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| BGH, 25.11.1959 - V ZR 94/59 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
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Auszug aus BGH, 25.11.1959 - V ZR 94/59
Das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Februar 1958 in der vorliegenden Sache ist durch das Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1958 (V ZR 63/58) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
- BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60 Bei der Frage, ob nach § 242 BGB trotzdem dem Vertrag für eine längere Zeit als die Jahresfrist des § 566 BGB die Y/irksarakeit zuzuerkennen ist und die Kündigung demgemäß auszuschliüßen ist, ist das Berufungsgericht zutreffend von den Grundsätze ausgegangen, die der erkennende Senat in seinem (Jrteil vom 25. September 957, V ZR 88/55 LM BGB § 33 Nr. 13 (vgl. neuerdings Urteil v. 21. Juni 196t V ZR 94/59 WM 96 172 m" .Nachweisen) aufgestellt hat.
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