Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normerlassklage - Rechtsverordnung zwecks Ermöglichung des Austritts aus einer Verwaltungsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.11.1997 - 9 K 2204/96
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 81
- NVwZ-RR 2000, 701
- VBlBW 2000, 317
- DVBl 2000, 1718
- DÖV 2000, 784
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74
Gemeindeneugliederung in Baden-Württemberg - Zulässigkeit einer Gemeindeauflösung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Zu den vom Normgeber in die Entscheidung einzustellenden und abzuwägenden Belangen gehören nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. auch Urteil vom 14.2.1975, ESVGH 25, 1 (5)) auch ''lokale Gemeinwohlinteressen'', deren Wahrung den Gemeinden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 LV) anvertraut ist (vgl. für den Fall einer ''Rück-Neugliederung'' BVerfG, Urteil vom 12.5.1992, BVerfGE 86, 90).Rn. 47 Wiewohl es bei § 62 Abs. 1 GemO nicht um die Auflösung alter oder die Bildung neuer Gemeinden geht, sondern um die Trennung von Verwaltungsgemeinschaften, in denen Gemeinde mit fortbestehender Selbständigkeit zusammenarbeiten, legt es nicht nur der gleiche Wortlaut, sondern auch der Zweckbestimmungszusammenhang nahe, die vom Staatsgerichtshof entwickelten Maßstäbe für die ''Gründe des öffentlichen Wohls'', die eine Neugliederung des Gemeindegebiets rechtfertigen können (Art. 74 Abs. 1 LV, § 8 Abs. 1 GemO;… StGH BW., Urteile vom 8.9.1972, a.a.O. und vom 14.2.1975, a.a.O.) auch bei der Auslegung und Anwendung des § 62 Abs. 1 GemO anzuwenden.
Rn. 48 Der Begriff ''Gründe des öffentlichen Wohls'' hat als wertbezogener abstrakter Rechtsbegriff aus sich heraus nur eine geringe Aussagekraft (so StGH BW., Urteil vom 14.2.1975 a.a.O. S. 5).
Einzubeziehen sind auch Gesichtspunkte der kommunalen Eigenständigkeit, die allerdings im Rahmen des Art. 74 Abs. 1 LV und durch die Existenz einer Verwaltungsgemeinschaft und das staatliche Interesse an deren Fortbestand eingeschränkt sein kann (vgl. auch StGH BW., Urteil vom 14.2.1975, a.a.O. S. 15ff.).
Über das vom Innenministerium gefundene und in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilte Ergebnis kann sich der Senat deshalb nur dann hinwegsetzen, wenn es eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft oder im Widerspruch mit der verfassungsrechtlichen Ordnung zustande gekommen ist (BVerfGE 24, 367 (406); StGH BW., Urteil vom 8.9.1972 a.a.O. S. 5ff. und Urteil vom 14.2.1975 a.a.O. S. 18ff.; Sächs. VerfGH, Urteil vom 18.6.1999 - Vf 54 - VIII - 98 -, Sächs. VBl.
- StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71
Verfassungsmäßigkeit der Kreisreform in Baden-Württemberg - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg bezeichnet den in Art. 74 Abs. 1 der Landesverfassung verwendeten Begriff der ''Gründe des öffentlichen Wohls'', die für die Gemeinde Gebietsänderung vorliegen müssen, als wertbezogenen abstrakten Rechtsbegriff (Urteil vom 8.9.1972, ESVGH 23, 1 (4)), der eine Vielzahl von Zwecken und Sachverhalten deckt und dessen Inhalt sich bezogen auf die jeweils zu treffende Entscheidung erst mit einer Abwägung verschiedener möglicherweise auch einander widerstreitender Belange konkretisieren läßt.Rn. 47 Wiewohl es bei § 62 Abs. 1 GemO nicht um die Auflösung alter oder die Bildung neuer Gemeinden geht, sondern um die Trennung von Verwaltungsgemeinschaften, in denen Gemeinde mit fortbestehender Selbständigkeit zusammenarbeiten, legt es nicht nur der gleiche Wortlaut, sondern auch der Zweckbestimmungszusammenhang nahe, die vom Staatsgerichtshof entwickelten Maßstäbe für die ''Gründe des öffentlichen Wohls'', die eine Neugliederung des Gemeindegebiets rechtfertigen können (Art. 74 Abs. 1 LV, § 8 Abs. 1 GemO; StGH BW., Urteile vom 8.9.1972, a.a.O. …und vom 14.2.1975, a.a.O.) auch bei der Auslegung und Anwendung des § 62 Abs. 1 GemO anzuwenden.
Über das vom Innenministerium gefundene und in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilte Ergebnis kann sich der Senat deshalb nur dann hinwegsetzen, wenn es eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft oder im Widerspruch mit der verfassungsrechtlichen Ordnung zustande gekommen ist (BVerfGE 24, 367 (406); StGH BW., Urteil vom 8.9.1972 a.a.O. S. 5ff. …und Urteil vom 14.2.1975 a.a.O. S. 18ff.; Sächs. VerfGH, Urteil vom 18.6.1999 - Vf 54 - VIII - 98 -, Sächs. VBl.
Der Senat kann es auch nicht als offensichtlich fehlerhaft bewerten, wenn das Innenministerium die Klägerin aus Gründen der Systemgerechtigkeit, wie sie in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Gebietszusammenschlüssen und ihrem Fortbestand ausdrücklich anerkannt werden (vgl. dazu vor allem StGH BW., Urteil vom 8.9.1972, a.a.O.), an ihrer Mitgliedschaft in der Verwaltungsgemeinschaft mit den beigeladenen Gemeinden festhalten will.
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Über das vom Innenministerium gefundene und in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilte Ergebnis kann sich der Senat deshalb nur dann hinwegsetzen, wenn es eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft oder im Widerspruch mit der verfassungsrechtlichen Ordnung zustande gekommen ist (BVerfGE 24, 367 (406); StGH BW., Urteil vom 8.9.1972 a.a.O. S. 5ff. und Urteil vom 14.2.1975 a.a.O. S. 18ff.; Sächs. VerfGH, Urteil vom 18.6.1999 - Vf 54 - VIII - 98 -, Sächs. VBl.
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Individualansprüche auf Erlaß von Rechtsnormen sind zwar nur ausnahmsweise denkbar, weil der Erlaß von Rechtsnormen dem Wohl der Allgemeinheit, nicht aber der Erfüllung von Individualansprüchen dient, müssen aber, wo sie bestehen, gerichtlich auch durchsetzbar sein (BVerwG, Urteil vom 3.11.1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355 (361);… vgl. auch Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 RdNr. 76;… Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 1 RdNr. 180;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. § 42 RdNr. 63; Papier, in: HStR VI, § 154 RdNr. 29). - BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Zu den vom Normgeber in die Entscheidung einzustellenden und abzuwägenden Belangen gehören nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. auch Urteil vom 14.2.1975, ESVGH 25, 1 (5)) auch ''lokale Gemeinwohlinteressen'', deren Wahrung den Gemeinden im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 LV) anvertraut ist (vgl. für den Fall einer ''Rück-Neugliederung'' BVerfG, Urteil vom 12.5.1992, BVerfGE 86, 90). - VG Stuttgart, 06.11.1997 - 9 K 2204/96
Austritt einer Gemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft; Zulässigkeit einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Rn. 27 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. November 1997 - 9 K 2204/96 - zu ändern und den Beklagten zu verurteilen, die Klägerin durch Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 62 Abs. 1 Satz 2 und 4 GemO aus der Verwaltungsgemeinschaft mit der Großen Kreisstadt Emmendingen und den Gemeinden Teningen, Freiamt und Sexau zu entlassen. - StGH Baden-Württemberg, 24.02.1979 - GR 2/78
Zur Verfassungsmäßigkeit von GemO BW § 60 Abs 4 und GemO BW § 60 Abs 5 in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98
Daß das dort geregelte Verfahren mit seinem Zwang zur Konfliktbewältigung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft nicht den landesverfassungsrechtlichen Grundsätzen der Eigenverantwortlichkeit der Gemeinde widerspricht, ist durch die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 24.2.1979, ESVGH 29, 151) geklärt.
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19
Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet insoweit, dass in den Ausnahmefällen, in denen ein Anspruch auf Erlass bzw. Änderung einer untergesetzlichen Norm in Betracht kommt, dieser auch gerichtlich durchsetzbar sein muss (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355 ; Urteil vom 16.04.2015 - 4 CN 2.14 -, BVerwGE 152, 55 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, VBlBW 2000, 317 ;… Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2024, § 42 Abs. 1 VwGO Rn. 160).Dem stehe nicht etwa der Grundsatz der Gewaltenteilung entgegen, da die gerichtliche Verurteilung zur Erfüllung eines begründeten Leistungsbegehrens, wenn ein solcher Anspruch gegenüber der normsetzenden Stelle bestehe, von ihr jedoch verweigert werde, nicht gegen diesen Grundsatz verstoßen könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, VBlBW 2000, 317 zu einer Rechtsverordnung zum Austritt einer Gemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft;… so auch Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Januar 2024, § 42 Abs. 1 VwGO Rn. 160;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 42 Rn. 63, der meint, das Bundesverwaltungsgericht habe zur (Un-)Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage nicht definitiv Stellung genommen;… ohne nähere Begründung: von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Auflage 2021, § 42 Rn. 139;… Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 13. Auflage 2024, § 20 Rn. 8;… mit Verweis auf die Subsidiarität der Feststellungsklage: Ehlers/Pünder, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Auflage 2022, Rn. 137).
- VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 1 S 1652/98 -, juris Rn. 37 (= DÖV 2000, 784-786); Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 42 Rn. 63; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, § 20 Rn. 12; Köller/Haller, Prozessuale Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Rechtsetzung - BVerwG, NVwZ 2002, 1505, in: JuS 2004, S. 189-191; Schmidt, Das System der verwaltungsgerichtlichen Klagearten, DÖV 2011, 169 (172). - VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18
Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage …
Individualansprüche auf Erlass bzw. Änderung von Rechtsnormen sind zwar nur ausnahmsweise denkbar, weil der Erlass bzw. die Änderung von Rechtsnormen - typischerweise - dem Wohl der Allgemeinheit, nicht aber der Erfüllung von Individualansprüchen dient, müssen aber nach Art. 19 Abs. 4 GG, wo sie bestehen, gerichtlich auch durchsetzbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115.86 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, jeweils juris;… vgl. auch Happ in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage, 2019, § 42 RdNr. 63).Der im Gewaltenteilungsgrundsatz begründete Respekt vor den rechtsetzenden Organen gebietet, auf deren Entscheidungsfreiheit gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang einzuwirken (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.11.2007, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.01.2013, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 06.08.2012, a.a.O.; Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verneint, wenn ein bestehender Anspruch von der normgebenden Stelle verweigert wird: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2012 - 9 S 1904/11
Verleihung des Hochschulgrades "Diplomjurist" nach bestandener Erster …
Eher als eine Leistungsklage entspricht sie dem im Gewaltenteilungsgrundsatz begründeten Gedanken, dass auf die Entscheidungsfreiheit der rechtsetzenden Organe gerichtlich nur in dem für den Rechtsschutz des Bürgers unumgänglichen Umfang einzuwirken ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, a.a.O.; abw. für eine gegen den Verordnungsgeber gerichtete Klage, wenn sich das Begehren in einem Leistungsanspruch artikulieren lässt, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, ESVGH 50, 81, 82). - VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
Kein Anspruch einer Gemeinde auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
Trotz auch hierzu in Literatur und Rechtsprechung geäußerter Zweifel, ob eine Normerlassklage überhaupt im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden kann, hält das Gericht mit der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung eine solche Möglichkeit für gegeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.11.1988, a.a.O.; VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, zitiert nach JURIS).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Klagen auf Erlass von Rechtsnormen neben der allgemeinen Feststellungsklage auch die Leistungsklage in Betracht kommen kann, sofern sich das Begehren in einem Leistungsanspruch artikulieren lässt (vgl. hierzu VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1999, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 22.03.2016 - 4 A 420/15
Verwaltungsgemeinschaft; Aufhebung; Anordnung der Auflösung; Gründe des …
Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt dieser Abwägungsvorgang ebenso wie sein Ergebnis nur eingeschränkt (VGH BW, Urt. v. 26. Oktober 1999, 1 S 1652/98 - juris, Rn. 48 f.). - VGH Bayern, 18.03.2009 - 4 ZB 08.3195
Antrag auf Eingliederung eines gemeindefreien Gebietes; Normerlassklage …
Dies bedingt aber zugleich die Beschränkung der richterlichen Kontrollbefugnisse gegenüber dieser Entscheidung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg vom 26.10.1999 Az. 1 S 1652/98 in juris RdNr. 49). - VG Würzburg, 13.07.2023 - W 5 K 22.1363
Unzulässige Klage auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
Rn. 14 3. Da das Klagebegehren zur Verurteilung der Beklagten auf den Erlass eines Bebauungsplans, mithin einer Satzung (vgl. § 10 Abs. 1 BauGB) und damit einer Rechtsnorm und nicht auf eine Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, mithin zu einem sonstigen Handeln, gerichtet ist, kommt als Klageart insoweit hier nur eine allgemeine Leistungsklage und nicht eine Verpflichtungsklage in Betracht (…vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 62 f.; VGH BW, U.v. 26.10.1999 - 1 S 1652/98 - juris; BayVGH, U.v. 15.12.1980 - 22.B-822/79 - BayVBl 1981, 499). - VG Köln, 02.12.2003 - 14 K 792/01
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs des Mitglieds einer …
Rn. 13 vgl. VGH BW, Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, NVwZ-RR 2000, 701; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, Stand Jan.
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