Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1954 - V ZR 95/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 82/50
- BGH, 21.12.1954 - V ZR 95/53
Papierfundstellen
- NJW 1955, 541
- DB 1955, 263
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1952 - V ZR 80/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1954 - V ZR 95/53
Er machte geltend (abgesehen von anderen Einwendungen, welche der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 8. Februar 1952 (V ZR 80/50) behandelt und nicht für durchgreifend erachtet hat und auf welche die jetzige Revision auch nicht mehr zurückgekommen ist), der Klägerin sei das streitige Chassis (nebst Zubehörteilen) nicht abhanden gekommen; er habe, als er den unter Verwendung des Chassis (nebst Zubehörteilen) instandgesetzten kreiseigenen Kraftwagen vom Kreis käuflich erworben habe, ohne grobe Fahrlässigkeit an das Eigentum des Kreises geglaubt; folgeweise sei er gemäß §§ 929, 932 BGB selbst dann Eigentümer des streitigen Chassis (nebst Zubehörteilen) geworden, wenn der Kreis lediglich unmittelbarer Besitzer, wenngleich nicht Eigentümer des Chassis gewesen sei.
- BGH, 29.10.1956 - III ZR 65/55
Rechtsmittel
Das alles ist in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen (vgl. BGH III ZR 142/51 vom 31. Januar 1952, teilweise abgedruckt in NJW 1952, 877; V ZR 95/53 vom 21. Dezember 1954 = NJW 1955, 541; BGHZ 21, 285 [291]). - BGH, 18.03.1955 - V ZR 6/54
Rechtsmittel
Es braucht auch nicht darauf eingegangen zu werden, ob der Kläger diesem gegenüber kraft seiner öffentlich-rechtlichen Verwaltungsbefugnis in der Lage gewesen wäre, sich mit öffentlich-rechtlichem Zwang durchzusetzen (vgl. hierzu BGHZ 12, 380 (389) und Urteil des Senats vom 21. Dezember 1954 - V ZR 95/53 - S 26/27).
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