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   BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04   

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https://dejure.org/2007,21574
BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04 (https://dejure.org/2007,21574)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2007 - VI R 7/04 (https://dejure.org/2007,21574)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2007 - VI R 7/04 (https://dejure.org/2007,21574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO 1977 § 177 Abs 2, AO 1977 § 367 Abs 2, AO 1977 § 351
    Änderung; Folgebescheid; Saldierung; Verböserung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04
    Jedenfalls konnte der --in der Anerkennung der Kosten des Seniorenstudiums liegende-- materielle Rechtsfehler (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 10. Februar 2005 VI B 33/04, BFH/NV 2005, 1056) im vorliegenden Einspruchsverfahren nicht mehr im Wege der Saldierung berichtigt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01

    Verböserung bei Änderungsbescheid - Aufwendungen für Philosophiestudium als

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04
    Die Klage blieb mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 783 veröffentlichten Gründen erfolglos.
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 12/90

    Eintritt eines Objektsverbrauchs durch die Gewährung von erhöhten Absetzungen für

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04
    Das Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch dar (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 8. März 1994 IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 350 Rz 30; Pahlke in Pahlke/ Koenig, Abgabenordnung, § 350 Rz 1).
  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    Erscheint danach eine Beschwer als möglich, ist die Rechtsbehelfsbefugnis zu bejahen (BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9).
  • BFH, 24.07.2014 - V R 45/13

    Keine Befugnis zur Verböserung bei mangels Beschwer unzulässigem Einspruch gegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Beschwer Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch (BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9, unter II.2.).

    Dies ist auch im Revisionsverfahren zu prüfen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 9).

    Erscheint danach eine Beschwer als möglich, ist die Rechtsbehelfsbefugnis zu bejahen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 9, unter II.2.).

    Der unzulässige Einspruch eröffnete dem FA nicht die Befugnis, die Umsatzsteuer-Festsetzung 2005 in sachlicher Hinsicht nochmals zu überprüfen und diese nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO im Hinblick auf das dann angenommene Fehlen einer Organschaft zu verbösern (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 9, unter II.4.).

  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Es genügt daher, wenn das Vorliegen einer Beschwer nach einer verständigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts als möglich erscheint (BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9).
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14

    Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer

    Überdies berechtigt ein (mangels Beschwer unzulässiger) Einspruch das FA nicht dazu, die Steuerfestsetzung in sachlicher Hinsicht nochmals zu überprüfen und sie nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO zum Nachteil des Einspruchsführers zu ändern (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9; vom 24. Juli 2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).
  • FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11

    Durchbrechung der materiellen Rechtskraft nach Steuerfestsetzung gemäß § 100 Abs.

    Die schlüssige Darlegung einer Beschwer (vergleiche dazu zuletzt: BFH-Urteil vom 9. August 2007, VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9) erfordert hingegen nicht, dass auf der Grundlage des klägerischen Vortrags bereits im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung die behauptete Durchbrechung der materiellen Rechtskraft sowie die weiteren materiellen Voraussetzungen der begehrten Änderungen inzident festgestellt werden können.
  • FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14

    Umsatzsteuer: Beschwer durch einen Bescheid im Zusammenhang mit einer

    Erscheint danach eine Beschwer als möglich, ist die Rechtsbehelfsbefugnis zu bejahen (BFH, Urteile vom 09.08.2007 VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9 und vom 24.07.2014 V R 45/13, BFH/NV 2015, 147).
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