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| BGH, 27.02.1963 - V ZR 86/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1251
- MDR 1963, 579
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84
Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von …
Dieser Schriftsatz ist innerhalb der Berufungsfrist, die mit der Zustellung des Urteils der Klägerin am 14. Februar 1984 auch für die Streithelferin begonnen hat (BGH NJW 1963, 1251, 1252) [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61] und damit rechtzeitig eingegangen. - BAG, 16.09.1986 - 3 AZR 72/85
Erfüllung von Ruhegeldansprüchen bei Betriebsnachfolge - Eintritt des …
Zu diesem Zeitpunkt war die Berufungsfrist gemäß § 66 Abs. 1 ArbGG abgelaufen, weil die Rechtsmittelfrist bereits mit der Zustellung des Urteils an die Kläger begonnen hat (BGH NJW 1963, 1251). - BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87
Streithelfer - Streitbeitritt - Streitverkündung - Berufung - Rechtsmittelfrist - …
Wie auch die Beschwerdeführerin nicht verkennt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (statt vieler Senatsurt. v. 27. Februar 1963, V ZR 86/61, NJW 1963, 1251; BGH Beschl. v. 27. Juni 1985, III ZB 12/85, NJW 1986, 257 Nr. 13 = LM ZPO § 67 Nr. 12; Senatsbeschl. v. 6. Februar 1986, V ZB 2/86, VersR 1986, 686; jeweils m.w.N.).
- BAG, 04.10.1973 - 5 AZR 123/73
Einfacher Streitgehilfe - Rechtsmittel - Frist - Amtszustellungsprinzip
Eine förmliche Zustellung des Urteils an den einfachen Nebenintervenienten ist also nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1963, 1251; EGZ 89, 424; 18, 416; 34, 360 ßG$J\ 93, 31 / 33 7 ; RG HRR 1933 Nr. 1887; JW 36, 3046; OLG Karlsruhe, Rspr. I, 429 /4307; Stein-Jonas-Pohie, ZPO, § 67 Anm. II 2; Baumbach- Lauterbach, ZPO, § 67 Anm. 2 C; Thomas-Putzo, ZPO, § 67 A n m, 1 e, 2 c; Zoller, ZPO, § 67 Anm. 4; Schönke-Kuchinke, Zivilprozeßrecht, § 25 IV 1; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeß recht, S. 212; Biomeyer, Zivilprozeßrecht, § 112 III 2; ohne eigene Stellungnahme: V/ieczorek, ZPO, § 67 Anm. B II c 3;… Nikisch, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., § 112 III 1, S. 446). - BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72
Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der …
Der Bundesgerichtshof hat daher ausgesprochen, daß die Frist für den Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO auch für den Streithelfer bereits mit der Zustellung des vollständigen Urteils an eine der Parteien und nicht erst mit der Zustellung an den Streithelfer beginnt (NJW 1963, 1251). - BGH, 28.11.1967 - VI ZR 97/66
Schadensersatzansprüche aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Haftungsausschluss …
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