Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1961 - V ZR 82/60 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- WM 1961, 1194
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
Diese Ausführungen sind indessen nicht vereinbar mit der früheren Feststellung (B.U So 1+), die Vertragschließenden seien davon ausgegangen, daß das Grundstück nebst Bauruine mit dem Kaufpreis von 8 000 DM "bezahlt sein sollte", woraus das Berufungsgericht gefolgert hätte, die Parteien müßten sich, soweit es um das WertVerhältnis von Kaufpreis und Verkäuferleistung gehe, an den getroffenen Vereinbarungen festhalten lassen; das entsprach der Bedeutung, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats über Ausgleichsansprüche den "subjektiven Wertvorstellungen" der jeweiligen Kaufvertragspartner zukommt (Urteile vom 18. Dezember 1957? V ZR 35/56, WM 1958, 175, 178, vom 25. März 1959, V ZR lf/58, LM LAG § 199 Nr« 2 = WM 1959, 66?, 667, vom l1. Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203, vom h. November i960, V ZR 97/59, .WM 1961, 210 - MDR 1961, 308, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60).Einen allgemeingültigen Maßstab dafür, wie die Folgen einer bei Vertragsabschluß nicht vorausgesehenen Entwicklung der Lastenausgleichsgesetzgebung zu verteilen sind, gibt es nicht; indessen hat der erkennende Senat in derartigen Fällen wiederholt die Auffassung vertreten, angemessen erscheine, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles zu einer abweichenden Beurteilung Anlaß geben, in der Hegel eine Aufteilung des betraffenden Vorteils öder Nachteils unter beide Vertragspartner je zur Hälfte (Urteile vom 29. März 1961, V ZR 36/59, WM 1961, 863, vom 12« Juli 1961, V ZH 3/60, WM 1961, 1077, und vom 12« Juli 1961, V ZR 82/60).
- BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Ob der Kläger wegen Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe noch eine Gegenleistung für die an die Rechtsvorgängerin der Beklagten verkauften Fabrikgrundstücke verlangen kann (§ 433 Abs. 2 BGB), richtet sich, wie das angefochtene Urteil zutreffend ausführt, in erster Linie nach dem Kaufvertrag, dessen Inhalt im Wege der - unmittelbaren oder ergänzenden - Auslegung ermittelt werden muß; führt diese Untersuchung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist außerdem zu prüfen, ob dem Kläger etwa infolge Wegfalls oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage gemäß § 242 BGB ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteile vom 13. Januar 1961, V ZR 78/59, WM 1961, 410, 411, vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077, 1079, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60, WM 1961, 1194). - BGH, 20.10.1961 - V ZR 68/60
Rechtsmittel
Fühlt bei einem vor Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag der eine Vertragspartner sich dadurch benachteiligt, daß nach seiner Behauptung die Vorstellungen der Vertragschließenden über Ausgestaltung und Höhe des Lastenausgleichs erheblich von der tatsächlichen späteren Entwicklung abgewichen seien, und erhebt er aus diesem Grunde nachträglich Forderungen, so ist deren Berechtigung, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (z.B. Urteile vom 11. Juni 1958, V ZR 277/56, WM 1958, 965 = LM BGB § 157 (D) Nr. 10 , vom 29. März 1961, V ZR 36/59, WM 1961, 863, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60), nacheinander unter drei Gesichtspunkten zu prüfen: Ermittlung des Vertragsinhalts, ergänzende Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage.
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 2/73
Verkauf eines Wasserrechts - Begründung eines Wasserrechts durch landesherrliche …
Auch wenn der Kläger durch sein Verhalten den Wegfall der Geschäftsgrundlage hätte verhindern können, so schließt nicht schon dies die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage aus (vgl. BGH LM BGB § 242 (Bb) Nr. 22 und 23; Senatsurteil vom 12. Juli 1961 - V ZR 82/60 WM 1961, 1194, 1197 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Februar 1961 - VII ZR 187/59 WM 1961, 580, 581 rechts). - BGH, 30.09.1966 - V ZR 177/65
Erledigung durch Aufteilung des zu tragenden Hypothekengewinnabgabenanteils durch …
Auf ihre Revision ist das Berufungsurteil vom erkennenden Senat aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden (erstes Revisionsurteil vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60, WM 1961, 1194). - BGH, 16.10.1963 - V ZR 123/62
Rechtsmittel
Letztere Entscheidung ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60 (WM 1961, 1194) aufgehoben worden.
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