Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen eines Kriegssachschadens - Abtretung eines Anspruch gegen die öffentliche Hand, der mit der Bombenzerstörung eines verkauften Anwesens zusammenhing - Ausgleichsanspruch eines Vertragspartners wegen unzumutbarer Äquivalenzstörung - ...
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66
Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Sie entspricht dem Standpunkt des Bundesgerichtshofs in ähnlichen Fällen (Urteil vom 31. Januar 1969, V ZR 52/66, WM 1969, 527, 528 mit Nachweisen), und auch die Revision erhebt gegen sie keine Einwendungen.Ferner komme es nicht darauf an, welche Vorstellungen die Vertragspartner von dem Wert der sonstigen Leistungen und Gegenleistungen gehabt hätten; der Ausgleichsanspruch diene nicht der allgemeinen Korrektur eines im übrigen - also bis auf die Kriegsschädenersatzansprüche - längst abgewickelten Vertrages, geschweige denn seiner Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077 = LM BGB § 242 Bb Hr. 40 = NJW 1961, 1859, …und vom 29. September 1961, V ZR 1356/60, WM 1961, 1303 = LM a.a.O. Hr. 41 = NJW 1962, 29; vgl. auch aus jüngster Zeit das bereits angeführte Urteil WM 1969, 527, 529).
Dieses verneint (S. 12) die Bedeutsamkeit des übrigen Vertragsinhalts in anderem Zusammenhang, nämlich bei Erörterung des Problems, inwieweit durch das Fälligwerden der Hauptentschädigung eine Äquivalenzstörung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch eingetreten sei, und befindet sich dort in Einklang mit dem von erkennenden Senat ständig vertretenen Standpunkt (WM 1969, 527, 529).
- BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Ferner komme es nicht darauf an, welche Vorstellungen die Vertragspartner von dem Wert der sonstigen Leistungen und Gegenleistungen gehabt hätten; der Ausgleichsanspruch diene nicht der allgemeinen Korrektur eines im übrigen - also bis auf die Kriegsschädenersatzansprüche - längst abgewickelten Vertrages, geschweige denn seiner Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077 = LM BGB § 242 Bb Hr. 40 = NJW 1961, 1859, und vom 29. September 1961, V ZR 1356/60, WM 1961, 1303 = LM a.a.O. Hr. 41 = NJW 1962, 29; vgl. auch aus jüngster Zeit das bereits angeführte Urteil WM 1969, 527, 529). - BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Er setzt eine nachträgliche, bei Vertragsabschluß noch nicht vorhergesehene Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung voraus, die derartig einschneidend ist, daß dem benachteiligten Vertragspartner ein Festhalten am ursprünglich Vereinbarten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR H/58, WM 1959, 665, 666, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, WM 1964, 18, 20 = IM LAG § 244 Nr. 1, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Kriegsschäden - Abtretung zukünftiger …
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Wenn der erkennende Senat im Urteil vom 25. November 1966, V ZR 33/64 (WM 1967, 71), das die Auslegung einer ähnlichen Abtretungsklausel wie hier zum Gegenstand hatte, ausdrücklich auf die Frage der Entgeltlichkeit eingegangen ist, so lag dies an der Besonderheit jenes Falles. - BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts geht dieses negative Beweisergebnis zu Lasten der Klägerin, weil sie die Voraussetzungen des geltend gemachten Ausgleichsanspruchs dartun müsse und an den Beweis einer Ausnahme von dem Grundsatz der Vertragstreue strenge Anforderungen zu stellen seien (unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZH 165/56, WM 1958, 297 = LM BGB § 242 Bb Nr. 25). - BGH, 11.04.1962 - V ZR 122/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Ferner komme es nicht darauf an, welche Vorstellungen die Vertragspartner von dem Wert der sonstigen Leistungen und Gegenleistungen gehabt hätten; der Ausgleichsanspruch diene nicht der allgemeinen Korrektur eines im übrigen - also bis auf die Kriegsschädenersatzansprüche - längst abgewickelten Vertrages, geschweige denn seiner Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077 = LM BGB § 242 Bb Hr. 40 = NJW 1961, 1859, und vom 29. September 1961, V ZR 1356/60, WM 1961, 1303 = LM a.a.O. Hr. 41 = NJW 1962, 29; vgl. auch aus jüngster Zeit das bereits angeführte Urteil WM 1969, 527, 529). - BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Ferner komme es nicht darauf an, welche Vorstellungen die Vertragspartner von dem Wert der sonstigen Leistungen und Gegenleistungen gehabt hätten; der Ausgleichsanspruch diene nicht der allgemeinen Korrektur eines im übrigen - also bis auf die Kriegsschädenersatzansprüche - längst abgewickelten Vertrages, geschweige denn seiner Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60, WM 1961, 1077 = LM BGB § 242 Bb Hr. 40 = NJW 1961, 1859, …und vom 29. September 1961, V ZR 1356/60, WM 1961, 1303 = LM a.a.O. Hr. 41 = NJW 1962, 29; vgl. auch aus jüngster Zeit das bereits angeführte Urteil WM 1969, 527, 529). - BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
Auszug aus BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Er setzt eine nachträgliche, bei Vertragsabschluß noch nicht vorhergesehene Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung voraus, die derartig einschneidend ist, daß dem benachteiligten Vertragspartner ein Festhalten am ursprünglich Vereinbarten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR H/58, WM 1959, 665, 666, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, WM 1964, 18, 20 = IM LAG § 244 Nr. 1, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den …
Diese Vertragsauslegung ist nicht nur möglich, sondern liegt den Umständen nach sogar nahe, und sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats in ähnlichen Fällen (Urteile vom 31. Januar 1969, V ZR 52/66, WM 1969, 527, 528, und vom 6. Juni 1969, V ZR 86/66, WM 1969, 1054).Deren Sache wäre es aber gewesen, die tatsächlichen Voraussetzungen für ihren Ausgleichsanspruch zu beweisen (Urteil des Senats vom 6. Juni 1969, V ZR 86/66, WM 1969, 1054, 1055).
- BGH, 19.12.1969 - V ZR 64/68
Einwilligung zur Löschung von eingetragenen Baubeschränkungen - Bestellung von …
Zudem fehlen, soweit Nichtausübung des richterlichen Fragerechts gerügt wird, in der schriftlichen Revisionsbegründung die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO erforderlichen Angaben darüber, was die Kläger, wenn sie gefragt worden wären, noch vorgetragen und welchen konkreten Hilfsantrag sie dann gestellt haben würden (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231, 232 f, und vom 6. Juni 1969, V ZR 86/66, S. 12, jeweils mit Nachweisen).
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