteil zutreffend ausführt, in erster Linie nach dem Kaufvertrag, dessen Inhalt im Wege der - unmittelbaren oder ergänzenden - Auslegung ermittelt werden muß; führt diese Untersuchung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist außerdem zu prüfen, ob dem Kläger etwa infolge Wegfalls oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteile vom 13. Januar 1961, V ZR 78/59, WM 1961, 410, 411, vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077, 1079, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60, WM 1961, 1194).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".